Branche Praxen & Heilberufe
Individueller Firmenrechtsschutz für Arztpraxen, Apotheken und Pflegedienste
Honorarbescheid gekürzt, Regress im Raum, dazu eine Klage aus dem Praxisteam. Beantworte kurz ein paar Fragen zu deiner Praxis. Ein Experte sagt dir, welcher Baustein welchen Fall trägt.
Ein Brief vom Anwalt, und die Frist läuft. In der Praxis ist die Frage nicht, ob es dich trifft, sondern wann. Sichere dich jetzt ab, bevor der erste Regress oder die erste Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigung kommt.
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Entwicklung
Im Heilberuf steht schnell der Vorwurf im Raum
Drei Zahlen dazu, wie oft Behandlungsfehler geprüft werden und wie viele Vorwürfe sich am Ende bestätigen.
So viele Vorwürfe wurden in einem Jahr begutachtet. In 3.098 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler, in den übrigen nicht.
Die Kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bejahten einen Fehler in 1.145 Fällen. Auch der Rest musste verteidigt werden.
Dazu kommen Praxen, Pflegedienste und Apotheken. Neben Haftungsfragen sind Regress, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen Alltag.
Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Behandlungsfehler-Begutachtung, Bundesärztekammer, Statistik der Gutachterkommissionen, und Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Mehr als 10.000 Anfragen konnten wir erfolgreich vermitteln ✅
Ohne Schutz
- Regress trägst du selbst
- Prüfverfahren zahlst du selbst
- Streit mit der KV kostet extra
- Nach dem Kostenrisiko entscheiden
Mit Schutz
- Widerspruch ist gedeckt
- Prüfverfahren ist gedeckt
- Anwalt übernimmt den KV-Streit
- Nach der Sachlage entscheiden
Im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Der Unterschied
Zwei Wege zu deinem Firmenrechtsschutz
Die Bausteine sind am Markt weitgehend dieselben. Der Unterschied liegt darin, wer sie für deine Praxis zusammenstellt: Das übernimmt ein Experte, der täglich mit Praxen, Apotheken und Pflegediensten arbeitet. Vier Fragen, rund 60 Sekunden, und du bekommst ein Angebot, das nicht jedem Zweiten vorgeschlagen wird, sondern nur das enthält, was dein Betrieb wirklich braucht.
| Kriterium | Vergleichsportal | Unser Weg![]() |
|---|---|---|
| Aufwand für dich | VergleichsportalFormulare ausfüllen, Ergebnisse selbst vergleichen | Unser WegVier kurze Fragen, rund 60 Sekunden |
| Erfahrung mit Betrieben | VergleichsportalEin Raster, das für alle Anfragen gleich funktioniert | Unser WegExperten, die täglich mit Betrieben arbeiten |
| Branchenbezug | VergleichsportalStandardfragen für alle Betriebe | Unser WegEinordnung nach Branche und konkretem Anlass |
| Einordnung | VergleichsportalDie Bedingungswerke liest du selbst | Unser WegEin Experte erklärt, was in deinem Fall zählt |
| Antwortweg | VergleichsportalE-Mail-Strecken und Rückrufe | Unser WegAntwort per WhatsApp, wann es dir passt |
Warum das Thema drängt
Praxen streiten häufiger – und die Verfahren dauern länger
Vertragsarztverfahren dauern länger als jedes andere Sachgebiet vor den Sozialgerichten. Wer sie führt, bindet über Jahre Geld.
Warum Praxen anders streiten als andere Betriebe
Vier Gründe, die in fast jeder Praxis gleich sind.
Deine Gegenseite ist eine Behörde
Andere Betriebe streiten mit Kunden und Lieferanten, also zivilrechtlich. Eine Praxis streitet mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Das Geld ist längst verplant
Beim Regress geht es nicht um künftiges Honorar, sondern um Geld, das bereits in der Praxis war. Das wiegt schwerer als eine Kürzung derselben Höhe.
Ein Vorwurf, drei Verfahren
Eine Auffälligkeit in der Abrechnung löst regelmäßig ein straf-, ein zulassungs- und ein regressrechtliches Verfahren gleichzeitig aus.
Es geht um die Zulassung
Wo ein anderer Betrieb ein Bußgeld riskiert, steht bei dir die Approbation oder die Vertragsarztzulassung im Raum.
Diese vier Bausteine entscheiden in der Praxis
Nicht jede Praxis braucht alles. Diese vier tragen zusammen den Großteil der Fälle im Gesundheitswesen.
Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz
Honorarbescheid, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Regress, Approbation und Zulassung. Das Kernrisiko dieser Branche, und in Standardpaketen nicht enthalten.

