Branche Agentur, IT & Beratung
Individueller Firmenrechtsschutz für Agenturen und IT-Dienstleister
Das Honorar ist offen, der Kunde nimmt nicht ab, und die Rentenversicherung fragt nach deinen Freien. Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb, ein Experte sagt dir, welcher Schutz zu deinem Projektgeschäft passt.
Ein Brief vom Anwalt, und die Frist läuft. In der Agentur ist die Frage nicht, ob es dich trifft, sondern wann. Sichere dich jetzt ab, bevor der erste Kunde die Rechnung offen lässt oder Nutzungsrechte bestreitet.
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Entwicklung
Datenschutz und Statusfragen treffen Agenturen doppelt
Drei Zahlen zu den beiden Themen, die in Agentur, IT und Medien am häufigsten zum Verfahren führen.
Allein bei der bayerischen Aufsichtsbehörde, ein Plus von 23 Prozent. Andere Bundesländer melden ähnliche Entwicklungen.
9.746 Beschwerden gingen bei derselben Behörde ein. Jede davon kann ein Prüfverfahren gegen ein Unternehmen auslösen.
Von 23.052 geprüften Fällen. Wer regelmäßig mit Freelancern arbeitet, trägt dieses Risiko bei jedem Projekt mit.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Tätigkeitsbericht (die Zahlen beziehen sich auf Bayern), und Deutsche Rentenversicherung, Angaben aus Bundestags-Drucksache 21/1059.
Mehr als 10.000 Anfragen konnten wir erfolgreich vermitteln ✅
Ohne Schutz
- Offenes Honorar bleibt offen
- Streit um Nutzungsrechte zahlst du
- Statusprüfung trägst du selbst
- Nach dem Kostenrisiko entscheiden
Mit Schutz
- Honorar wird eingeklagt
- Nutzungsrechte werden durchgesetzt
- Statusverfahren ist gedeckt
- Nach der Sachlage entscheiden
Im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Der Unterschied
Zwei Wege zu deinem Firmenrechtsschutz
Die Bausteine sind am Markt weitgehend dieselben. Der Unterschied liegt darin, wer sie für deine Agentur zusammenstellt: Das übernimmt ein Experte, der täglich mit Agenturen und IT-Betrieben arbeitet. Vier Fragen, rund 60 Sekunden, und du bekommst ein Angebot, das nicht jedem Zweiten vorgeschlagen wird, sondern nur das enthält, was dein Betrieb wirklich braucht.
| Kriterium | Vergleichsportal | Unser Weg![]() |
|---|---|---|
| Aufwand für dich | VergleichsportalFormulare ausfüllen, Ergebnisse selbst vergleichen | Unser WegVier kurze Fragen, rund 60 Sekunden |
| Erfahrung mit Betrieben | VergleichsportalEin Raster, das für alle Anfragen gleich funktioniert | Unser WegExperten, die täglich mit Betrieben arbeiten |
| Branchenbezug | VergleichsportalStandardfragen für alle Betriebe | Unser WegEinordnung nach Branche und konkretem Anlass |
| Einordnung | VergleichsportalDie Bedingungswerke liest du selbst | Unser WegEin Experte erklärt, was in deinem Fall zählt |
| Antwortweg | VergleichsportalE-Mail-Strecken und Rückrufe | Unser WegAntwort per WhatsApp, wann es dir passt |
Warum das Thema drängt
Agenturen und IT-Betriebe streiten häufiger – und es wird teurer
Diese Verfahren dauern im Schnitt 23,8 Monate. Wer eine Freelancerin einsetzt, trägt das Risiko so lange mit.
Warum Agenturen und IT-Betriebe anders streiten
Vier Gründe, die im Projektgeschäft fast immer gleich sind.
Deine Leistung ist nicht sichtbar
Konzept, Code, Beratung. Was geliefert wurde und was es wert ist, lässt sich schwerer beweisen als eine Wand.
Der Wert steckt in Rechten
Nicht in Sachen. Wer welche Nutzungsrechte an Design, Text oder Code bekommt, wird zum Streitthema, sobald der Kunde weiterzieht.
