Ratgeber · Gastronomie

Gaststättengesetz kompakt – was Betreiber wirklich wissen müssen

Eine Gaststättenerlaubnis brauchst du nach § 2 Abs. 1 GastG nur für den Ausschank alkoholischer Getränke. Sie ist an Person, Betriebsart und Räume gebunden und kann nach § 15 GastG wieder entzogen werden. Daneben gelten Sperrzeit, Jugendschutz und Lebensmittelrecht — und in mehreren Ländern eigene Gaststättengesetze.

Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
  • Erlaubnispflichtig ist nach § 2 Abs. 1 GastG nur, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt.
  • Die Erlaubnis gilt nach § 3 GastG nur für bestimmte Räume und eine bestimmte Betriebsart und ist nicht übertragbar.
  • § 4 Abs. 1 GastG nennt vier zwingende Versagungsgründe, darunter Unzuverlässigkeit und fehlende Unterrichtung.
  • Die Sperrzeit richtet sich nach § 18 GastG und den Verordnungen der Länder, nicht nach dem Bundesrecht allein.
  • Auflagen nach § 5 GastG sind Verwaltungsakte — der Widerspruch läuft nur einen Monat nach Bekanntgabe.

Was das Gaststättengesetz regelt – und was die Länder geregelt haben

Das Gaststättengesetz des Bundes bestimmt in § 1 GastG, wer überhaupt ein Gaststättengewerbe betreibt: Wer im stehenden Gewerbe Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht und der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Daran hängen Erlaubnis, Auflagen und Sperrzeit. Zuständig für dieses Recht sind seit der Föderalismusreform aber die Länder, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG nimmt das Recht der Gaststätten ausdrücklich aus der Bundeskompetenz aus.

Praktisch heißt das: Einige Länder — unter anderem Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen — haben eigene Gaststättengesetze erlassen. Wo das nicht geschehen ist, gilt das Bundesgesetz nach Art. 125a Abs. 1 GG als Landesrecht weiter. Die Landesgesetze verschlanken das Verfahren häufig: An die Stelle der Erlaubnis tritt eine Anzeige, geprüft wird erst danach. Die Pflichten selbst — Zuverlässigkeit, geeignete Räume, Jugendschutz, Lebensmittelhygiene — verschwinden dadurch nicht.

Was das Gaststättenrecht nicht abdeckt, kommt aus anderen Gesetzen: Bauordnungsrecht für die Nutzung der Räume, Immissionsschutzrecht für den Lärm, Straßen- und Wegerecht für die Fläche vor der Tür, Lebensmittel- und Hygienerecht für die Küche. Nach § 31 GastG gilt daneben die Gewerbeordnung, soweit das Gaststättengesetz nichts Abschließendes regelt.

Erster Schritt

Prüfe vor jeder Planung, ob dein Bundesland ein eigenes Gaststättengesetz hat. Davon hängt ab, ob du eine Erlaubnis beantragst oder den Betrieb nur anzeigst — und wie lange das Verfahren dauert.

Wann du eine Gaststättenerlaubnis brauchst

Die Erlaubnispflicht ist deutlich schmaler, als viele annehmen. Nach § 2 Abs. 1 GastG braucht nur eine Erlaubnis, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt. Wer ausschließlich Speisen, alkoholfreie Getränke oder unentgeltliche Kostproben abgibt, ist erlaubnisfrei und meldet lediglich das Gewerbe nach § 14 GewO an.

Erlaubnis nach § 2 GastG

Sie wird nach § 3 GastG für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume erteilt und in der Urkunde entsprechend bezeichnet. Sie ist personen- und raumgebunden, nicht übertragbar und geht beim Verkauf des Betriebs nicht auf den Nachfolger über.

Vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG

Damit lässt sich der Betrieb starten, während das Hauptverfahren läuft. Sie ist befristet und kann widerrufen werden; ein Anspruch auf die endgültige Erlaubnis folgt daraus nicht.

