Baustein Vertragsrecht

Firmenvertragsrechtsschutz – wenn dein Vertragspartner nicht liefert oder nicht zahlt

Der Firmenvertragsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit aus den Verträgen deines Betriebs: offene Rechnungen, Werklohn, Mängel, Lieferverzug, AGB. Er wirkt in beide Richtungen — bei der Durchsetzung eigener Forderungen und bei der Abwehr fremder Ansprüche. Die ausgefallene Forderung selbst ersetzt er nicht.

Was der Firmenvertragsrechtsschutz abdeckt

Der Firmenvertragsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit aus den Verträgen deines Betriebs — von der offenen Rechnung über den Mängelstreit mit dem Lieferanten bis zur Auseinandersetzung über eine AGB-Klausel.

Entscheidend ist die Richtung: Der Baustein greift in beide. Du kannst deine eigenen Forderungen aktiv durchsetzen, und du kannst dich gegen Ansprüche verteidigen, die andere gegen dich richten. Beides ist derselbe Versicherungsfall.

Damit ist er nach dem Arbeitsrechtsschutz der zweitwichtigste Baustein für die meisten Betriebe — und gleichzeitig derjenige, der in Basisverträgen am häufigsten fehlt.

  • Offene Rechnungen und Zahlungsklagen gegen Kunden
  • Werklohn, Abschlagszahlungen und Sicherheitseinbehalt
  • Mängelstreit mit Lieferanten und Dienstleistern
  • Kauf-, Miet-, Leasing- und Finanzierungsverträge des Betriebs
  • Streit über die Wirksamkeit von AGB-Klauseln
  • Rückabwicklung beim Kauf von Maschinen und Fahrzeugen

Was ein Firmenrechtsschutz ohne Vertragsbaustein wert ist

Ein Firmenrechtsschutz ohne Vertragsrechtsschutz deckt Arbeitsrecht, Verkehr, Steuer und Strafrecht — aber nicht das Geschäft selbst. Genau dort entsteht bei den meisten Betrieben der Streit, der wirklich weh tut.

Mit Vertragsbaustein

  • Offene Rechnung gerichtlich durchsetzen
  • Mängelrüge gegen den Lieferanten
  • Streit über Abnahme und Werklohn
  • Verteidigung gegen Kundenansprüche

Ohne Vertragsbaustein

  • Zahlungsklagen musst du selbst finanzieren
  • Mängelstreit ist nicht gedeckt
  • Auch die Abwehr fremder Ansprüche fehlt
  • Der Vertrag deckt dann nur die Nebenschauplätze

Ob dein bestehender Vertrag den Baustein enthält, steht in den Versicherungsbedingungen unter „versicherte Rechtsgebiete". Wenn dort nur Arbeits-, Verkehrs- und Steuerrechtsschutz genannt sind, fehlt er.

Wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlt

Der häufigste Fall im Vertragsrechtsschutz. Der Weg von der offenen Rechnung zum Urteil hat vier Stufen, und der Rechtsschutz begleitet dich ab der zweiten.

Mahnung durch den Betrieb

Die eigene Mahnung kostet nichts und ist kein Versicherungsfall. Nach der zweiten Mahnung ist klar, ob der Kunde nicht zahlen kann oder nicht zahlen will.

Anwaltliches Mahnschreiben

Ab hier greift der Rechtsschutz. Ein Interessengegensatz besteht, die Kosten der außergerichtlichen Vertretung sind gedeckt.

Gerichtliches Mahnverfahren

Ein vereinfachtes Verfahren ohne Verhandlung. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht es ins streitige Verfahren über.

Zahlungsklage und Vollstreckung

Anwalt, Gericht und gegebenenfalls Sachverständige sind gedeckt. Ob am Ende Geld fließt, hängt davon ab, ob beim Schuldner etwas zu holen ist.

Die entscheidende Einschränkung: Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass du den Titel bekommst. Ob der Schuldner zahlen kann, ist eine andere Frage — und dafür ist dieser Baustein nicht gemacht.

Was du neben der Forderung verlangen kannst

Bei einem Geschäft zwischen Unternehmen liegt der gesetzliche Verzugszins nach § 288 Absatz 2 BGB bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dazu kommt nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro je verspäteter Zahlung. Beides musst du nicht vereinbaren, es gilt kraft Gesetzes, sobald Verzug eingetreten ist.

Wann Verzug überhaupt eintritt

Entweder mit Mahnung oder ohne Mahnung dreißig Tage nach Zugang der Rechnung. Wer sauber datiert und den Zugang belegen kann, hat im Verfahren den kürzeren Weg. Genau an dieser Stelle scheitern Zahlungsklagen häufiger als an der Sache selbst.

Werklohn und Abnahmestreit am Bau

Am Bau hängt die Fälligkeit des Werklohns an der Abnahme. Verweigert der Auftraggeber sie, wird das Geld nicht fällig — auch wenn die Leistung vollständig erbracht ist.