Erweiterter Strafrechtsschutz
Vorwurf Abrechnungsbetrug, Behandlungsfehlervorwurf, Verstöße gegen Hygiene-, Arznei- und Datenschutzrecht. Mehr

Arbeitsrechtsschutz
Das Praxisteam. Kündigung, Überstunden, Zeugnis, Mutterschutz: der Baustein mit der höchsten Fallzahl. Mehr

Immobilienrechtsschutz
Der Praxismietvertrag. Nebenkosten, Mietanpassung, Umbau, Rückbau bei Auszug. Mehr
Mit wem du es zu tun hast

Max Rothfuchs klärt mit Praxen, Apotheken und Pflegediensten zuerst die Grundlagen: Welche Heilberufsart du ausübst, wie du abrechnest, wie groß dein Team ist und ob du Räume mietest. Erst danach kommt ein Vorschlag. Ohne diese Angaben ist jede Empfehlung geraten, gerade weil der sozialrechtliche Teil in vielen Standardpaketen fehlt.
Angebot per WhatsApp erhaltenAngebot per WhatsAppVon der Hausarztpraxis über die Apotheke bis zum ambulanten Pflegedienst. Deine Einordnung entscheidet über den Schutz.
Die Einschätzung kommt von jemandem mit nachgewiesener Qualifikation, nicht aus einem Rechner.
Kostenlos, unverbindlich, ohne automatische Vertragsbeantragung. Du entscheidest in Ruhe.
Hausarztpraxis, 6 Mitarbeitende
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung endet mit einem Arzneimittelregress über 22.000 €. Die Praxisbesonderheiten müssen im Widerspruchsverfahren belegt werden. Das ist Sozialrecht, kein Zivilrecht.
Zahnarztpraxis, 12 Mitarbeitende
Nach einer Auffälligkeit in der Plausibilitätsprüfung ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrug. Parallel läuft ein Verfahren vor dem Zulassungsausschuss.
Ambulanter Pflegedienst, 30 Mitarbeitende
Der Medizinische Dienst beanstandet Dokumentationsmängel, die Kasse kürzt daraufhin die Vergütung. Gleichzeitig klagt eine gekündigte Pflegekraft vor dem Arbeitsgericht.
Die Beispielfälle sind typisierte Situationen aus der Beratung, keine Kundenberichte. Ob ein konkreter Fall getragen wird, richtet sich nach deinen Versicherungsbedingungen.
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
Ein paar Fragen beantworten
Betriebsart, Mitarbeitende, Rechtsform. Dauert unter einer Minute, kein Anruf nötig.
Ein Experte sieht sich das an
Wir prüfen, welche Bausteine zu deinem Betrieb passen, und welche du nicht brauchst.
Antwort per WhatsApp
Du bekommst deine Übersicht aufs Handy und entscheidest in Ruhe. Nichts wird automatisch beantragt.
Der Unterschied im Ernstfall
Die Prüfung kommt so oder so. Die Frage ist nur, wer das Verfahren bezahlt.
Ohne Firmenrechtsschutz
- Anwalt, Gericht und Gutachter zahlst du aus dem Praxisergebnis, und das neben dem Regressbetrag, um den gestritten wird.
- Du rechnest durch, ob sich der Widerspruch lohnt, und lässt eine berechtigte Position liegen, weil das Verfahren teurer wird als die Kürzung.
- Verlierst du, trägst du zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
- Im Ernstfall suchst du unter Zeitdruck einen Anwalt, der Medizin- und Vertragsarztrecht kann.
Mit passendem Schutz
- Anwalt, Gericht und Gutachter laufen über den Vertrag, im Rahmen der vereinbarten Deckung.
- Du entscheidest nach der Sache, nicht nach dem Kontostand. Auch der kleine Streitwert wird verfolgt.
- Die Kosten der Gegenseite sind bei einer Niederlage mitgetragen.
- Du hast einen Ansprechpartner, der den Fall einordnet, bevor du auf einen Bescheid reagierst.
Das Fachliche, kurz gefasst
Wenn du tiefer einsteigen willst: die Punkte, an denen Verfahren im Gesundheitswesen hängen.
Streit mit der KV: Honorarbescheid, Plausibilität, Wirtschaftlichkeit
Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung sind sozialrechtliche Verfahren. Ihre Deckung setzt einen entsprechenden Sozial- oder Verwaltungsrechtsschutz-Baustein voraus.
- Honorarbescheid: er kommt quartalsweise mit Verzögerung und enthält Kürzungen, deren Grundlage sich aus dem Bescheid allein selten erschließt. Die Widerspruchsfrist läuft trotzdem.
- Plausibilitätsprüfung: geprüft wird, ob die abgerechneten Leistungen in der verfügbaren Zeit erbringbar waren. Auffällige Tages- und Quartalsprofile lösen sie automatisch aus.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung: der Vergleich mit der Fachgruppe. Wer deutlich darüber liegt, muss die Abweichung mit Praxisbesonderheiten begründen, sonst folgt der Regress.
