Zielgruppe Freiberufler
Rechtsschutz für Freiberufler – Kammerberufe, Kreative, Berater
Freiberufler sind kein Gewerbe, brauchen aber denselben Schutz: Private Verträge schließen berufliche Streitigkeiten aus, und diese Klausel unterscheidet nicht. Was sich unterscheidet, ist der Bedarf — bei freien Berufen verlagert er sich auf Honorar, Berufsrecht und Status. Alle drei sind in Standardpaketen nicht selbstverständlich abgedeckt.
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Was Freiberufler vom Firmenrechtsschutz brauchen
Freiberufler sind kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung — brauchen aber denselben Schutz. Der Grund ist einfach: Private Rechtsschutzverträge schließen Streitigkeiten aus selbstständiger Tätigkeit aus, und diese Klausel unterscheidet nicht zwischen Freiberuf und Gewerbe.
Was sich unterscheidet, ist der Bedarf. Bei Freiberuflern verlagert sich das Risiko weg vom klassischen Warenverkehr hin zu drei Feldern: Honorar, Berufsrecht und Status. Alle drei sind in Standardpaketen nicht selbstverständlich abgedeckt.
Deshalb ist bei dieser Gruppe der Vertragsvergleich wichtiger als bei anderen — und die Frage „Welche Rechtsgebiete sind eingeschlossen?“ wichtiger als jeder Beitrag.
Freiberuf oder Gewerbe – warum die Einordnung den Vertrag bestimmt
Die Abgrenzung folgt § 18 EStG. Dort sind die freien Berufe aufgezählt: heilende, beratende, wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten sowie die sogenannten Katalogberufe.
Keine Gewerbesteuer
Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK. Gewinnermittlung meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Gewerbesteuerpflicht
Anmeldung beim Gewerbeamt, Gewerbesteuer ab dem Freibetrag, IHK- oder HWK-Mitgliedschaft. Ab bestimmten Größen Buchführungspflicht.
Der Grenzfall
Wer freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit verbindet, riskiert die Abfärbung: Die gesamte Tätigkeit kann dann gewerblich werden.
Für den Rechtsschutz hat die Einordnung zwei praktische Folgen: Sie bestimmt, ob eine Kammer im Spiel ist — und damit ein eigenes Verfahrensfeld — und sie beeinflusst, ob der Steuerrechtsschutz stärker oder schwächer gewichtet werden sollte.
Das Sonderfeld
Kammerberufe: Berufsrecht, Standesrecht und Aufsichtsverfahren
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ingenieure unterliegen einer Kammer — und damit einem eigenen Verfahrensrecht neben dem allgemeinen.
Rügeverfahren und Aufsichtsmaßnahmen
Die Kammer kann bei Verstößen gegen Berufspflichten rügen, Auflagen erteilen und Verfahren einleiten. Das läuft neben Straf- und Zivilverfahren und ohne Rücksicht auf deren Ausgang.
Berufsgerichtliches Verfahren
Bei schwereren Verstößen. Die Sanktionen reichen bis zur Ausschließung aus dem Beruf — für die Existenz die schärfste denkbare Folge.
Widerruf und Ruhen
Approbation, Zulassung oder Bestellung können widerrufen werden — regelmäßig nach einer strafrechtlichen Verurteilung, auch außerhalb der Berufsausübung.
Nicht im Standardtarif
Verfahren vor Kammern und Berufsgerichten sind in Standardtarifen regelmäßig nicht enthalten. Sie brauchen einen ausdrücklich vereinbarten Baustein für Berufs- oder Verwaltungsrecht.
Für Heilberufe kommt der Sozialrechtsschutz hinzu — Honorarbescheide, Plausibilitätsprüfung und Regress laufen dort als eigenes Feld. Ausführlich unter Rechtsschutz für Ärzte, Praxen und Heilberufe.
Honorarstreit mit Auftraggebern und Mandanten
Der häufigste Fall in dieser Gruppe. Die Durchsetzung offener Honorarforderungen fällt in den Vertragsrechtsschutz; das ausgefallene Honorar selbst wird nicht ersetzt.
- Gebührenordnungen
- Bei vielen freien Berufen gilt eine Gebührenordnung — GOÄ, GOZ, RVG, StBVV oder HOAI. Sie bestimmt, was abgerechnet werden darf, und ist damit selbst häufig Streitgegenstand.
- Honorarvereinbarung
- Abweichungen von der Gebührenordnung sind meist nur in bestimmter Form wirksam. Ein Formfehler kostet den Anspruch auf die Mehrvergütung.
- Nachweis der Leistung
- Bei immaterieller Leistung entscheidet die Dokumentation. Zeitaufzeichnungen, Protokolle und freigegebene Zwischenstände sind im Verfahren mehr wert als jede Erinnerung.
- Einwand der Schlechtleistung
- Der Klassiker: Der Mandant hält der Honorarforderung einen Beratungsfehler entgegen. Damit sind zwei Verfahren in einem — und zwei Versicherungen im Spiel.
