Branche Praxen & Heilberufe

Individueller Firmenrechtsschutz für Arztpraxen, Apotheken und Pflegedienste

Honorarbescheid gekürzt, Regress im Raum, dazu eine Klage aus dem Praxisteam. Beantworte kurz ein paar Fragen zu deiner Praxis. Ein Experte sagt dir, welcher Baustein welchen Fall trägt.

Ein Brief vom Anwalt, und die Frist läuft. In der Praxis ist die Frage nicht, ob es dich trifft, sondern wann. Sichere dich jetzt ab, bevor der erste Regress oder die erste Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigung kommt.

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Entwicklung

Im Heilberuf steht schnell der Vorwurf im Raum

Drei Zahlen dazu, wie oft Behandlungsfehler geprüft werden und wie viele Vorwürfe sich am Ende bestätigen.

11.735
Gutachten des Medizinischen Dienstes

So viele Vorwürfe wurden in einem Jahr begutachtet. In 3.098 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler, in den übrigen nicht.

7.909
Anträge bei den Gutachterkommissionen

Die Kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bejahten einen Fehler in 1.145 Fällen. Auch der Rest musste verteidigt werden.

191.875
Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung

Dazu kommen Praxen, Pflegedienste und Apotheken. Neben Haftungsfragen sind Regress, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen Alltag.

Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Behandlungsfehler-Begutachtung, Bundesärztekammer, Statistik der Gutachterkommissionen, und Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Mehr als 10.000 Anfragen konnten wir erfolgreich vermitteln ✅

Ohne Schutz

  • Regress trägst du selbst
  • Prüfverfahren zahlst du selbst
  • Streit mit der KV kostet extra
  • Nach dem Kostenrisiko entscheiden
vs

Mit Schutz

  • Widerspruch ist gedeckt
  • Prüfverfahren ist gedeckt
  • Anwalt übernimmt den KV-Streit
  • Nach der Sachlage entscheiden

Im Rahmen der vereinbarten Deckung.

Der Unterschied

Zwei Wege zu deinem Firmenrechtsschutz

Die Bausteine sind am Markt weitgehend dieselben. Der Unterschied liegt darin, wer sie für deine Praxis zusammenstellt: Das übernimmt ein Experte, der täglich mit Praxen, Apotheken und Pflegediensten arbeitet. Vier Fragen, rund 60 Sekunden, und du bekommst ein Angebot, das nicht jedem Zweiten vorgeschlagen wird, sondern nur das enthält, was dein Betrieb wirklich braucht.

Kriterium Vergleichsportal Unser Weg
Aufwand für dich VergleichsportalFormulare ausfüllen, Ergebnisse selbst vergleichen Unser WegVier kurze Fragen, rund 60 Sekunden
Erfahrung mit Betrieben VergleichsportalEin Raster, das für alle Anfragen gleich funktioniert Unser WegExperten, die täglich mit Betrieben arbeiten
Branchenbezug VergleichsportalStandardfragen für alle Betriebe Unser WegEinordnung nach Branche und konkretem Anlass
Einordnung VergleichsportalDie Bedingungswerke liest du selbst Unser WegEin Experte erklärt, was in deinem Fall zählt
Antwortweg VergleichsportalE-Mail-Strecken und Rückrufe Unser WegAntwort per WhatsApp, wann es dir passt
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Warum das Thema drängt

Praxen streiten häufiger – und die Verfahren dauern länger

3.253
Vor Sozialgerichten erledigte Klagen in Vertrags(zahn)arztangelegenheiten
32,7 Mon.
Durchschnittsdauer eines durch Urteil erledigten Vertragsarztverfahrens
11.200
Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegedienste durch die Medizinischen Dienste

Vertragsarztverfahren dauern länger als jedes andere Sachgebiet vor den Sozialgerichten. Wer sie führt, bindet über Jahre Geld.

Warum Praxen anders streiten als andere Betriebe

Vier Gründe, die in fast jeder Praxis gleich sind.

