Baustein Vertragsrecht
Firmenvertragsrechtsschutz – wenn dein Vertragspartner nicht liefert oder nicht zahlt
Der Firmenvertragsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit aus den Verträgen deines Betriebs: offene Rechnungen, Werklohn, Mängel, Lieferverzug, AGB. Er wirkt in beide Richtungen — bei der Durchsetzung eigener Forderungen und bei der Abwehr fremder Ansprüche. Die ausgefallene Forderung selbst ersetzt er nicht.
Was der Firmenvertragsrechtsschutz abdeckt
Der Firmenvertragsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit aus den Verträgen deines Betriebs — von der offenen Rechnung über den Mängelstreit mit dem Lieferanten bis zur Auseinandersetzung über eine AGB-Klausel.
Entscheidend ist die Richtung: Der Baustein greift in beide. Du kannst deine eigenen Forderungen aktiv durchsetzen, und du kannst dich gegen Ansprüche verteidigen, die andere gegen dich richten. Beides ist derselbe Versicherungsfall.
Damit ist er nach dem Arbeitsrechtsschutz der zweitwichtigste Baustein für die meisten Betriebe — und gleichzeitig derjenige, der in Basisverträgen am häufigsten fehlt.
- Offene Rechnungen und Zahlungsklagen gegen Kunden
- Werklohn, Abschlagszahlungen und Sicherheitseinbehalt
- Mängelstreit mit Lieferanten und Dienstleistern
- Kauf-, Miet-, Leasing- und Finanzierungsverträge des Betriebs
- Streit über die Wirksamkeit von AGB-Klauseln
- Rückabwicklung beim Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
Was ein Firmenrechtsschutz ohne Vertragsbaustein wert ist
Ein Firmenrechtsschutz ohne Vertragsrechtsschutz deckt Arbeitsrecht, Verkehr, Steuer und Strafrecht — aber nicht das Geschäft selbst. Genau dort entsteht bei den meisten Betrieben der Streit, der wirklich weh tut.
Mit Vertragsbaustein
- Offene Rechnung gerichtlich durchsetzen
- Mängelrüge gegen den Lieferanten
- Streit über Abnahme und Werklohn
- Verteidigung gegen Kundenansprüche
Ohne Vertragsbaustein
- Zahlungsklagen musst du selbst finanzieren
- Mängelstreit ist nicht gedeckt
- Auch die Abwehr fremder Ansprüche fehlt
- Der Vertrag deckt dann nur die Nebenschauplätze
Ob dein bestehender Vertrag den Baustein enthält, steht in den Versicherungsbedingungen unter „versicherte Rechtsgebiete". Wenn dort nur Arbeits-, Verkehrs- und Steuerrechtsschutz genannt sind, fehlt er.
Wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlt
Der häufigste Fall im Vertragsrechtsschutz. Der Weg von der offenen Rechnung zum Urteil hat vier Stufen, und der Rechtsschutz begleitet dich ab der zweiten.
Mahnung durch den Betrieb
Die eigene Mahnung kostet nichts und ist kein Versicherungsfall. Nach der zweiten Mahnung ist klar, ob der Kunde nicht zahlen kann oder nicht zahlen will.
Anwaltliches Mahnschreiben
Ab hier greift der Rechtsschutz. Ein Interessengegensatz besteht, die Kosten der außergerichtlichen Vertretung sind gedeckt.
Gerichtliches Mahnverfahren
Ein vereinfachtes Verfahren ohne Verhandlung. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht es ins streitige Verfahren über.
Zahlungsklage und Vollstreckung
Anwalt, Gericht und gegebenenfalls Sachverständige sind gedeckt. Ob am Ende Geld fließt, hängt davon ab, ob beim Schuldner etwas zu holen ist.
Die entscheidende Einschränkung: Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass du den Titel bekommst. Ob der Schuldner zahlen kann, ist eine andere Frage — und dafür ist dieser Baustein nicht gemacht.
Was du neben der Forderung verlangen kannst
Bei einem Geschäft zwischen Unternehmen liegt der gesetzliche Verzugszins nach § 288 Absatz 2 BGB bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Dazu kommt nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro je verspäteter Zahlung. Beides musst du nicht vereinbaren, es gilt kraft Gesetzes, sobald Verzug eingetreten ist.
Wann Verzug überhaupt eintritt
Entweder mit Mahnung oder ohne Mahnung dreißig Tage nach Zugang der Rechnung. Wer sauber datiert und den Zugang belegen kann, hat im Verfahren den kürzeren Weg. Genau an dieser Stelle scheitern Zahlungsklagen häufiger als an der Sache selbst.
Werklohn und Abnahmestreit am Bau
Am Bau hängt die Fälligkeit des Werklohns an der Abnahme. Verweigert der Auftraggeber sie, wird das Geld nicht fällig — auch wenn die Leistung vollständig erbracht ist.
Abnahme verweigert
Der Auftraggeber muss die Abnahme begründen. Ist die Begründung unberechtigt, gilt die Leistung nach Fristsetzung als abgenommen. Der Streit darüber ist ein klassischer Vertragsrechtsschutzfall.
Sicherheitseinbehalt
Ein Prozentsatz der Schlussrechnung wird bis zum Ende der Gewährleistung zurückgehalten. Streit entsteht, wenn er nach Ablauf nicht ausgezahlt wird.
Nachträge und Bauzeitverzug
Zusatzleistungen ohne saubere schriftliche Beauftragung sind der häufigste Grund für gekürzte Schlussrechnungen. Die Durchsetzung ist gedeckt, die Beweislast bleibt bei dir.
Für Handwerks- und Baubetriebe sind diese Fälle so prägend, dass es dazu eine eigene Seite gibt: Firmenrechtsschutz für Handwerk und Bau.
