Ratgeber · Gastronomie

Minijob in der Gastronomie – so setzt du ihn rechtssicher auf

Ein Minijob in der Gastronomie steht und fällt mit drei Dingen: der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV, einer schriftlichen Niederschrift nach dem Nachweisgesetz und der täglichen Arbeitszeitaufzeichnung nach § 17 MiLoG. Fehlt eines davon, wird aus der Aushilfe im Prüfungsfall ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Nachzahlung.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Geringfügigkeitsgrenze ist nach § 8 Abs. 1a SGB IV an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.
  • In der Gastronomie bleibt der Nachweis nach dem Nachweisgesetz schriftlich — die seit 2025 mögliche Textform gilt hier nicht.
  • Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sind nach § 17 MiLoG binnen sieben Tagen aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
  • Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG zählen nicht zur Geringfügigkeitsgrenze.
  • Vor der ersten Schicht ist eine Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 SGB IV nötig.

Die Geringfügigkeitsgrenze und ihre Kopplung an den Mindestlohn

Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist keine feste Zahl mehr: § 8 Abs. 1a SGB IV koppelt sie an den Mindestlohn, multipliziert mit 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro.

Dahinter steckt eine klare Idee. Ein Minijob soll immer rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit — bei 13,90 Euro je Stunde liegt sie 2026 bei 603 Euro im Monat und damit bei 7.236 Euro im Jahr. Maßgeblich ist immer das regelmäßige Monatsentgelt, nicht der einzelne Monat. Schwankende Schichten werden also über zwölf Monate gemittelt.

Daneben steht die kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV: drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, ohne Entgeltgrenze, aber nicht berufsmäßig. Für das Festzelt ist das der passende Weg, für die Kellnerin an jedem Wochenende der falsche.

BeschäftigungsformGrenzeNorm und Besonderheit
Geringfügig entlohntRegelmäßig bis zur Geringfügigkeitsgrenze im Monat§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, dynamisch nach § 8 Abs. 1a SGB IV an den Mindestlohn gekoppelt
Kurzfristig3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, keine Entgeltgrenze, aber keine Berufsmäßigkeit
ÜbergangsbereichOberhalb der Geringfügigkeitsgrenze bis 2.000 Euro§ 20 Abs. 2 SGB IV, reduzierter Arbeitnehmeranteil, volle Versicherungspflicht
Praxisfalle

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG zählen nicht zum Arbeitsentgelt und werden auf die Geringfügigkeitsgrenze nicht angerechnet. Wer Spätschichten korrekt als Zuschlag ausweist, gewinnt Spielraum, ohne den Minijob zu gefährden.

Schriftlicher Arbeitsvertrag: Was das Nachweisgesetz verlangt

Ein Minijob ist ein normales Teilzeitarbeitsverhältnis, das Nachweisgesetz gilt vollständig. Seit 2025 genügt für den Nachweis grundsätzlich die Textform — nicht aber in den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG. Für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe bleibt es bei der unterschriebenen Niederschrift.

Am ersten Arbeitstag

Nach § 2 Abs. 1 NachwG müssen Name und Anschrift beider Vertragsparteien, die Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts sowie die vereinbarte Arbeitszeit mit Pausen und Ruhezeiten vorliegen — schriftlich, bevor die erste Schicht beginnt.

Binnen sieben Kalendertagen

Es folgen Beginn, Arbeitsort, Beschreibung der Tätigkeit, Probezeit und die Möglichkeit von Überstunden. Der Arbeitsort ist bei mehreren Standorten kein Detail.

Binnen eines Monats

Zum Schluss die übrigen Angaben: Urlaubsdauer, Kündigungsfristen und das Verfahren samt Hinweis auf die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG, Fortbildung und Altersversorgung.

Bei jeder Zahlung

Nach § 108 GewO gehört zu jeder Entgeltzahlung eine Abrechnung in Textform mit Zeitraum, Zusammensetzung und Abzügen. Sie fehlt oft und ist bei jeder Prüfung ein leichter Treffer.

Verstöße gegen das Nachweisgesetz kosten nach § 4 NachwG bis zu 2.000 Euro je Fall. Teurer wird es woanders: Fehlt eine Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit, gilt nach § 12 Abs. 1 TzBfG bei Arbeit auf Abruf eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Dieser Satz sprengt jeden Minijob rückwirkend.

Die häufigste Beanstandung

Arbeitszeiterfassung nach § 17 MiLoG

In keiner anderen Branche wird so oft nachgefordert wie in der Gastronomie, und fast nie geht es um den Stundenlohn selbst. Es geht um Stunden, die niemand aufgeschrieben hat.

