Baustein Steuerrecht
Steuerrechtsschutz – wenn du dich mit dem Finanzamt streitest
Der Steuerrechtsschutz übernimmt die Kosten der Vertretung vor den Finanzgerichten, wenn du dich gegen Steuerbescheide oder Feststellungen der Finanzverwaltung wehrst. In Standardtarifen beginnt die Deckung erst mit der Klage — Betriebsprüfung und Einspruchsverfahren sind Verwaltungsverfahren und häufig ausgeschlossen. Genau daran unterscheiden sich die Anbieter.
Was der Steuerrechtsschutz abdeckt
Der Steuerrechtsschutz übernimmt die Kosten der Vertretung vor den Finanzgerichten, wenn du dich gegen Steuerbescheide oder Feststellungen der Finanzverwaltung wehrst. Das ist die kurze Antwort — und sie enthält die wichtigste Einschränkung dieses Bausteins bereits.
Denn anders als bei Arbeits- oder Vertragsrechtsschutz beginnt die Deckung hier in den meisten Standardtarifen erst mit dem gerichtlichen Verfahren. Alles, was davor beim Finanzamt passiert — Betriebsprüfung, Einspruch, Sonderprüfung — ist Verwaltungsverfahren und regelmäßig ausgeschlossen.
- Klage vor dem Finanzgericht gegen Steuerbescheide
- Klage gegen Schätzungsbescheide
- Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide
- Revision vor dem Bundesfinanzhof
- Kosten des Steuerberaters, soweit er dich im Gerichtsverfahren vertritt
Vom Steuerbescheid zur Klage – wo der Schutz einsetzt
Ein Streit mit dem Finanzamt läuft in vier Stufen ab. Nur auf der letzten greift der Steuerrechtsschutz in einem Standardtarif zuverlässig.
Prüfung oder Bescheid
Eine Betriebsprüfung, eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder schlicht ein Bescheid, der anders ausfällt als erwartet.
Nicht gedecktEinspruch beim Finanzamt
Ein Monat Frist ab Bekanntgabe. Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei, aber die Beratung dazu nicht.
Meist nicht gedecktEinspruchsentscheidung
Das Finanzamt hilft ab oder weist zurück. Erst jetzt ist der Weg zum Gericht offen.
Nicht gedecktKlage vor dem Finanzgericht
Ein Monat Frist ab Zustellung der Einspruchsentscheidung. Ab hier greift der Steuerrechtsschutz mit Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.
GedecktManche Anbieter schließen das Einspruchsverfahren ausdrücklich ein. Das ist der Punkt, an dem sich zwei Verträge mit ähnlichem Beitrag deutlich unterscheiden — und der einzige Punkt, auf den es bei diesem Baustein wirklich ankommt.
Betriebsprüfung im Betrieb
Die Betriebsprüfung selbst ist ein Verwaltungsverfahren und damit regelmäßig nicht gedeckt. Trotzdem ist sie der häufigste Auslöser für alles, was danach kommt.
Was während der Prüfung passiert
Der Prüfer sichtet Buchhaltung, Verträge und Kassenführung, meist über drei zurückliegende Jahre. Am Ende steht ein Prüfungsbericht mit Feststellungen, aus denen geänderte Bescheide werden.
Die typischen Streitpunkte
Verdeckte Gewinnausschüttung, private Nutzung von Betriebsvermögen, Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, Kassenführung im Bargeldgewerbe, Scheinselbständigkeit bei freien Mitarbeitern.
Wenn die Kasse beanstandet wird
Im Bargeldgewerbe führt eine als nicht ordnungsgemäß bewertete Kassenführung schnell zur Schätzung — und die Schätzung fällt selten zugunsten des Betriebs aus. Die Klage dagegen ist ein finanzgerichtliches Verfahren und gedeckt.
Kassennachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Beides sind kurzfristige Prüfungen ohne vorherige Ankündigung beziehungsweise mit kurzer Frist. Sie sind selbst nicht gedeckt, führen aber häufig zu geänderten Bescheiden — und die Klage dagegen fällt wieder in den Baustein.
Was du während der Prüfung tun kannst
Der Prüfungsbericht wird dir vor Erlass der Bescheide zur Stellungnahme übersandt. Diese Schlussbesprechung ist der letzte Punkt, an dem sich Feststellungen ohne Verfahren ausräumen lassen. Wer sie ungenutzt lässt, verlagert den ganzen Streit ins Einspruchs- und Klageverfahren.
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Der Einspruch ist das wichtigste Mittel im Steuerrecht und gleichzeitig die Lücke im Standard-Steuerrechtsschutz.
- Frist
- Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Bekanntgabe gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post.
- Kosten beim Finanzamt
- Das Einspruchsverfahren selbst ist gebührenfrei. Es kostet nur, wenn du dich vertreten lässt.
- Aussetzung der Vollziehung
- Ein separater Antrag. Ohne ihn wird die Nachzahlung trotz Einspruch fällig.
- Verböserung
- Das Finanzamt darf im Einspruchsverfahren auch zu deinen Ungunsten korrigieren. Es muss dich vorher darauf hinweisen.
Wenn dein Vertrag das Einspruchsverfahren einschließt, deckt er den Teil des Steuerstreits ab, der in der Praxis am häufigsten vorkommt. Schließt er es aus, zahlst du diesen Teil selbst — und die meisten Streitigkeiten enden hier, ohne je vor Gericht zu kommen.