Deine Gegenseite ist eine Behörde

Andere Betriebe streiten mit Kunden und Lieferanten, also zivilrechtlich. Eine Praxis streitet mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Geld ist längst verplant

Beim Regress geht es nicht um künftiges Honorar, sondern um Geld, das bereits in der Praxis war. Das wiegt schwerer als eine Kürzung derselben Höhe.

Ein Vorwurf, drei Verfahren

Eine Auffälligkeit in der Abrechnung löst regelmäßig ein straf-, ein zulassungs- und ein regressrechtliches Verfahren gleichzeitig aus.

Es geht um die Zulassung

Wo ein anderer Betrieb ein Bußgeld riskiert, steht bei dir die Approbation oder die Vertragsarztzulassung im Raum.

Diese vier Bausteine entscheiden in der Praxis

Nicht jede Praxis braucht alles. Diese vier tragen zusammen den Großteil der Fälle im Gesundheitswesen.

Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz

Honorarbescheid, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Regress, Approbation und Zulassung. Das Kernrisiko dieser Branche, und in Standardpaketen nicht enthalten.

Erweiterter Strafrechtsschutz

Vorwurf Abrechnungsbetrug, Behandlungsfehlervorwurf, Verstöße gegen Hygiene-, Arznei- und Datenschutzrecht. Mehr

Arbeitsrechtsschutz

Das Praxisteam. Kündigung, Überstunden, Zeugnis, Mutterschutz: der Baustein mit der höchsten Fallzahl. Mehr

Immobilienrechtsschutz

Der Praxismietvertrag. Nebenkosten, Mietanpassung, Umbau, Rückbau bei Auszug. Mehr

Mit wem du es zu tun hast

Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle der PIGEMA Marketing UG
Max Rothfuchs
Geschäftsführer · Leiter Hauptgeschäftsstelle · Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)

Max Rothfuchs klärt mit Praxen, Apotheken und Pflegediensten zuerst die Grundlagen: Welche Heilberufsart du ausübst, wie du abrechnest, wie groß dein Team ist und ob du Räume mietest. Erst danach kommt ein Vorschlag. Ohne diese Angaben ist jede Empfehlung geraten, gerade weil der sozialrechtliche Teil in vielen Standardpaketen fehlt.

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558Betriebsarten erfasst

Von der Hausarztpraxis über die Apotheke bis zum ambulanten Pflegedienst. Deine Einordnung entscheidet über den Schutz.

IHKGeprüfte Sachkunde

Die Einschätzung kommt von jemandem mit nachgewiesener Qualifikation, nicht aus einem Rechner.

0 €Für deine Anfrage

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Beispielfall

Hausarztpraxis, 6 Mitarbeitende

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung endet mit einem Arzneimittelregress über 22.000 €. Die Praxisbesonderheiten müssen im Widerspruchsverfahren belegt werden. Das ist Sozialrecht, kein Zivilrecht.

Beispielfall

Zahnarztpraxis, 12 Mitarbeitende

Nach einer Auffälligkeit in der Plausibilitätsprüfung ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Abrechnungsbetrug. Parallel läuft ein Verfahren vor dem Zulassungsausschuss.

Beispielfall

Ambulanter Pflegedienst, 30 Mitarbeitende

Der Medizinische Dienst beanstandet Dokumentationsmängel, die Kasse kürzt daraufhin die Vergütung. Gleichzeitig klagt eine gekündigte Pflegekraft vor dem Arbeitsgericht.

Die Beispielfälle sind typisierte Situationen aus der Beratung, keine Kundenberichte. Ob ein konkreter Fall getragen wird, richtet sich nach deinen Versicherungsbedingungen.

So läuft es ab

In drei Schritten zum Angebot

Ein paar Fragen beantworten

Betriebsart, Mitarbeitende, Rechtsform. Dauert unter einer Minute, kein Anruf nötig.