Streit mit Lieferanten und Dienstleistern
Auf der Einkaufsseite entsteht Streit meist über Mängel, Verzug oder eine Rechnung, die nicht zur Leistung passt.
- Mangelhafte Ware
- Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt — die Durchsetzung ist gedeckt, gleich welchen Weg du wählst.
- Lieferverzug
- Verzugsschaden und entgangener Gewinn lassen sich einklagen. Der Rechtsschutz trägt das Verfahren, nicht den Schaden.
- Dienstleistung nicht erbracht
- Software, die nicht läuft, eine Reparatur, die nichts bringt: Werkvertragsrecht, damit Vertragsstreit, damit gedeckt.
- Leasing und Finanzierung
- Streitigkeiten aus Leasing-, Miet- und Finanzierungsverträgen sind gedeckt, sofern der Gegenstand betrieblich genutzt wird.
Der Vertragsrechtsschutz ist keine Warenkreditversicherung
Das ist die wichtigste Abgrenzung dieser Seite. Der Vertragsrechtsschutz zahlt die Durchsetzung, nicht die Forderung. Wenn dein Kunde insolvent ist, hast du am Ende ein Urteil und kein Geld.
Vertragsrechtsschutz
Trägt Anwalt, Gericht und Gutachter, damit du deine Forderung durchsetzen kannst. Das Ausfallrisiko bleibt bei dir.
Warenkreditversicherung
Ersetzt die Forderung selbst, wenn der Kunde nicht zahlen kann. Sie prüft dafür laufend die Bonität deiner Abnehmer.
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn du bei einem Dritten einen Schaden verursachst. Vertragserfüllung selbst ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.
Betriebe mit hohen Einzelforderungen und wenigen großen Kunden kombinieren beides. Wer viele kleine Rechnungen stellt, fährt mit dem Rechtsschutz allein meist besser — dort ist die Mindeststreitwertgrenze allerdings der kritische Punkt.
Wartezeit, Streitwertgrenzen und Ausschlüsse
Drei Grenzen entscheiden darüber, ob ein Fall tatsächlich gedeckt ist.
- Wartezeit
- Üblicherweise drei Monate, bei einigen Anbietern länger. Streitigkeiten aus dieser Zeit bleiben dauerhaft ausgeschlossen. Der Vertrag selbst darf älter sein — entscheidend ist, wann der Streit entstanden ist.
- Mindeststreitwert
- Viele Anbieter gewähren unterhalb eines bestimmten Streitwerts keine Deckung. Für Betriebe mit vielen kleinen Rechnungen ist das der wichtigste Punkt beim Vergleich.
- Deckungssumme
- Begrenzt die Leistung je Rechtsschutzfall. Sie sollte zur Höhe deiner typischen Auftragswerte passen, nicht zum Durchschnitt.
Regelmäßig ausgeschlossen sind außerdem:
- Bau- und Planungsvorhaben am eigenen Grundstück — der klassische Ausschluss in fast jedem Vertrag.
- Kapitalanlagegeschäfte — Beteiligungen, Wertpapiere, Fonds.
- Kartell- und Wettbewerbsrecht — hierfür braucht es je nach Anbieter einen eigenen Baustein.
- Streit unter Gesellschaftern — nahezu durchgängig ausgeschlossen.
- Vorbeugende Vertragsgestaltung — eigene AGB aufsetzen zu lassen ist Beratung, kein Streitfall.
Vier Fälle aus der Praxis
Bei jedem steht, was der Baustein trägt — und wo seine Grenze verläuft.
Schlussrechnung
Ein Elektrobetrieb hat eine Anlage installiert und stellt 22.000 Euro in Rechnung. Der Auftraggeber zahlt nicht und beruft sich auf angebliche Mängel.
Der Vertragsrechtsschutz trägt Anwalt, Gericht und das Gutachten. Ob die 22.000 Euro am Ende fließen, entscheidet das Gericht.
Maschinenkauf
Eine Druckerei kauft eine Maschine für 38.000 Euro. Nach vier Wochen zeigt sich ein Serienfehler, der Verkäufer verweist auf den Hersteller.
Die Durchsetzung von Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt ist gedeckt — die Rückabwicklung selbst ist Sache des Verkäufers.
Lieferverzug
Ein Möbelhersteller wartet acht Wochen auf Beschläge, verliert dadurch einen Großauftrag und will den Lieferanten in Regress nehmen.
Die Geltendmachung des Verzugsschadens ist gedeckt. Der entgangene Gewinn selbst wird nicht ersetzt, sondern nur eingeklagt.
AGB-Klausel
Ein Dienstleister stützt sich auf eine Haftungsbegrenzung in seinen AGB. Der Kunde hält die Klausel für unwirksam und klagt.
Der Streit über die Wirksamkeit ist gedeckt. Die vorbeugende Prüfung eigener AGB durch einen Anwalt ist es nicht.
Ob dein Vertrag den Vertragsbaustein enthält, klärt ein Experte
Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb und deinen typischen Auftragswerten. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.
Diese Angaben braucht der Experte für den Vertragsbaustein
- Typischer Auftragswert und höchster Einzelauftrag im Jahr
- Zahl der Rechnungen pro Monat und übliche Rechnungshöhe
- Wie oft Forderungen im Jahr ausfallen
- Ob du mit eigenen AGB arbeitest
- Ob am Bau gearbeitet wird und ob VOB/B oder BGB gilt
- Größte Lieferanten und Art der Bezugsverträge
- Leasing- und Finanzierungsverträge des Betriebs
- Vertragsstreitigkeiten der letzten fünf Jahre
Häufige Fragen