Klage vor dem Finanzgericht
Das Finanzgerichtsverfahren ist einzügig: Es gibt nur eine Tatsacheninstanz, danach nur noch die Revision vor dem Bundesfinanzhof, und die wird nur zugelassen, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat.
- Streitwert
- Die strittige Steuer, nicht der zugrunde liegende Umsatz. Bei einer Nachforderung von 30.000 Euro ist das der Streitwert.
- Kostenrisiko
- Anders als vor dem Arbeitsgericht gilt hier: Der Unterlegene trägt die Kosten beider Seiten.
- Vertretung
- Vor dem Finanzgericht darfst du dich selbst vertreten oder einen Steuerberater beauftragen. Vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang.
- Dauer
- Finanzgerichtsverfahren dauern häufig zwei Jahre und länger.
Genau dieses Kostenrisiko ist der Grund, warum viele Betriebe einen an sich aussichtsreichen Bescheid unwidersprochen bestehen lassen. Der Baustein nimmt diese Entscheidung aus der Kostenfrage heraus.
Was der Baustein nicht ersetzt – den Steuerberater
Der Steuerrechtsschutz ist kein Ersatz für steuerliche Beratung, und er will es auch nicht sein.
Der Steuerrechtsschutz zahlt
- Anwalts- und Gerichtskosten im finanzgerichtlichen Verfahren
- Honorar des Steuerberaters, soweit er vor Gericht vertritt
- Sachverständige und Zeugen im Verfahren
- Kosten der Gegenseite bei einer Niederlage
Der Steuerrechtsschutz zahlt nicht
- Laufende Buchhaltung und Jahresabschluss
- Steuerliche Gestaltungsberatung
- Begleitung der Betriebsprüfung
- Steuernachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge
Nachzahlung, Zinsen und Säumniszuschläge bleiben in jedem Fall bei dir. Der Baustein trägt das Verfahren, nicht die Steuer.
Wo die Grenze zum Steuerstrafverfahren verläuft
Sobald der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum steht, verlässt der Fall den Steuerrechtsschutz. Zuständig ist dann der erweiterte Strafrechtsschutz — mit eigenen Bedingungen.
- Was den Wechsel auslöst
- Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle. Sie muss dir mitgeteilt werden.
- Welcher Baustein greift
- Der erweiterte Strafrechtsschutz, weil Steuerhinterziehung auch leichtfertig begehbar ist. Ein reiner Steuerrechtsschutz hilft hier nicht.
- Die Rückzahlungspflicht
- Wird am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt, entfällt der Schutz rückwirkend und die verauslagten Kosten sind zurückzuzahlen.
- Was nie gedeckt ist
- Die hinterzogene Steuer, Hinterziehungszinsen, Geldstrafen und Auflagen nach § 153a StPO.
Für Betriebe, die mit Bargeld arbeiten oder komplexe Sachverhalte abbilden, ist deshalb die Kombination aus Steuer- und erweitertem Strafrechtsschutz die einzige, die den Bereich vollständig abdeckt.
Welche Kombination dein Betrieb braucht, klärt ein Experte
Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb und deiner steuerlichen Situation. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.
Wartezeit, Ausschlüsse und Abgrenzungen
Der Steuerrechtsschutz hat die längste Wartezeit aller Bausteine: je nach Anbieter drei bis sechs Monate.
- Das Einspruchsverfahren — in den meisten Standardtarifen ausgeschlossen, bei einigen Anbietern einschließbar.
- Die Betriebsprüfung selbst — Verwaltungsverfahren, nicht gedeckt.
- Steuerstrafverfahren — gehört in den erweiterten Strafrechtsschutz.
- Beitragsbescheide der Rentenversicherung — das ist Sozialrecht, kein Steuerrecht.
- Zollverfahren — häufig ordnungswidrigkeitenrechtlich und damit außerhalb dieses Bausteins.
- Sachverhalte aus der Zeit vor Vertragsbeginn — dauerhaft ausgeschlossen, auch wenn der Bescheid erst später kommt.
Der letzte Punkt wiegt im Steuerrecht schwerer als anderswo: Eine Betriebsprüfung greift regelmäßig drei zurückliegende Jahre auf. Wer den Vertrag abschließt, nachdem die Prüfungsanordnung im Haus ist, kommt zu spät.
Für welche Betriebe sich der Steuerrechtsschutz lohnt
Dieser Baustein ist der einzige, bei dem sich die Frage wirklich stellt. Für viele Betriebe bleibt er über Jahre ungenutzt, für andere ist er der wichtigste im Vertrag.
Klar sinnvoll
Betriebe im Bargeldgewerbe — Gastronomie, Einzelhandel, Friseur —, weil die Kassenführung regelmäßig Anlass zur Schätzung gibt. Betriebe mit Betriebsaufspaltung, Organschaft oder grenzüberschreitenden Sachverhalten. Betriebe, die in den letzten Jahren schon einmal geprüft wurden.
Eher entbehrlich
Kleine Dienstleistungsbetriebe mit einfacher Struktur, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ohne Personal. Hier ist die Wahrscheinlichkeit einer streitigen Prüfung gering, und der Beitrag lässt sich besser in Arbeits- oder Vertragsrechtsschutz investieren.
Was den Ausschlag gibt
Nicht die Größe des Betriebs, sondern die Prüfungshäufigkeit und die Komplexität der Sachverhalte. Wer seinen Steuerberater fragt, wie wahrscheinlich eine Prüfung in den nächsten drei Jahren ist, hat die Antwort meist schon.
Häufige Fragen