Abnahme verweigert

Der Auftraggeber muss die Abnahme begründen. Ist die Begründung unberechtigt, gilt die Leistung nach Fristsetzung als abgenommen. Der Streit darüber ist ein klassischer Vertragsrechtsschutzfall.

Sicherheitseinbehalt

Ein Prozentsatz der Schlussrechnung wird bis zum Ende der Gewährleistung zurückgehalten. Streit entsteht, wenn er nach Ablauf nicht ausgezahlt wird.

Nachträge und Bauzeitverzug

Zusatzleistungen ohne saubere schriftliche Beauftragung sind der häufigste Grund für gekürzte Schlussrechnungen. Die Durchsetzung ist gedeckt, die Beweislast bleibt bei dir.

Für Handwerks- und Baubetriebe sind diese Fälle so prägend, dass es dazu eine eigene Seite gibt: Firmenrechtsschutz für Handwerk und Bau.

Streit mit Lieferanten und Dienstleistern

Auf der Einkaufsseite entsteht Streit meist über Mängel, Verzug oder eine Rechnung, die nicht zur Leistung passt.

Mangelhafte Ware
Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt — die Durchsetzung ist gedeckt, gleich welchen Weg du wählst.
Lieferverzug
Verzugsschaden und entgangener Gewinn lassen sich einklagen. Der Rechtsschutz trägt das Verfahren, nicht den Schaden.
Dienstleistung nicht erbracht
Software, die nicht läuft, eine Reparatur, die nichts bringt: Werkvertragsrecht, damit Vertragsstreit, damit gedeckt.
Leasing und Finanzierung
Streitigkeiten aus Leasing-, Miet- und Finanzierungsverträgen sind gedeckt, sofern der Gegenstand betrieblich genutzt wird.

Der Vertragsrechtsschutz ist keine Warenkreditversicherung

Das ist die wichtigste Abgrenzung dieser Seite. Der Vertragsrechtsschutz zahlt die Durchsetzung, nicht die Forderung. Wenn dein Kunde insolvent ist, hast du am Ende ein Urteil und kein Geld.

Rechtsschutz

Vertragsrechtsschutz

Trägt Anwalt, Gericht und Gutachter, damit du deine Forderung durchsetzen kannst. Das Ausfallrisiko bleibt bei dir.

Kreditversicherung

Warenkreditversicherung

Ersetzt die Forderung selbst, wenn der Kunde nicht zahlen kann. Sie prüft dafür laufend die Bonität deiner Abnehmer.

Haftpflicht

Betriebshaftpflicht

Zahlt, wenn du bei einem Dritten einen Schaden verursachst. Vertragserfüllung selbst ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.

Betriebe mit hohen Einzelforderungen und wenigen großen Kunden kombinieren beides. Wer viele kleine Rechnungen stellt, fährt mit dem Rechtsschutz allein meist besser — dort ist die Mindeststreitwertgrenze allerdings der kritische Punkt.

Wartezeit, Streitwertgrenzen und Ausschlüsse

Drei Grenzen entscheiden darüber, ob ein Fall tatsächlich gedeckt ist.

Wartezeit
Üblicherweise drei Monate, bei einigen Anbietern länger. Streitigkeiten aus dieser Zeit bleiben dauerhaft ausgeschlossen. Der Vertrag selbst darf älter sein — entscheidend ist, wann der Streit entstanden ist.
Mindeststreitwert
Viele Anbieter gewähren unterhalb eines bestimmten Streitwerts keine Deckung. Für Betriebe mit vielen kleinen Rechnungen ist das der wichtigste Punkt beim Vergleich.
Deckungssumme
Begrenzt die Leistung je Rechtsschutzfall. Sie sollte zur Höhe deiner typischen Auftragswerte passen, nicht zum Durchschnitt.

Regelmäßig ausgeschlossen sind außerdem:

  • Bau- und Planungsvorhaben am eigenen Grundstück — der klassische Ausschluss in fast jedem Vertrag.
  • Kapitalanlagegeschäfte — Beteiligungen, Wertpapiere, Fonds.
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht — hierfür braucht es je nach Anbieter einen eigenen Baustein.
  • Streit unter Gesellschaftern — nahezu durchgängig ausgeschlossen.
  • Vorbeugende Vertragsgestaltung — eigene AGB aufsetzen zu lassen ist Beratung, kein Streitfall.

Vier Fälle aus der Praxis

Bei jedem steht, was der Baustein trägt — und wo seine Grenze verläuft.

Schlussrechnung

Ein Elektrobetrieb hat eine Anlage installiert und stellt 22.000 Euro in Rechnung. Der Auftraggeber zahlt nicht und beruft sich auf angebliche Mängel.

Der Vertragsrechtsschutz trägt Anwalt, Gericht und das Gutachten. Ob die 22.000 Euro am Ende fließen, entscheidet das Gericht.

Maschinenkauf

Eine Druckerei kauft eine Maschine für 38.000 Euro. Nach vier Wochen zeigt sich ein Serienfehler, der Verkäufer verweist auf den Hersteller.