Ein großer Teil der Arbeit kommt von Freien
Gelten sie rechtlich als Arbeitnehmer, trifft die Folge nicht sie, sondern dich als Auftraggeber.
Viele kleine Rechnungen
Aufträge sind oft klein, Rechnungen zahlreich. Das trifft genau die Mindeststreitwertgrenze, die viele Verträge enthalten.
Diese vier Bausteine entscheiden in Agentur und IT
Nicht jeder Betrieb braucht alles. Diese vier tragen zusammen den Großteil der Fälle im Projektgeschäft.

Vertragsrechtsschutz
Offenes Honorar, Abnahme, Projektabbruch, SLA, Vergütung von Nutzungsrechten. Der Kern in dieser Branche. Mehr
Sozialrechtsschutz
Statusfeststellung, Betriebsprüfung, Beitragsbescheid, Klage vor dem Sozialgericht. In Standardpaketen selten enthalten.

Arbeitsrechtsschutz
Ab dem ersten Festangestellten. Auch, wenn ein Freier nachträglich Arbeitnehmerstatus geltend macht. Mehr

Erweiterter Strafrechtsschutz
Verfahren nach § 266a StGB wegen vorenthaltener Sozialabgaben, Bußgeldverfahren wegen eines Datenschutzverstoßes. Mehr
Mit wem du es zu tun hast
Alexander Müller berät Agenturen, IT-Dienstleister und Beratungsbüros vom Einzelkämpfer bis zum Team mit dreißig Köpfen. Bevor ein Vorschlag kommt, prüft er, was du genau lieferst, wie hoch deine typischen Projektwerte sind und mit wie vielen Freien du arbeitest. Ohne das ist jede Empfehlung geraten.
Angebot per WhatsApp erhaltenAngebot per WhatsAppVon der Werbeagentur über die Softwareentwicklung bis zur Unternehmensberatung. Deine Einordnung entscheidet über den Schutz.
Die Einschätzung kommt aus einem Team mit nachgewiesener Qualifikation, nicht aus einem Rechner.
Kostenlos, unverbindlich, ohne automatische Vertragsbeantragung. Du entscheidest in Ruhe.
Werbeagentur, 6 Mitarbeitende
Die Schlussrechnung über 18.000 € für einen Relaunch ist offen, der Kunde verweigert die Abnahme und rügt Mängel. Zwei Streitpunkte, ein Verfahren.
IT-Dienstleister, 4 Mitarbeitende
Bei der Betriebsprüfung stuft die Rentenversicherung zwei langjährige Freie als abhängig beschäftigt ein. Das ist kein Vertragsfall, sondern einer für den Sozialrechtsschutz.
Beratungsbüro, 12 Mitarbeitende
Ein Freier macht nach dem Projektende Arbeitnehmerstatus geltend und klagt auf Urlaub und Entgeltfortzahlung. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt.
Die Beispielfälle sind typisierte Situationen aus der Beratung, keine Kundenberichte. Ob ein konkreter Fall getragen wird, richtet sich nach deinen Versicherungsbedingungen.
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
Ein paar Fragen beantworten
Betriebsart, Mitarbeitende, Rechtsform. Dauert unter einer Minute, kein Anruf nötig.
Ein Experte sieht sich das an
Wir prüfen, welche Bausteine zu deinem Betrieb passen, und welche du nicht brauchst.
Antwort per WhatsApp
Du bekommst deine Übersicht aufs Handy und entscheidest in Ruhe. Nichts wird automatisch beantragt.
Der Unterschied im Ernstfall
Der Streit kommt so oder so. Die Frage ist nur, wer ihn bezahlt.
Ohne Firmenrechtsschutz
- Anwalt, Gericht und Sachverständige zahlst du aus dem Betriebsergebnis. Bei einem Beitragsbescheid kommt die Nachforderung obendrauf.
- Du rechnest durch, ob sich das Recht lohnt, und schreibst ein offenes Honorar ab, weil das Verfahren teurer wird als die Rechnung.
- Verlierst du, trägst du zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
- Im Ernstfall suchst du unter Zeitdruck einen Anwalt, der Sozialrecht oder IT-Vertragsrecht kann.
Mit passendem Schutz
- Anwalt, Gericht und Sachverständige laufen über den Vertrag, im Rahmen der vereinbarten Deckung.