Der letzte Punkt ist der wichtigste: Sobald der Auftraggeber Schadenersatz wegen Schlechtleistung fordert, wird es ein Haftpflichtfall. Dann ist deine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht zuständig, nicht der Rechtsschutz.
Wenn das Finanzamt die Freiberuflichkeit aberkennt
Ein Verfahren, das es nur in dieser Gruppe gibt — und das rückwirkend teuer wird.
Der Auslöser
Meist eine Betriebsprüfung. Der Prüfer sieht die Tätigkeit als gewerblich an, etwa weil eigene Angestellte den überwiegenden Teil der Leistung erbringen oder weil Handel hinzugekommen ist.
Die Abfärbung
Bei Personengesellschaften kann ein gewerblicher Anteil die gesamte Tätigkeit gewerblich werden lassen. Aus einem kleinen Nebenbereich wird so ein Problem für den ganzen Betrieb.
Die Folge
Gewerbesteuerpflicht für die zurückliegenden Jahre, gegebenenfalls Buchführungspflicht und Gewerbeanmeldung. Die Nachzahlung trifft mehrere Jahre auf einmal.
Der Rechtsbehelf
Einspruch beim Finanzamt, danach Klage vor dem Finanzgericht. Die Klage ist über den Steuerrechtsschutz gedeckt, das Einspruchsverfahren in Standardtarifen häufig nicht.
Für Freiberufler mit gemischter Tätigkeit ist das der stärkste Grund, den Steuerrechtsschutz einzuschließen — und beim Vergleich darauf zu achten, ob das Einspruchsverfahren mitversichert ist.
Was deine Berufsgruppe braucht, klärt ein Experte
Beantworte kurz ein paar Fragen zu deiner Tätigkeit und deiner Abrechnungsform. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.
Angestellte und freie Mitarbeiter im Freiberufler-Büro
Zwei Themen, die sich häufig überlagern und unterschiedliche Bausteine brauchen.
- Angestellte
- Ab dem ersten Beschäftigten gilt Arbeitsrecht in vollem Umfang — Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Arbeitszeit. Der Arbeitsrechtsschutz wird dann zum wichtigsten Baustein.
- Freie Mitarbeiter
- Das Risiko heißt hier Scheinselbständigkeit. Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung sind sozialrechtlich und nur mit entsprechendem Baustein gedeckt.
- Die Folgen im Ernstfall
- Bei festgestellter Scheinselbständigkeit schuldet der Auftraggeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge; der Rückgriff auf den Beschäftigten ist nach § 28g SGB IV auf drei Lohnabrechnungszeiträume begrenzt.
- Künstlersozialabgabe
- Wer regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt, ist abgabepflichtig. Verfahren darüber sind ebenfalls Sozialrecht.
Wie sich das im Agentur- und Beratungsumfeld auswirkt, steht ausführlich unter Firmenrechtsschutz für Agenturen, IT und Beratung.
Welche Bausteine je nach Berufsgruppe zählen
Heilberufe
Sozialrechtsschutz zuerst — Honorarbescheid, Plausibilität, Regress. Dazu erweiterter Strafrechtsschutz wegen des Abrechnungsvorwurfs und Arbeitsrechtsschutz für das Praxisteam.
Rechts- und steuerberatende Berufe
Berufsrechtlicher Baustein für Kammerverfahren, Vertragsrechtsschutz für Honorarstreit, Arbeitsrechtsschutz für das Büro.
Architekten und Ingenieure
Vertragsrechtsschutz mit Blick auf HOAI und Bauvorhaben. Wichtig: Streitigkeiten am eigenen Grundstück sind ausgeschlossen, Planung für Dritte nicht.
Kreative und Publizisten
Vertragsrechtsschutz plus ein Baustein für gewerblichen Rechtsschutz wegen Urheber- und Nutzungsrechten. Sozialrechtsschutz wegen der Künstlersozialkasse.
Beratende Berufe ohne Kammer
Vertragsrechtsschutz zuerst, Sozialrechtsschutz bei Freelancer-Modellen, Steuerrechtsschutz bei gemischter Tätigkeit.
Lehrende und therapeutische Berufe
Häufig mit mehreren Auftraggebern und schwankendem Status. Sozialrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz stehen hier vorn.
Abgrenzung zur Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Bei freien Berufen ist diese Trennung besonders wichtig, weil der typische Schaden kein Sach-, sondern ein Vermögensschaden ist.
Firmenrechtsschutz
Trägt Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn du dein Honorar durchsetzt oder dich gegen Vorwürfe verteidigst, die kein Haftpflichtfall sind.
Berufshaftpflicht
Zahlt den Schaden, den du bei Mandanten oder Patienten verursachst, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Für viele Kammerberufe berufsrechtlich vorgeschrieben.
Vermögensschadenhaftpflicht
Deckt reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden — die fehlerhafte Beratung, die den Mandanten Geld kostet.
Nach einem Beratungsfehlervorwurf können beide gleichzeitig relevant werden: die Haftpflicht für den Schadenersatz, der Rechtsschutz für ein paralleles Straf- oder Berufsverfahren. Mehr zur Trennung unter Firmenrechtsschutz und Betriebshaftpflicht.
Häufige Fragen