Die Durchsetzung von Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt ist gedeckt — die Rückabwicklung selbst ist Sache des Verkäufers.

Lieferverzug

Ein Möbelhersteller wartet acht Wochen auf Beschläge, verliert dadurch einen Großauftrag und will den Lieferanten in Regress nehmen.

Die Geltendmachung des Verzugsschadens ist gedeckt. Der entgangene Gewinn selbst wird nicht ersetzt, sondern nur eingeklagt.

AGB-Klausel

Ein Dienstleister stützt sich auf eine Haftungsbegrenzung in seinen AGB. Der Kunde hält die Klausel für unwirksam und klagt.

Der Streit über die Wirksamkeit ist gedeckt. Die vorbeugende Prüfung eigener AGB durch einen Anwalt ist es nicht.

Ob dein Vertrag den Vertragsbaustein enthält, klärt ein Experte

Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb und deinen typischen Auftragswerten. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.

Individuelle Beratung anfordern

Diese Angaben braucht der Experte für den Vertragsbaustein

  • Typischer Auftragswert und höchster Einzelauftrag im Jahr
  • Zahl der Rechnungen pro Monat und übliche Rechnungshöhe
  • Wie oft Forderungen im Jahr ausfallen
  • Ob du mit eigenen AGB arbeitest
  • Ob am Bau gearbeitet wird und ob VOB/B oder BGB gilt
  • Größte Lieferanten und Art der Bezugsverträge
  • Leasing- und Finanzierungsverträge des Betriebs
  • Vertragsstreitigkeiten der letzten fünf Jahre

Häufige Fragen

Was Betriebe zum Vertragsrechtsschutz fragen

Was deckt der Vertragsrechtsschutz ab?
Der Firmen-Vertragsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten aus Verträgen des Betriebs — von der offenen Rechnung bis zum Mängelstreit mit dem Lieferanten.
Gilt der Vertragsrechtsschutz auch, wenn ich klage, nicht nur verteidige?
Ja, der Vertragsrechtsschutz greift in beide Richtungen: sowohl bei der aktiven Durchsetzung deiner Forderungen als auch bei der Abwehr fremder Ansprüche.
Sind Verträge mitversichert, die vor dem Abschluss geschlossen wurden?
Der Vertrag selbst darf älter sein; entscheidend ist, dass der Streit erst nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit entstanden ist.
Welche Wartezeit gilt beim Vertragsrechtsschutz?
Für den Vertragsrechtsschutz gilt üblicherweise eine Wartezeit von drei Monaten, bei einigen Anbietern länger — Streitigkeiten aus dieser Zeit bleiben dauerhaft ausgeschlossen.
Gibt es einen Mindeststreitwert?
Viele Anbieter setzen einen Mindeststreitwert an, unterhalb dessen keine Deckung gewährt wird; das trifft besonders Betriebe mit vielen kleinen Rechnungen.
Ersetzt der Vertragsrechtsschutz die ausgefallene Forderung?
Nein. Der Vertragsrechtsschutz trägt ausschließlich die Kosten der rechtlichen Durchsetzung; den Forderungsausfall selbst deckt nur eine Warenkredit- oder Delkredereversicherung.
Sind Leasing- und Finanzierungsverträge abgedeckt?
Streitigkeiten aus Leasing-, Miet- oder Finanzierungsverträgen des Betriebs sind grundsätzlich gedeckt, sofern der Vertragsgegenstand betrieblich genutzt wird.
Was gilt bei Streit über Allgemeine Geschäftsbedingungen?
Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit von AGB-Klauseln sind Vertragsstreitigkeiten und gedeckt; die vorbeugende Gestaltung eigener AGB ist es dagegen nicht.
Sind Kaufverträge über Maschinen und Fahrzeuge mitversichert?
Streit über Mängel oder Rückabwicklung bei betrieblich genutzten Maschinen und Fahrzeugen fällt in den Vertragsrechtsschutz, teilweise auch in den Verkehrsrechtsschutz.
Was ist vom Vertragsrechtsschutz typischerweise ausgeschlossen?
Regelmäßig ausgeschlossen sind Bau- und Planungsvorhaben am eigenen Grundstück, Kapitalanlagegeschäfte, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Streit unter Gesellschaftern.
Ist Streit unter Gesellschaftern abgedeckt?
Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern derselben Firma sind im Firmen-Vertragsrechtsschutz nahezu durchgängig ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Baustein.
Wie hoch ist die Deckungssumme üblicherweise?
Die Deckungssumme begrenzt die Leistung je Rechtsschutzfall; sie wird bei Vertragsschluss festgelegt und sollte zur Höhe deiner typischen Auftragswerte passen.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

Fachlich verantwortlich für die Inhalte dieser Seite. Welche Rechtsgebiete dein Vertrag tatsächlich einschließt und welche Grenzen gelten, steht in den Versicherungsbedingungen. Dieser Text ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

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