- Du entscheidest nach der Sache, nicht nach dem Kontostand. Auch die kleine Forderung wird verfolgt.
- Die Kosten der Gegenseite sind bei einer Niederlage mitgetragen.
- Du hast einen Ansprechpartner, der den Fall einordnet, bevor du irgendetwas unterschreibst.
Das Fachliche, kurz gefasst
Wenn du tiefer einsteigen willst: die Punkte, an denen Streit im Projektgeschäft hängt.
Scheinselbständigkeit: Woran sie festgemacht wird
Scheinselbständigkeit bedeutet: Jemand tritt als Selbstständiger auf, arbeitet aber wie ein Arbeitnehmer. Die Folgen trägt nicht er, sondern der Auftraggeber.
Weisungsgebundenheit
Wer Ort, Zeit und Art der Ausführung vorgibt, führt fachlich. Ein festes Tagesgeschäft mit Anwesenheitspflicht spricht deutlich für ein Arbeitsverhältnis.
Eingliederung in den Betrieb
Eigener Schreibtisch, Firmen-Mailadresse, interne Meetings, Nennung auf der Website als Teammitglied: alles Indizien.
Nur ein Auftraggeber
Wer über längere Zeit weit überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, gilt als abhängig beschäftigt oder zumindest als arbeitnehmerähnlich.
Kein unternehmerisches Risiko
Keine eigenen Betriebsmittel, kein eigener Marktauftritt, feste Stundensätze ohne Kalkulationsrisiko. Das Bild eines Unternehmers entsteht so nicht.
Kein einzelnes Kriterium entscheidet allein. Die Rentenversicherung nimmt eine Gesamtbetrachtung vor. In der Praxis genügen drei bis vier deutliche Indizien.
Was Scheinselbständigkeit den Auftraggeber kostet
Bei festgestellter Scheinselbständigkeit schuldet der Auftraggeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.
Warum der Arbeitnehmeranteil hängen bleibt
Der Rückgriff auf den Beschäftigten ist nach § 28g SGB IV auf die letzten drei Lohnabrechnungszeiträume begrenzt. Alles davor trägt der Auftraggeber allein.
- Nachforderung bis vier Jahre rückwirkend: bei Vorsatz bis zu dreißig Jahre.
- Säumniszuschläge: ein Prozent je angefangenem Monat auf den rückständigen Betrag.
- Lohnsteuer: das Finanzamt schließt sich der Bewertung regelmäßig an.
- Arbeitsrechtliche Folgen: der Freie kann Urlaub, Entgeltfortzahlung und Kündigungsschutz geltend machen.
- Strafrechtliches Risiko: das Vorenthalten von Sozialabgaben nach § 266a StGB, gedeckt über den erweiterten Strafrechtsschutz.
Für eine Agentur mit drei langjährigen Freien erreicht die Summe schnell einen sechsstelligen Bereich. Dagegen hilft kein Vertragsrechtsschutz allein. Hier zählt der Sozialrechtsschutz.
Statusfeststellung und Betriebsprüfung der Rentenversicherung
Statusfeststellungs- und Betriebsprüfungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung sind sozialrechtliche Verfahren und nur mit entsprechendem Baustein gedeckt.
- Optionales Verfahren
- Auftraggeber und Auftragnehmer können den Status vorab klären lassen. Der Antrag schafft Rechtssicherheit, und trägt das Risiko, dass das Ergebnis ungünstig ausfällt.
- Betriebsprüfung
- Alle vier Jahre prüft die Rentenversicherung turnusmäßig. Sie sieht Rechnungen von Freien und fragt nach, wenn ein Name über Jahre auftaucht.
- Widerspruch und Klage
- Gegen einen Beitragsbescheid steht der Widerspruch offen, danach die Klage vor dem Sozialgericht. Beides ist Sozialrecht, kein Steuer- und kein Arbeitsrecht.
- Aussetzung der Vollziehung
- Ohne gesonderten Antrag wird die Nachforderung trotz Widerspruch fällig. Bei fünfstelligen Summen ist das der erste Schritt.