§ 17 Abs. 1 MiLoG verlangt für geringfügig Beschäftigte und für alle Beschäftigten in den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Auf die Gastronomie trifft beides zu.

7 TageFrist zur Aufzeichnung

So lange bleibt nach § 17 Abs. 1 MiLoG Zeit, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten. Danach ist die Aufzeichnung nicht mehr ordnungsgemäß.

2 JahreAufbewahrung

Die Unterlagen sind zwei Jahre bereitzuhalten, beginnend mit dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt. Der Zoll prüft rückwirkend bis zum Ende dieser Frist.

30.000 €Bußgeldrahmen

So weit reicht der Rahmen des § 21 MiLoG für Aufzeichnungsverstöße. Wird der Mindestlohn selbst nicht gezahlt, sind bis zu 500.000 Euro möglich.

Ein Dienstplan ist keine Arbeitszeitaufzeichnung: Er zeigt, was geplant war, nicht was gearbeitet wurde. Genauso wenig genügt ein Stundenzettel, in dem jede Woche exakt 43 Stunden ergibt. Prüfer erkennen solche Muster und schließen daraus auf mehr Arbeit.

Parallel gilt das Arbeitszeitgesetz: acht Stunden werktäglich nach § 3 ArbZG, verlängerbar auf zehn bei Ausgleich im Halbjahresdurchschnitt. § 4 ArbZG verlangt 30 Minuten Pause bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden. Die Ruhezeit von elf Stunden nach § 5 ArbZG darf im Gaststättengewerbe auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn der Ausgleich im Kalendermonat erfolgt. Mehrarbeit über acht Stunden ist nach § 16 Abs. 2 ArbZG gesondert aufzuzeichnen.

Eine Nachforderung kommt selten allein

Aus einer Zollprüfung werden schnell drei Verfahren: Beitragsbescheid, Bußgeld und Strafanzeige. Beantworte kurz ein paar Fragen, dann meldet sich ein Experte mit einem Angebot für deinen Betrieb.

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Urlaub, Feiertagszuschlag und Entgeltfortzahlung im Minijob

Der verbreitetste Irrtum lautet, ein Minijobber habe weniger Rechte. § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet die Schlechterstellung wegen Teilzeit — alle Ansprüche gelten, nur anteilig.

Urlaub

Anteilig nach Arbeitstagen

§ 3 BUrlG gibt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Wer regelmäßig an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat acht Urlaubstage. Entscheidend sind die Wochenarbeitstage, nicht die Stundenzahl; bei wechselnden Diensten der Jahresdurchschnitt.

Krankheit

Sechs Wochen Fortzahlung

Nach § 3 EFZG bis zu sechs Wochen, frühestens nach vierwöchigem Bestand des Arbeitsverhältnisses gemäß § 3 Abs. 3 EFZG. Über die Umlage U1 erstattet dir die Minijob-Zentrale davon große Teile.

Feiertag

Bezahlt, aber ohne Zuschlag

§ 2 EFZG verlangt Zahlung für Arbeitszeit, die allein wegen eines Feiertags ausfällt. Einen gesetzlichen Feiertagszuschlag gibt es nicht — er entsteht nur aus Vertrag, Tarif oder betrieblicher Übung.

Beim Zuschlag lohnt der Blick ins Steuerrecht. § 3b EStG stellt Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei — an Feiertagen bis 125, an Sonntagen bis 50 und nachts bis 25 Prozent des Grundlohns. Weil sie kein Arbeitsentgelt der Sozialversicherung sind, bleiben sie bei der Geringfügigkeitsgrenze außen vor. Für Betriebe mit Abend- und Wochenendbetrieb ist das der wirksamste legale Hebel.

Sonntagsarbeit selbst ist im Gaststättengewerbe nach § 10 Abs. 1 ArbZG erlaubt. § 11 Abs. 1 ArbZG verlangt aber mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr, und für jeden Sonntag mit Arbeit ist nach § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Auch das wird bei Aushilfen regelmäßig übersehen.

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und die Umlagen

Einzugsstelle ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See; gemeldet wird elektronisch nach § 28a SGB IV. Für die Gastronomie kommt eine Besonderheit hinzu.

Sofortmeldung vor der ersten Schicht

In den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG — dazu zählt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe — verlangt § 28a Abs. 4 SGB IV eine Sofortmeldung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme. Nicht am Abend, nicht am Folgetag. Wer erst nach der Schicht meldet, hat den Verstoß begangen. Beschäftigte müssen zudem ihren Ausweis mitführen.

Die Abgaben trägt beim Minijob im Wesentlichen der Betrieb. Er zahlt 13 Prozent Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und in aller Regel 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG, mit der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgegolten sind. Dazu kommen die Umlagen U1 und U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie die Insolvenzgeldumlage nach § 358 SGB III.