Ein Experte sieht sich das an

Wir prüfen, welche Bausteine zu deinem Betrieb passen, und welche du nicht brauchst.

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Der Unterschied im Ernstfall

Die Prüfung kommt so oder so. Die Frage ist nur, wer das Verfahren bezahlt.

Ohne Firmenrechtsschutz

  • Anwalt, Gericht und Gutachter zahlst du aus dem Praxisergebnis, und das neben dem Regressbetrag, um den gestritten wird.
  • Du rechnest durch, ob sich der Widerspruch lohnt, und lässt eine berechtigte Position liegen, weil das Verfahren teurer wird als die Kürzung.
  • Verlierst du, trägst du zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
  • Im Ernstfall suchst du unter Zeitdruck einen Anwalt, der Medizin- und Vertragsarztrecht kann.

Mit passendem Schutz

  • Anwalt, Gericht und Gutachter laufen über den Vertrag, im Rahmen der vereinbarten Deckung.
  • Du entscheidest nach der Sache, nicht nach dem Kontostand. Auch der kleine Streitwert wird verfolgt.
  • Die Kosten der Gegenseite sind bei einer Niederlage mitgetragen.
  • Du hast einen Ansprechpartner, der den Fall einordnet, bevor du auf einen Bescheid reagierst.

Das Fachliche, kurz gefasst

Wenn du tiefer einsteigen willst: die Punkte, an denen Verfahren im Gesundheitswesen hängen.

Streit mit der KV: Honorarbescheid, Plausibilität, Wirtschaftlichkeit

Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung sind sozialrechtliche Verfahren. Ihre Deckung setzt einen entsprechenden Sozial- oder Verwaltungsrechtsschutz-Baustein voraus.

  • Honorarbescheid: er kommt quartalsweise mit Verzögerung und enthält Kürzungen, deren Grundlage sich aus dem Bescheid allein selten erschließt. Die Widerspruchsfrist läuft trotzdem.
  • Plausibilitätsprüfung: geprüft wird, ob die abgerechneten Leistungen in der verfügbaren Zeit erbringbar waren. Auffällige Tages- und Quartalsprofile lösen sie automatisch aus.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung: der Vergleich mit der Fachgruppe. Wer deutlich darüber liegt, muss die Abweichung mit Praxisbesonderheiten begründen, sonst folgt der Regress.
  • Regelleistungsvolumen: Leistungen über dem zugewiesenen Volumen werden abgestaffelt vergütet. Streit entsteht über die Zuweisung, nicht über die Leistung.
Regress und Retaxation

Die Verteidigung gegen Regressforderungen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt in den Sozialrechtsschutz. Der Regressbetrag selbst wird nicht übernommen. Gedeckt ist das Verfahren, nicht die Forderung.

  • Arzneimittelregress: bei unwirtschaftlicher Verordnung. Der Betrag richtet sich nach den Kosten der Verordnung, nicht nach dem Honorar, und kann das Quartalshonorar deutlich übersteigen.
  • Sprechstundenbedarfsregress: bei Bezug von Material, das nicht als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig ist.
  • Heilmittelregress: bei Überschreitung der Richtgrößen ohne anerkannten Praxisbesonderheitsgrund.
  • Retaxation: in der Apotheke: Die Kasse zahlt für ein bereits abgegebenes Arzneimittel nachträglich nicht, häufig wegen eines Formfehlers auf dem Rezept.

Der wirtschaftliche Kern: Es geht nicht um künftiges Honorar, sondern um Geld, das bereits in der Praxis war und verplant ist. Deshalb wiegt ein Regress schwerer als eine Honorarkürzung derselben Höhe.

Der Vorwurf Abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug ist im Gesundheitswesen der häufigste strafrechtliche Vorwurf. Die Verteidigung gehört zum erweiterten Strafrechtsschutz.