- Regelleistungsvolumen: Leistungen über dem zugewiesenen Volumen werden abgestaffelt vergütet. Streit entsteht über die Zuweisung, nicht über die Leistung.
Regress und Retaxation
Die Verteidigung gegen Regressforderungen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt in den Sozialrechtsschutz. Der Regressbetrag selbst wird nicht übernommen. Gedeckt ist das Verfahren, nicht die Forderung.
- Arzneimittelregress: bei unwirtschaftlicher Verordnung. Der Betrag richtet sich nach den Kosten der Verordnung, nicht nach dem Honorar, und kann das Quartalshonorar deutlich übersteigen.
- Sprechstundenbedarfsregress: bei Bezug von Material, das nicht als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig ist.
- Heilmittelregress: bei Überschreitung der Richtgrößen ohne anerkannten Praxisbesonderheitsgrund.
- Retaxation: in der Apotheke: Die Kasse zahlt für ein bereits abgegebenes Arzneimittel nachträglich nicht, häufig wegen eines Formfehlers auf dem Rezept.
Der wirtschaftliche Kern: Es geht nicht um künftiges Honorar, sondern um Geld, das bereits in der Praxis war und verplant ist. Deshalb wiegt ein Regress schwerer als eine Honorarkürzung derselben Höhe.
Der Vorwurf Abrechnungsbetrug
Abrechnungsbetrug ist im Gesundheitswesen der häufigste strafrechtliche Vorwurf. Die Verteidigung gehört zum erweiterten Strafrechtsschutz.
Warum der erweiterte Schutz nötig ist
Betrug nach § 263 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt. Ein Standard-Strafrechtsschutz, der nur Fahrlässigkeitsdelikte deckt, greift hier nicht. Der erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigung vorläufig, mit Rückzahlungspflicht, wenn am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird.
Wie ein Verfahren beginnt
Selten mit einer Anzeige. Meist mit einer Auffälligkeit in der Plausibilitätsprüfung, einer Mitteilung der Krankenkasse oder einem Hinweis aus dem eigenen Team. Die KV ist zur Weitergabe an die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Die typischen Vorwürfe
Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, Abrechnung durch nicht qualifiziertes Personal, Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung, Luftrezepte, unzulässige Zuweisung gegen Entgelt nach § 299a StGB.
Aufsicht, Approbation und Zulassung
Verfahren über den Widerruf oder das Ruhen der Approbation sind verwaltungsrechtliche Streitigkeiten und nur bei entsprechend vereinbartem Baustein gedeckt.
Approbation und Vertragsarztzulassung
Die Approbation kann bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit widerrufen werden, regelmäßig nach einer strafrechtlichen Verurteilung, auch wenn die Tat nicht im Behandlungszusammenhang stand. Das Ruhen kann bereits während eines laufenden Verfahrens angeordnet werden. Die Zulassung ist ein eigenes Verfahren vor dem Zulassungsausschuss; Entzug droht bei gröblicher Verletzung vertragsärztlicher Pflichten.
Praxisbegehung und Hygiene
Das Gesundheitsamt prüft anlassbezogen oder turnusmäßig Hygieneplan, Aufbereitung von Medizinprodukten, Dokumentation und Personalqualifikation. Häufigster Beanstandungsgrund ist die Instrumentenaufbereitung: Validierte Verfahren, lückenlose Chargendokumentation und regelmäßige Gerätewartung sind Pflicht.
Datenschutz und Schweigepflicht
Patientendaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und damit besonders geschützt. § 203 StGB gilt zusätzlich und trifft auch das Praxispersonal. Bußgeldverfahren wegen datenschutzrechtlicher Verstöße sind über den erweiterten Strafrechtsschutz gedeckt, nicht über den Vertragsbaustein.
Ein einziger Vorwurf löst regelmäßig drei parallele Verfahren aus: Strafrechtlich, zulassungsrechtlich und regressrechtlich. Sie haben unterschiedliche Beweismaßstäbe und beeinflussen sich gegenseitig.
Personal in der Praxis
Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Kündigungsschutzklagen aus dem Praxisteam, gleich wie groß die Praxis ist.
- Kündigung einer MFA: in kleinen Praxen ohne Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes leichter, aber trotzdem regelmäßig beklagt.
- Arbeitszeit und Überstunden: Sprechstunden über die vereinbarte Zeit hinaus sind der häufigste Nachforderungsgrund.
- Zeugnis: kleiner Streitwert, volles Verfahren, hohe emotionale Beteiligung.
- Schwangerschaft und Mutterschutz: Beschäftigungsverbote im Praxisumfeld sind häufig und wirken sofort auf die Personalplanung.
- Fortbildungskosten: Rückforderung nach kurzer Betriebszugehörigkeit, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel besteht.