Der Beschäftigte ist rentenversicherungspflichtig und stockt den Pauschalbeitrag auf den vollen Satz auf. Auf schriftlichen Antrag befreit ihn § 6 Abs. 1b SGB VI davon. Der Antrag gehört in die Personalakte — ohne ihn schuldest du den Eigenanteil, auch wenn du ihn nie einbehalten hast.

Und hier greift eine Vorschrift, die Betriebe regelmäßig kalt erwischt: Nach § 28g SGB IV darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend machen, und ein unterbliebener Abzug darf lediglich bei den nächsten drei Lohnzahlungen nachgeholt werden. Was länger zurückliegt, bleibt endgültig an dir hängen.

Wenn die Grenze überschritten wird: Übergangsbereich und Nachzahlung

Nicht jede Überschreitung kippt den Minijob. § 8 Abs. 1b SGB IV lässt ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten je Zeitjahr zu, höchstens bis zum Doppelten der Grenze. Klassischer Fall ist der Einsprung für eine erkrankte Kollegin.

Planbare Mehrarbeit ist etwas anderes. Wer im Sommer jedes Wochenende länger arbeitet, überschreitet vorhersehbar. Dann gilt vom ersten Tag an der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV: versicherungspflichtig in allen Zweigen, mit reduziertem Arbeitnehmeranteil bis 2.000 Euro. Der Midijob ist keine Strafe, sondern die saubere Lösung.

Rückwirkend

Beiträge für vier Jahre

Stellt die Prüfung Versicherungspflicht fest, werden die Beiträge nachgefordert. Die Verjährung beträgt nach § 25 Abs. 1 SGB IV vier Jahre, bei Vorsatz dreißig Jahre.

Säumnis

Ein Prozent je Monat

Auf rückständige Beiträge fällt nach § 24 SGB IV ein Säumniszuschlag von einem Prozent je angefangenem Monat an. Über vier Jahre summiert sich das auf rund die Hälfte der Hauptforderung.

Hochrechnung

Die Nettolohnfiktion

Bei illegaler Beschäftigung gilt nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV das ausgezahlte Entgelt als Nettoentgelt. Es wird auf ein fiktives Brutto hochgerechnet — die Beitragslast steigt dadurch weit über den ursprünglichen Lohn hinaus.

Prüfrhythmus

Alle vier Jahre

Die Rentenversicherung prüft nach § 28p SGB IV mindestens alle vier Jahre. Der Prüfzeitraum deckt sich mit der Verjährungsfrist — Fehler werden fast immer vollständig aufgeholt.

Zollkontrolle und Schwarzarbeitsvorwurf in der Gastronomie

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft nach § 2 SchwarzArbG Meldepflichten, Mindestlohn und Arbeitszeiten. Sie darf Betriebsräume betreten, Personen befragen und Unterlagen einsehen; Duldung und Mitwirkung regelt § 5 SchwarzArbG. Angekündigt wird das nicht.

Am Kontrolltag zählt nur, was im Betrieb vorliegt: Sofortmeldungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen der letzten zwei Jahre, Lohnabrechnungen und die Befreiungsanträge nach § 6 Abs. 1b SGB VI. Fehlt etwas, wird geschätzt — nie zugunsten des Betriebs.

  • Ordnungswidrigkeit. Verstöße gegen Melde- und Aufzeichnungspflichten werden nach § 8 SchwarzArbG und § 21 MiLoG geahndet, im oberen Bereich mit sechsstelligen Beträgen.
  • Straftat. Werden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten, greift § 266a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mehr.
  • Unternehmensbuße. § 130 OWiG erfasst die verletzte Aufsichtspflicht, § 30 OWiG die Geldbuße gegen die Gesellschaft selbst.
  • Vergaberechtliche Folge. Rechtskräftige Bußgelder ab einer bestimmten Höhe führen nach § 21 MiLoG zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Der wichtigste Rat für den Kontrolltag ist unspektakulär: Unterlagen herausgeben, Fragen zum Betriebsablauf beantworten, keine Erklärung zur Schuldfrage abgeben. Wer einräumt, „das haben wir schon immer so gemacht“, liefert den Vorsatzbeleg mit — und verlängert die Verjährung nach § 25 Abs. 1 SGB IV von vier auf dreißig Jahre.

Was das für den Rechtsschutz deines Betriebs bedeutet

Aus einem fehlerhaften Minijob entstehen drei Streitlinien, jede über einen anderen Baustein. Klagt der Beschäftigte auf Vergütung, Urlaubsabgeltung oder gegen eine Kündigung, greift der Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber. Der Beitragsbescheid ist Sozialrecht. Bußgeld- und Strafverfahren nach § 266a StGB fallen unter den erweiterten Strafrechtsschutz.