Warum der erweiterte Schutz nötig ist

Betrug nach § 263 StGB ist ein reines Vorsatzdelikt. Ein Standard-Strafrechtsschutz, der nur Fahrlässigkeitsdelikte deckt, greift hier nicht. Der erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigung vorläufig, mit Rückzahlungspflicht, wenn am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird.

Wie ein Verfahren beginnt

Selten mit einer Anzeige. Meist mit einer Auffälligkeit in der Plausibilitätsprüfung, einer Mitteilung der Krankenkasse oder einem Hinweis aus dem eigenen Team. Die KV ist zur Weitergabe an die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn ein Anfangsverdacht besteht.

Die typischen Vorwürfe

Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, Abrechnung durch nicht qualifiziertes Personal, Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Leistungserbringung, Luftrezepte, unzulässige Zuweisung gegen Entgelt nach § 299a StGB.

Aufsicht, Approbation und Zulassung

Verfahren über den Widerruf oder das Ruhen der Approbation sind verwaltungsrechtliche Streitigkeiten und nur bei entsprechend vereinbartem Baustein gedeckt.

Approbation und Vertragsarztzulassung

Die Approbation kann bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit widerrufen werden, regelmäßig nach einer strafrechtlichen Verurteilung, auch wenn die Tat nicht im Behandlungszusammenhang stand. Das Ruhen kann bereits während eines laufenden Verfahrens angeordnet werden. Die Zulassung ist ein eigenes Verfahren vor dem Zulassungsausschuss; Entzug droht bei gröblicher Verletzung vertragsärztlicher Pflichten.

Praxisbegehung und Hygiene

Das Gesundheitsamt prüft anlassbezogen oder turnusmäßig Hygieneplan, Aufbereitung von Medizinprodukten, Dokumentation und Personalqualifikation. Häufigster Beanstandungsgrund ist die Instrumentenaufbereitung: Validierte Verfahren, lückenlose Chargendokumentation und regelmäßige Gerätewartung sind Pflicht.

Datenschutz und Schweigepflicht

Patientendaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und damit besonders geschützt. § 203 StGB gilt zusätzlich und trifft auch das Praxispersonal. Bußgeldverfahren wegen datenschutzrechtlicher Verstöße sind über den erweiterten Strafrechtsschutz gedeckt, nicht über den Vertragsbaustein.

Ein einziger Vorwurf löst regelmäßig drei parallele Verfahren aus: Strafrechtlich, zulassungsrechtlich und regressrechtlich. Sie haben unterschiedliche Beweismaßstäbe und beeinflussen sich gegenseitig.

Personal in der Praxis

Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Kündigungsschutzklagen aus dem Praxisteam, gleich wie groß die Praxis ist.

  • Kündigung einer MFA: in kleinen Praxen ohne Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes leichter, aber trotzdem regelmäßig beklagt.
  • Arbeitszeit und Überstunden: Sprechstunden über die vereinbarte Zeit hinaus sind der häufigste Nachforderungsgrund.
  • Zeugnis: kleiner Streitwert, volles Verfahren, hohe emotionale Beteiligung.
  • Schwangerschaft und Mutterschutz: Beschäftigungsverbote im Praxisumfeld sind häufig und wirken sofort auf die Personalplanung.
  • Fortbildungskosten: Rückforderung nach kurzer Betriebszugehörigkeit, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel besteht.
Praxisräume: Mietvertrag, Umbau, Nachbarschaft

Auseinandersetzungen über den gewerblichen Mietvertrag der Praxisräume, Mietanpassung, Nebenkosten, Kündigung, fallen in den Immobilienrechtsschutz.