Urheber- und Nutzungsrechte, Abmahnung wegen Bildern und Schriften
Urheberrechtliche Auseinandersetzungen über Designs, Texte oder Software fallen in den gewerblichen Rechtsschutz und sind in Standardpaketen regelmäßig ausgeschlossen. Der Streit über die Vergütung derselben Leistung ist dagegen Vertragsrecht und gedeckt.
Was im Vertrag stehen sollte
Urheberrechte selbst sind nicht übertragbar, nur Nutzungsrechte. Der Umfang muss vereinbart werden: Einfach oder ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzt, mit oder ohne Bearbeitungsrecht.
Der Zweckübertragungsgrundsatz
Nach § 31 Absatz 5 UrhG gilt im Zweifel: Übertragen ist nur, was der Vertragszweck erfordert. Wer nichts regelt, hat mehr behalten, als der Kunde meist annimmt. Bei Software kommt die Lizenzkette hinzu. Eine Komponente unter Copyleft-Lizenz im proprietären Ergebnis fällt oft erst Jahre später auf.
Bilder ohne Lizenz
Auch ein gekauftes Stockfoto ist an Bedingungen gebunden: Bildnachweis, erlaubte Nutzungsart, Reichweite. Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht genügt für eine Abmahnung.
Schriften
Webfonts brauchen eine eigene Lizenz. Die Desktop-Lizenz deckt die Einbindung auf einer Website nicht ab, ein häufiger und teurer Fehler.
Musik in Videos
Auch bei kurzen Clips für Social Media. Plattform-Musikbibliotheken decken kommerzielle Kundennutzung meist nicht ab.
Die Abmahnung läuft über eine Kette: Der Rechteinhaber wendet sich an den Betreiber der Website, also den Kunden. Der wendet sich an dich. Ob du haftest, hängt an deinem Vertrag mit dem Kunden, und dieser Streit ist Vertragsrecht.
DSGVO im Kundenprojekt: wer haftet für welchen Verstoß
Bußgeldverfahren wegen eines Datenschutzverstoßes sind über den erweiterten Strafrechtsschutz gedeckt. Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen deckt dagegen eine Cyber- oder Vermögensschadenhaftpflicht.
- Verantwortlicher
- In der Regel der Kunde. Er entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung und haftet gegenüber der Aufsichtsbehörde.
- Auftragsverarbeiter
- Meist die Agentur oder der IT-Dienstleister. Er haftet, wenn er gegen die Weisungen oder gegen die ihm direkt auferlegten Pflichten verstößt.
- Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO
- Zwingend, sobald du personenbezogene Daten für einen Kunden verarbeitest, bei Hosting, Newsletter, Analytics und CRM praktisch immer der Fall.
- Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Wenn beide über Zwecke und Mittel mitentscheiden. Dann haften beide, und die interne Aufteilung muss vereinbart sein.
Der praktische Streitpunkt ist selten das Bußgeld, sondern der Regress: Der Kunde wird belangt und holt es sich bei dir. Ob er das kann, steht im Auftragsverarbeitungsvertrag, und der Streit darüber ist Vertragsrecht.
Wenn der Kunde nicht abnimmt und nicht zahlt
Auseinandersetzungen über Abnahme, Mängel und Nacherfüllung bei Softwareprojekten sind Werkvertragsstreitigkeiten und fallen in den Vertragsrechtsschutz.
Werkvertrag oder Dienstvertrag
Beim Werkvertrag schuldest du einen Erfolg und brauchst eine Abnahme, damit die Vergütung fällig wird. Beim Dienstvertrag schuldest du die Tätigkeit und wirst laufend vergütet. Steht nichts im Vertrag, entscheidet das Gericht nach dem tatsächlichen Inhalt.
Die fiktive Abnahme
Nach § 640 Absatz 2 BGB gilt das Werk als abgenommen, wenn der Kunde nach angemessener Frist keinen Mangel benennt. Eine schriftliche Fertigstellungsanzeige mit Fristsetzung ist deshalb der wirksamste Schritt bei einem Kunden, der schweigt.
Projektabbruch und Nachweis
Bei einer freien Kündigung durch den Besteller nach § 648 BGB behältst du den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen. Bei immaterieller Leistung entscheidet die Dokumentation: Zeiterfassung, Tickets, Commit-Historie, freigegebene Zwischenstände.