Gestattung nach § 12 GastG

Für ein Straßenfest, ein Vereinsfest oder einen Weihnachtsmarktstand genügt aus besonderem Anlass eine vorübergehende Gestattung unter erleichterten Voraussetzungen. Sie ersetzt keine Dauererlaubnis und ist auf den Anlass beschränkt.

Stellvertretung nach § 9 GastG

Führt jemand anderes den Betrieb für dich, braucht dieser Stellvertreter eine eigene Erlaubnis. Sie setzt voraus, dass die Person selbst zuverlässig ist und die Unterrichtung nachweist.

Ohne die erforderliche Erlaubnis auszuschenken, ist keine Kleinigkeit: Der Betrieb kann geschlossen werden, und der Verstoß ist nach § 28 GastG bußgeldbewehrt. Er begründet zugleich Zweifel an der Zuverlässigkeit und belastet damit jedes spätere Verfahren.

Die Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, Unterrichtung, geeignete Räume

§ 4 Abs. 1 GastG kennt keinen Ermessensspielraum. Liegt einer der Versagungsgründe vor, ist die Erlaubnis zu versagen. Alle vier Gründe lassen sich vorbereiten.

VersagungsgrundNormWas die Behörde prüft
Unzuverlässigkeit§ 4 Abs. 1 Nr. 1 GastGFührungszeugnis, Gewerbezentralregister, Auskunft des Finanzamts. Einschlägig sind Vermögensdelikte, Steuerrückstände, Verstöße gegen Jugendschutz oder Lebensmittelrecht sowie Vorschub für Alkoholmissbrauch oder unerlaubtes Glücksspiel.
Ungeeignete Räume§ 4 Abs. 1 Nr. 2 GastGLage, Beschaffenheit, Ausstattung und Einteilung, dazu Rettungswege, Toiletten, Lüftung und Belange des Arbeitsschutzes. Bei Neu- und Umbauten kommt die barrierefreie Nutzbarkeit hinzu.
Widerspruch zum öffentlichen Interesse§ 4 Abs. 1 Nr. 3 GastGÖrtliche Lage und Nutzung der Räume, insbesondere zu befürchtende schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Nachbarschaft.
Fehlende Unterrichtung§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastGBescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in den Grundzügen des Lebensmittelrechts. Sie ist eine Teilnahmebestätigung, keine Prüfung.

Neben der Unterrichtung durch die Kammer steht die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt. Sie ist für jede Person Pflicht, die mit offenen Lebensmitteln umgeht, muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen und alle zwei Jahre vom Arbeitgeber wiederholt werden. Die Küche selbst richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 5 verlangt ein Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen. Was bei einer Beanstandung gilt, steht unter Lebensmittelkontrolle und deine Rechte.

Wo die Nachbarschaft mitredet

Sperrzeiten, Außengastronomie und Lärmschutz

Kein Thema bringt Gastronomen häufiger in ein Verwaltungsverfahren als der Lärm nach 22 Uhr. Die Sperrzeit ist dabei nur eines von drei Regelwerken, die gleichzeitig gelten.

§ 18 GastG

Sperrzeit

Beginn und Ende legen die Länder durch Rechtsverordnung fest, häufig als kurze Nachtstunde. Bei einem öffentlichen Bedürfnis oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann sie allgemein oder im Einzelfall verkürzt, verlängert oder aufgehoben werden.

Sondernutzung

Außengastronomie

Steht die Fläche im öffentlichen Verkehrsraum, brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz deines Landes. Sie ist befristet, wird jährlich neu erteilt und regelt Fläche, Zeiten und Mobiliar.

TA Lärm

Immissionsrichtwerte

Als nicht genehmigungsbedürftige Anlage unterliegt die Gaststätte den Betreiberpflichten des § 22 BImSchG. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm nennt für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts, für Misch- und Kerngebiete 60 und 45 dB(A). Nachtzeit ist 22 bis 6 Uhr.