  • Der Standort wiegt besonders: der Patientenstamm hängt daran. Ein Umzug innerhalb eines Planungsbereichs ist zulassungsrechtlich genehmigungspflichtig, darüber hinaus praktisch ausgeschlossen.
  • Umbau und Nutzungsänderung: Praxisräume unterliegen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit und Strahlenschutz. Umbauten brauchen die Zustimmung des Vermieters und meist eine Genehmigung.
  • Rückbau bei Auszug: praxisspezifische Einbauten sind teuer zurückzubauen. Ohne klare Regelung im Mietvertrag ein Streitfall mit fünfstelligem Volumen.
  • Nachbarschaft: Publikumsverkehr, Parkplatzsituation und Öffnungszeiten sind die typischen Reibungspunkte in Wohn- und Mischgebieten.
MD-Prüfung und Pflegesatzverhandlung im Pflegedienst

Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen tragen dieselbe sozialrechtliche Grundstruktur wie Praxen, nur mit anderen Verfahren.

  • Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst: angekündigt oder anlassbezogen, mit veröffentlichten Ergebnissen.
  • Pflegesatzverhandlung: Streit über die Vergütung endet vor der Schiedsstelle und danach vor dem Sozialgericht.
  • Kürzung wegen Dokumentationsmängeln: die Leistung gilt als nicht erbracht, wenn sie nicht dokumentiert ist.
  • Personalschlüssel und Fachkraftquote: Unterschreitung führt zu Vergütungskürzung und im Wiederholungsfall zu Auflagen.
  • Abrechnungsprüfung durch die Kassen: bei Auffälligkeiten mit demselben strafrechtlichen Risiko wie bei Praxen.
Abgrenzung zu Berufshaftpflicht und Praxisversicherung

Firmenrechtsschutz

Trägt Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn du dein Honorar durchsetzt, dich gegen Regress wehrst oder dich strafrechtlich verteidigst.

Berufshaftpflicht

Zahlt Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem Behandlungsfehler und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für viele Heilberufe berufsrechtlich vorgeschrieben.

Praxisversicherung

Deckt Einrichtung, Geräte und Betriebsunterbrechung nach Feuer, Wasser, Einbruch oder Elektronikschaden.

Die strafrechtliche Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Behandlungsfehlers gehört zum erweiterten Strafrechtsschutz. Zivilrechtliche Haftungsansprüche deckt dagegen die Berufshaftpflicht. Nach einem Behandlungsfehlervorwurf laufen beide Verfahren regelmäßig parallel, mit zwei Anwälten und zwei unterschiedlichen Beweismaßstäben.

Auch ein Medizinisches Versorgungszentrum kann als Betrieb versichert werden; entscheidend sind Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten und der gewählte Bausteinumfang.

Zum Weiterlesen

Ratgeber für Praxen und Heilberufe

Zehn Fachartikel zu Prüfungen, Regress und Personal: Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, MD-Prüfung, Retaxation, Abrechnungsvorwürfe und Praxismiete.