SLA, Retainer, Kündigung, und der Mindeststreitwert
Dauerschuldverhältnisse sind in dieser Branche die Regel: Retainer, Wartungsvertrag, Hosting, Service Level Agreement.
- SLA-Verletzung
- Vereinbarte Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten begründen bei Unterschreitung Vertragsstrafen oder Minderung. Der Streit dreht sich fast immer um die Messung, nicht um die Regel.
- Kündigung eines Retainers
- Ohne klare Regelung gelten die gesetzlichen Fristen des Dienstvertragsrechts. Eine Mindestlaufzeit muss ausdrücklich vereinbart sein.
- Wettbewerbsverbot
- Auseinandersetzungen über Wettbewerbsverbote mit ausgeschiedenen Mitarbeitern sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten und über den Arbeitsrechtsschutz gedeckt.
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Streit über Verstöße gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung ist eine Vertragsstreitigkeit. Der Vertragsrechtsschutz übernimmt die Kosten in beide Richtungen.
Der kritische Punkt beim Vergleich ist die Mindeststreitwertgrenze. Bei kleinen Streitwerten wird oft eine Untergrenze geprüft; unterhalb davon wird kein Rechtsschutz gewährt, was gerade Agenturen mit vielen Kleinaufträgen betrifft.
Abgrenzung zur Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht
In dieser Branche entsteht der typische Schaden nicht an Personen oder Sachen, sondern am Vermögen des Kunden. Deshalb ist die Abgrenzung hier wichtiger als in anderen Gewerken.
Firmenrechtsschutz
Trägt Anwalt, Gericht und Sachverständige, wenn du dein Honorar durchsetzt oder dich gegen Ansprüche verteidigst, die kein Haftpflichtfall sind.
Vermögensschadenhaftpflicht
Deckt reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden: der fehlerhafte Code, der beim Kunden Umsatz kostet.
Cyberversicherung
Deckt Eigen- und Drittschäden nach einem IT-Sicherheitsvorfall, einschließlich Wiederherstellung, Benachrichtigung und Betriebsunterbrechung.
Mehr zur Trennung von Haftpflicht und Rechtsschutz steht unter Firmenrechtsschutz und Betriebshaftpflicht.
Zum Weiterlesen
Ratgeber für Agentur, IT und Beratung
Zehn Fachartikel zu den Risiken im Projektgeschäft: Statusfeststellung, Scheinselbständigkeit, Freelancer-Verträge, Urheberrecht, DSGVO und Nutzungsrechte.
- Statusfeststellungsverfahren
- Scheinselbständigkeit
- Betriebsprüfung der Rentenversicherung
- Was Scheinselbständigkeit den Auftraggeber wirklich kostet
- Checkliste vor dem nächsten Freelancer-Einsatz
- Freelancer-Vertrag
- Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
- DSGVO-Verstoß im Kundenprojekt
- Kunde zahlt nicht
- Nutzungsrechte an Design und Fotos
Häufige Fragen
Was Agenturen und IT-Dienstleister fragen
Welche Rechtsrisiken treffen Agenturen und IT-Dienstleister?
Der Kunde zahlt das Honorar nicht. Was übernimmt der Rechtsschutz?
Ist Streit über Nutzungsrechte und Urheberrecht abgedeckt?
Was gilt beim Vorwurf der Scheinselbstständigkeit?
Der Kunde bricht das Projekt ab. Greift der Rechtsschutz?
Ist Streit über die Abnahme einer Software mitversichert?
Was passiert bei einem Datenschutzvorfall beim Kunden?
Brauche ich Arbeitsrechtsschutz, wenn ich nur mit Freelancern arbeite?
Ist Streit über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot abgedeckt?
Sind Streitigkeiten über Geheimhaltungsvereinbarungen mitversichert?
Lohnt sich Firmenrechtsschutz bei kleinen Auftragswerten?
Welche Bausteine sind für Agenturen und IT-Dienstleister am wichtigsten?
Welche Versicherung braucht ein Freelancer und was davon deckt Rechtsschutz?
Bereit, deine Agentur abzusichern?
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