Die Freifläche gehört gaststättenrechtlich zum Betrieb und muss deshalb von der Erlaubnis nach § 3 GastG erfasst sein. Kommen Beschwerden, hat die Behörde zwei Wege: Auflagen nach § 5 GastG oder eine Anordnung nach § 24 BImSchG. Beides ist ein Verwaltungsakt und damit mit Widerspruch und Anfechtungsklage angreifbar — die Frist beträgt nach § 70 Abs. 1 und § 74 Abs. 1 VwGO jeweils einen Monat ab Bekanntgabe.

Eine Auflage ist ein Verwaltungsakt mit Monatsfrist

Ob eine Sperrzeitverlängerung oder eine Lärmauflage Bestand hat, entscheidet das Verwaltungsgericht — oft nach einem Schallgutachten. Beantworte kurz ein paar Fragen, dann meldet sich ein Experte mit einem Angebot für deinen Betrieb.

Angebot in 60 Sek. per WhatsApp

Jugendschutz und Ausschankpflichten

Der Jugendschutz ist der Bereich, in dem eine einzelne Testbestellung genügt, um das gesamte Erlaubnisverfahren zu belasten. Maßgeblich sind das Jugendschutzgesetz und § 20 GastG.

§ 4 JuSchG

Aufenthalt in der Gaststätte

Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt, ab 16 bis 24 Uhr auch ohne. Für eine Mahlzeit oder ein Getränk gilt zwischen 5 und 23 Uhr eine Ausnahme. In Nachtbars und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist der Aufenthalt Minderjährigen verwehrt.

§ 9 JuSchG

Abgabe von Alkohol

Branntwein und branntweinhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden, andere alkoholische Getränke ab 16. Zwischen 14 und 16 ist Bier, Wein oder Schaumwein nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten zulässig.

§ 20 GastG

Verbotene Abgaben

Untersagt ist unter anderem, alkoholische Getränke an erkennbar Betrunkene auszuschenken oder Gäste zum übermäßigen Trinken zu verleiten. Verstöße gehören zu den klassischen Anknüpfungspunkten für eine Unzuverlässigkeit.

§ 6 GastG

Alkoholfreie Alternative

Wer Alkohol ausschenkt, muss mindestens ein alkoholfreies Getränk anbieten, das bei gleicher Menge nicht teurer ist als das billigste alkoholische Getränk. Das Preisverzeichnis der Preisangabenverordnung macht den Vergleich prüfbar.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind nach § 28 JuSchG Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Schwerer wiegt oft die Folge im Gaststättenrecht: Eine bestandskräftige Ahndung fließt in die Zuverlässigkeitsprognose nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG ein. Ein dokumentierter Ablauf zur Alterskontrolle und eine schriftliche Einweisung des Personals sind deshalb kein Papier, sondern Beweismittel. Wie du Aushilfen dafür sauber anstellst, steht unter Minijob in der Gastronomie.

Auflagen, Widerruf und Untersagung des Betriebs

Die Erlaubnis ist kein abgeschlossener Vorgang. Nach § 5 GastG kann die Behörde jederzeit auch nachträglich Auflagen erteilen — zum Schutz der Gäste, der Beschäftigten und der Nachbarschaft. Typisch sind Fensterschließpflichten, Begrenzungen der Außenbewirtschaftung, Pegelbegrenzer oder Vorgaben für Anlieferung und Reinigung.

Schärfer greifen Rücknahme und Widerruf nach § 15 GastG. Stellt sich heraus, dass bei der Erteilung ein Versagungsgrund vorlag, ist die Erlaubnis zurückzunehmen. Treten die Tatsachen erst später ein und begründen sie die Unzuverlässigkeit, ist sie zu widerrufen — ein Ermessen hat die Behörde dabei nicht. Daneben stehen Widerrufsgründe für Fälle, in denen der Betrieb längere Zeit nicht ausgeübt oder eine Auflage nicht erfüllt wird. Für erlaubnisfreie Betriebe bleibt der Weg über die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO.