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Häufige Fragen

Was Praxen und Heilberufe fragen

Welche Rechtsstreitigkeiten treffen Praxen am häufigsten?
Praxen streiten vor allem über Honorarbescheide und Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, über Regressforderungen und über Arbeitsverhältnisse im Praxisteam.
Ist Streit über den Honorarbescheid der KV abgedeckt?
Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung sind sozialrechtliche Verfahren; ihre Deckung setzt einen entsprechenden Sozial- oder Verwaltungsrechtsschutz-Baustein voraus.
Was gilt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung und Regressforderung?
Die Verteidigung gegen Regressforderungen aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung fällt in den Sozialrechtsschutz; der Regressbetrag selbst wird nicht übernommen.
Deckt der Firmenrechtsschutz den Vorwurf eines Behandlungsfehlers?
Die strafrechtliche Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Behandlungsfehlers gehört zum erweiterten Strafrechtsschutz; zivilrechtliche Haftungsansprüche deckt dagegen die Berufshaftpflicht.
Ist ein Verfahren um die Approbation mitversichert?
Verfahren über den Widerruf oder das Ruhen der Approbation sind verwaltungsrechtliche Streitigkeiten und nur bei entsprechend vereinbartem Baustein gedeckt.
Was greift bei Kündigungsstreit mit einer Medizinischen Fachangestellten?
Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Kündigungsschutzklagen aus dem Praxisteam, gleich wie groß der Praxis.
Ist Streit über den Praxismietvertrag abgedeckt?
Auseinandersetzungen über den gewerblichen Mietvertrag der Praxisräume, etwa Mietanpassung, Nebenkosten oder Kündigung, fallen in den Immobilienrechtsschutz.
Wie ist der Datenschutz bei Patientendaten rechtlich abgesichert?
Bußgeldverfahren wegen datenschutzrechtlicher Verstöße im Umgang mit Patientendaten sind über den erweiterten Strafrechtsschutz gedeckt, nicht über den Vertragsbaustein.
Gilt der Firmenrechtsschutz auch für ein Medizinisches Versorgungszentrum?
Auch ein MVZ kann als Betrieb versichert werden; entscheidend sind Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten und der gewählte Bausteinumfang.
Was ist mit Streit über Privatliquidation nach GOÄ?
Die Durchsetzung offener Privatliquidationen gegenüber Patienten ist eine Vertragsstreitigkeit und damit über den Firmen-Vertragsrechtsschutz abgedeckt.
Brauche ich als Zahnarzt oder Physiotherapeut andere Bausteine als ein Hausarzt?
Der Bausteinbedarf richtet sich nach der Abrechnungsform und der Teamgröße; Heilmittelerbringer streiten häufiger über Verordnungen, Vertragsärzte häufiger über Regresse.
Welche Bausteine sind für Praxen am wichtigsten?
Für Praxen zählen Arbeitsrechtsschutz und erweiterter Strafrechtsschutz am meisten, ergänzt um einen Sozialrechtsschutz für Abrechnungs- und Regressverfahren.
Was deckt ein Rechtsschutz für Ärzte ab, den die Berufshaftpflicht nicht trägt?
Eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte trägt die Kosten der eigenen Rechtsverfolgung: Widerspruch gegen Honorarbescheid, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, Regress, MDK-Prüfung sowie Verfahren, in denen Approbation oder Zulassung im Raum stehen. Die Berufshaftpflicht zahlt dagegen Behandlungsschäden. Für Zahnarzt, Apotheke und Pflegedienst gilt dasselbe Muster: Eine Rechtsschutzversicherung Heilberufe steht neben der Berufshaftpflicht, nicht an ihrer Stelle.
Braucht eine Praxis für jedes Verfahren einen Anwalt für Medizinrecht?
Nicht für jedes, aber für die Verfahren, die an die Substanz gehen. Ein Anwalt für Medizinrecht kennt die Besonderheiten des Vertragsarztrechts, die ein allgemeines Zivilrechtsmandat nicht abdeckt. Prüfverfahren, Regress, Zulassungsfragen und der Approbationsentzug gehören dazu. Das Arztrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet mit eigenen Fristen; die freie Anwaltswahl im Vertrag ist deshalb bei Heilberufen mehr wert als anderswo.
Welche Rechtsfragen treten bei Praxisübernahme und Praxisorganisation auf?
Bei einer Praxisübernahme greifen mehrere Ebenen ineinander: Kaufvertrag, Zulassung im Nachbesetzungsverfahren, Übergang der Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB und der Mietvertrag für die Räume. Auch die Rechtsform der Arztpraxis gehört auf den Tisch, weil Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft und MVZ unterschiedlich haften. Im laufenden Betrieb ist der Hygieneplan der Arztpraxis das Dokument, an dem sich eine Praxisbegehung zuerst festmacht.
Daniel Terruhn, Kundenberater
Kundenberater · Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)

Die Angaben zu Vertragsarzt-, Sozial- und Berufsrecht geben die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls; die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen. Ob dein Vertrag einen Sozial- und Verwaltungsrechtsschutz enthält, steht in den Versicherungsbedingungen. Dieser Text ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

Stand: · Zuletzt aktualisiert am

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Beantworte kurz ein paar Fragen zu deiner Heilberufsart, deinem Team und deiner Abrechnungsform. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp mit einem Vorschlag, der zu deiner Situation passt.

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