Vier Punkte entscheiden, ob das im Ernstfall zusammenpasst:

  • Arbeitsrechtsschutz eingeschlossen. Er fehlt in schmalen Paketen und ist in einem Betrieb mit vielen Aushilfen der am häufigsten benötigte Baustein.
  • Sozialrecht mitversichert. Ohne ihn trägst du Widerspruch und Klage gegen den Beitragsbescheid vollständig selbst.
  • Ordnungswidrigkeiten erfasst. Der Straf-Rechtsschutz muss fahrlässige Verstöße abdecken; bei festgestelltem Vorsatz entfällt der Schutz rückwirkend.
  • Wartezeit beachtet. Eine laufende Prüfung ist nicht mehr versicherbar. Welche Fristen gelten, steht unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.

Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens folgen dem RVG; in der ersten Instanz findet nach § 12a ArbGG keine Erstattung der gegnerischen Anwaltskosten statt — auch der Gewinner zahlt seinen Anwalt selbst. Details unter Kosten einer Kündigungsschutzklage und Firmenrechtsschutz Kosten, die typischen Fälle der Branche unter Rechtsschutz für die Gastronomie, die Prüfung von der Kassenseite unter Kassennachschau.

Häufige Fragen zum Minijob in der Gastronomie

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Sie ergibt sich aus § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Bei 13,90 Euro Mindestlohn sind das 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Maßgeblich ist das regelmäßige Monatsentgelt im Jahresdurchschnitt.
Muss ein Minijobber einen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen?
Das Nachweisgesetz verlangt eine schriftliche Niederschrift der wesentlichen Bedingungen. Seit 2025 genügt dafür grundsätzlich die Textform, nicht aber in den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG — und dazu gehört das Gaststättengewerbe. Entgelt, Arbeitszeit und Vertragsparteien müssen nach § 2 Abs. 1 NachwG bereits am ersten Arbeitstag vorliegen.
Welche Arbeitszeiten muss ich für Minijobber aufzeichnen?
Nach § 17 Abs. 1 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung und aufzubewahren für zwei Jahre. In der Gastronomie gilt das für alle Beschäftigten, weil sie zu den Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG zählt. Ein Dienstplan ersetzt die Aufzeichnung nicht.
Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja, nur anteilig gekürzt. § 4 Abs. 1 TzBfG verbietet die Schlechterstellung wegen Teilzeit. Der Urlaub richtet sich nach § 3 BUrlG und den Wochenarbeitstagen, die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG auf bis zu sechs Wochen. Feiertagsausfall ist nach § 2 EFZG zu bezahlen.
Zählt ein Nachtzuschlag zur Minijob-Grenze?
Nein, soweit er nach § 3b EStG steuerfrei ist. Solche Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören nicht zum Arbeitsentgelt der Sozialversicherung und bleiben bei der Geringfügigkeitsgrenze außen vor. Sie müssen neben dem Grundlohn gezahlt und einzeln abgerechnet werden.
Was passiert, wenn ein Minijobber die Grenze überschreitet?
Gelegentlich und nicht vorhersehbar darf die Grenze nach § 8 Abs. 1b SGB IV in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr überschritten werden, höchstens bis zum Doppelten. Ist die Mehrarbeit vorhersehbar, liegt vom ersten Tag an eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV bis 2.000 Euro vor, die voll versicherungspflichtig ist.
Muss ich eine Aushilfe vor der ersten Schicht anmelden?
Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ja. § 28a Abs. 4 SGB IV verlangt für die Wirtschaftszweige des § 2a SchwarzArbG eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung. Die reguläre Meldung an die Minijob-Zentrale kommt hinzu.
Zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei einer Zollprüfung?
Es hängt am Verfahren. Der Beitragsbescheid der Rentenversicherung ist Sozialrecht, das Bußgeldverfahren nach § 21 MiLoG und ein Vorwurf nach § 266a StGB laufen über den erweiterten Strafrechtsschutz, Klagen des Beschäftigten über den Arbeitsrechtsschutz. Bei festgestelltem Vorsatz entfällt der Schutz im Straf- und Bußgeldverfahren rückwirkend.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Fachlich geprüft von Max Rothfuchs
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

Nachforderungen entstehen fast nie am Stundenlohn, sondern an fehlenden Aufzeichnungen. Wer Sofortmeldung, Niederschrift und Stundenerfassung sauber führt, übersteht jede Prüfung ohne Schätzung.

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Aushilfen sind der häufigste Streitpunkt im Gastrobetrieb

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