Der Fehler, der Betriebe am häufigsten trifft

Die Auflage kommt per Post, wirkt überzogen und wird erst einmal liegen gelassen. Damit läuft die Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 VwGO von einem Monat, und die Auflage wird bestandskräftig. Wer sie später nicht einhält, liefert den Widerrufsgrund gleich mit. Auch eine ungerechtfertigt erscheinende Auflage ist deshalb fristgerecht anzugreifen und bis zur Entscheidung zu befolgen, weil Widerspruch und Klage bei sofortiger Vollziehung keine aufschiebende Wirkung haben.

Anzeigepflichten bei Betreiberwechsel und Umbau

Die Erlaubnis nach § 3 GastG ist an eine Person, eine Betriebsart und bestimmte Räume gebunden. Jede dieser drei Größen kann sich ändern — und jede Änderung hat ein eigenes Verfahren.

Vor BeginnNeue Betriebsart oder neue Räume

Wer aus der Speisewirtschaft eine Schankwirtschaft macht, den Betrieb verlegt oder Flächen hinzunimmt, braucht dafür eine neue oder erweiterte Erlaubnis nach § 3 GastG.

SofortWechsel des Betreibers

Die Erlaubnis geht nicht auf den Käufer über. Der Nachfolger beantragt eine eigene, der bisherige Betreiber meldet das Gewerbe nach § 14 GewO ab.

3 MonateFortführung durch Erben

Nach § 10 GastG darf der Betrieb nach dem Tod des Erlaubnisinhabers auf dessen Erlaubnis fortgeführt werden; die Behörde kann die Frist verlängern.

Bei Umbauten kommt regelmäßig das Baurecht hinzu. Wird aus einem Ladenlokal eine Gaststätte, ändert sich die Nutzungsart, und es braucht eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung nach der Landesbauordnung. Erweiterst du die Gasträume oder die Zahl der Sitzplätze, ändern sich Stellplatz-, Rettungsweg- und Toilettenanforderungen mit.

Denk daran, dass mit dem Betrieb weitere Meldewege verbunden sind — die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, die Sofortmeldung der Beschäftigten zur Sozialversicherung, die Registrierung des elektronischen Aufzeichnungssystems beim Finanzamt nach § 146a AO. Was das Finanzamt bei einer unangekündigten Prüfung darf, steht unter Kassennachschau; zur Behandlung der Bedienungsgelder unter Trinkgeld in der Gastronomie.

Was das für den Rechtsschutz deines Betriebs bedeutet

Fast alle Konflikte aus dem Gaststättenrecht sind Streit mit einer Behörde: Versagung der Erlaubnis, nachträgliche Auflage, Sperrzeitverlängerung, Widerruf, Bußgeldbescheid. Versicherbar ist das über den Gewerberechtsschutz, der Verwaltungsverfahren und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten abdeckt. Die Betriebshaftpflicht hilft hier nicht — die Abgrenzung steht unter Rechtsschutz und Betriebshaftpflicht.

  • Verwaltungsrecht muss eingeschlossen sein. Viele Grundpakete decken nur Vertrags- und Arbeitsrecht. Für einen Gastronomiebetrieb ist der Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten der entscheidende Baustein.
  • Ordnungswidrigkeiten mitdenken. Bußgeldbescheide nach § 28 GastG oder § 28 JuSchG fallen in den Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, nicht in das Verwaltungsrecht.
  • Wartezeit beachten. Ein laufendes Verfahren ist nicht mehr versicherbar — Einzelheiten unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.

Was ein solches Verfahren kostet, folgt den Tabellen von RVG und GKG; im Verwaltungsprozess bemisst sich der Streitwert nach § 52 GKG. Weil über Lärm fast immer ein Sachverständiger entscheidet, liegen die Kosten über dem, was der Anlass vermuten lässt — die Rechnung dazu steht unter Firmenrechtsschutz Kosten. Welche Fälle in der Branche sonst auflaufen, steht unter Rechtsschutz für die Gastronomie.