Praxisräume: Mietvertrag, Umbau, Nachbarschaft
Auseinandersetzungen über den gewerblichen Mietvertrag der Praxisräume, Mietanpassung, Nebenkosten, Kündigung, fallen in den Immobilienrechtsschutz.
- Der Standort wiegt besonders: der Patientenstamm hängt daran. Ein Umzug innerhalb eines Planungsbereichs ist zulassungsrechtlich genehmigungspflichtig, darüber hinaus praktisch ausgeschlossen.
- Umbau und Nutzungsänderung: Praxisräume unterliegen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit und Strahlenschutz. Umbauten brauchen die Zustimmung des Vermieters und meist eine Genehmigung.
- Rückbau bei Auszug: praxisspezifische Einbauten sind teuer zurückzubauen. Ohne klare Regelung im Mietvertrag ein Streitfall mit fünfstelligem Volumen.
- Nachbarschaft: Publikumsverkehr, Parkplatzsituation und Öffnungszeiten sind die typischen Reibungspunkte in Wohn- und Mischgebieten.
MD-Prüfung und Pflegesatzverhandlung im Pflegedienst
Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen tragen dieselbe sozialrechtliche Grundstruktur wie Praxen, nur mit anderen Verfahren.
- Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst: angekündigt oder anlassbezogen, mit veröffentlichten Ergebnissen.
- Pflegesatzverhandlung: Streit über die Vergütung endet vor der Schiedsstelle und danach vor dem Sozialgericht.
- Kürzung wegen Dokumentationsmängeln: die Leistung gilt als nicht erbracht, wenn sie nicht dokumentiert ist.
- Personalschlüssel und Fachkraftquote: Unterschreitung führt zu Vergütungskürzung und im Wiederholungsfall zu Auflagen.
- Abrechnungsprüfung durch die Kassen: bei Auffälligkeiten mit demselben strafrechtlichen Risiko wie bei Praxen.
Abgrenzung zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherung
Firmenrechtsschutz
Trägt Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn du dein Honorar durchsetzt, dich gegen Regress wehrst oder dich strafrechtlich verteidigst.
Berufshaftpflicht
Zahlt Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für viele Heilberufe berufsrechtlich vorgeschrieben.
Praxisversicherung
Deckt Einrichtung, Geräte und Betriebsunterbrechung nach Feuer, Wasser, Einbruch oder Elektronikschaden.
Die strafrechtliche Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Behandlungsfehlers gehört zum erweiterten Strafrechtsschutz. Zivilrechtliche Haftungsansprüche deckt dagegen die Berufshaftpflicht. Nach einem Behandlungsfehlervorwurf laufen beide Verfahren regelmäßig parallel, mit zwei Anwälten und zwei unterschiedlichen Beweismaßstäben.
Auch ein Medizinisches Versorgungszentrum kann als Betrieb versichert werden; entscheidend sind Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten und der gewählte Bausteinumfang.
Zum Weiterlesen
Ratgeber für Praxen und Heilberufe
Zehn Fachartikel zu Prüfungen, Regress und Personal: Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, MD-Prüfung, Retaxation, Abrechnungsvorwürfe und Praxismiete.
- Vorwurf Abrechnungsbetrug in der Praxis
- Plausibilitätsprüfung der KV
- Wirtschaftlichkeitsprüfung
- MD-Prüfung im Pflegedienst
- Pflegesatzverhandlung
- Arbeitszeugnis in der Praxis
- Regress als Arzt
- MFA kündigen
- Retaxation in der Apotheke
- Praxismietvertrag
Häufige Fragen
Was Praxen und Heilberufe fragen
Welche Rechtsstreitigkeiten treffen Praxen am häufigsten?
Ist Streit über den Honorarbescheid der KV abgedeckt?
Was gilt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressforderung?
Deckt der Firmenrechtsschutz den Vorwurf eines Behandlungsfehlers?
Ist ein Verfahren um die Approbation mitversichert?
Was greift bei Kündigungsstreit mit einer Medizinischen Fachangestellten?
Ist Streit über den Praxismietvertrag abgedeckt?
Wie ist der Datenschutz bei Patientendaten rechtlich abgesichert?
Gilt der Firmenrechtsschutz auch für ein Medizinisches Versorgungszentrum?
Was ist mit Streit über Privatliquidation nach GOÄ?
Brauche ich als Zahnarzt oder Physiotherapeut andere Bausteine als ein Hausarzt?
Welche Bausteine sind für Praxen am wichtigsten?
Was deckt ein Rechtsschutz für Ärzte ab, den die Berufshaftpflicht nicht trägt?
Braucht eine Praxis für jedes Verfahren einen Anwalt für Medizinrecht?
Welche Rechtsfragen treten bei Praxisübernahme und Praxisorganisation auf?
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