Häufige Fragen zum Gaststättengesetz

Brauche ich für ein Café eine Gaststättenerlaubnis?
Nur wenn du alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkst. Nach § 2 Abs. 1 GastG ist die Abgabe von Speisen, alkoholfreien Getränken und unentgeltlichen Kostproben erlaubnisfrei. Dann genügt die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO. In Ländern mit eigenem Gaststättengesetz kann an die Stelle der Erlaubnis eine Anzeige treten.
Welche Voraussetzungen gelten für die Gaststättenerlaubnis?
§ 4 Abs. 1 GastG nennt vier Versagungsgründe — fehlende Zuverlässigkeit, für den Betrieb ungeeignete Räume, Widerspruch zum öffentlichen Interesse wegen der örtlichen Lage und die fehlende Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer über die Grundzüge des Lebensmittelrechts. Liegt einer davon vor, ist die Erlaubnis zwingend zu versagen.
Wie lange darf eine Gaststätte geöffnet haben?
Das regelt die Sperrzeit. § 18 GastG überlässt Beginn und Ende einer Rechtsverordnung des Landes; verbreitet ist eine kurze Nachtstunde. Bei einem öffentlichen Bedürfnis oder besonderen örtlichen Verhältnissen kann die Behörde die Sperrzeit allgemein oder für den Einzelbetrieb verkürzen, verlängern oder aufheben.
Was brauche ich für die Außengastronomie?
Drei Dinge. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis muss die Freifläche erfassen, weil sie nach § 3 GastG zu den bezeichneten Räumen zählt. Liegt die Fläche im öffentlichen Verkehrsraum, kommt eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht des Landes hinzu. Und der Lärmschutz nach § 22 BImSchG gilt auch draußen.
Ab wann gilt eine Gaststätte als zu laut?
Maßstab ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Sie nennt für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts, für Misch- und Kerngebiete 60 und 45 dB(A); die Nachtzeit läuft von 22 bis 6 Uhr. Bei Überschreitung kann die Behörde Auflagen nach § 5 GastG oder eine Anordnung nach § 24 BImSchG treffen.
Dürfen Jugendliche in einer Gaststätte Alkohol trinken?
Nach § 9 JuSchG dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke erst ab 18 Jahren abgegeben werden, Bier, Wein und Schaumwein ab 16. Zwischen 14 und 16 Jahren ist das nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten zulässig. Verstöße sind nach § 28 JuSchG bußgeldbewehrt und wirken sich auf die Zuverlässigkeit aus.
Kann mir die Gaststättenerlaubnis wieder entzogen werden?
Ja. Nach § 15 GastG ist die Erlaubnis zurückzunehmen, wenn bei der Erteilung ein Versagungsgrund vorlag, und zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen die Unzuverlässigkeit begründen. Weitere Widerrufsgründe betreffen den längere Zeit nicht ausgeübten Betrieb und die Nichterfüllung von Auflagen. Bei erlaubnisfreien Betrieben greift § 35 GewO.
Was muss ich beim Betreiberwechsel anzeigen?
Die Erlaubnis ist personengebunden und geht nicht auf den Käufer über. Der Nachfolger beantragt eine eigene Erlaubnis, der bisherige Betreiber meldet das Gewerbe nach § 14 GewO ab. Stirbt der Erlaubnisinhaber, darf der Betrieb nach § 10 GastG befristet auf dessen Erlaubnis fortgeführt werden.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Fachlich geprüft von Max Rothfuchs
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

In der Gastronomie entscheidet selten die Küche über den Bestand des Betriebs, sondern die Akte bei der Ordnungsbehörde. Wer Auflagen fristgerecht prüft und Jugendschutz dokumentiert, hält die Erlaubnis.

Stand: · Zuletzt geprüft am

Gegen eine Auflage hilft nur die Frist

Ob dein Betrieb bei Streit um Erlaubnis, Sperrzeit oder Lärmauflage abgesichert ist, hängt am Baustein Gewerberechtsschutz. Beantworte kurz ein paar Fragen, dann meldet sich ein Experte mit einem Angebot.

Beratungsgespräch starten
Angebot in 60 Sek. per WhatsAppAngebot in 60 Sekunden