Baustein Steuerrecht

Steuerrechtsschutz – wenn du dich mit dem Finanzamt streitest

Der Steuerrechtsschutz übernimmt die Kosten der Vertretung vor den Finanzgerichten, wenn du dich gegen Steuerbescheide oder Feststellungen der Finanzverwaltung wehrst. In Standardtarifen beginnt die Deckung erst mit der Klage — Betriebsprüfung und Einspruchsverfahren sind Verwaltungsverfahren und häufig ausgeschlossen. Genau daran unterscheiden sich die Anbieter.

Was der Steuerrechtsschutz abdeckt

Der Steuerrechtsschutz übernimmt die Kosten der Vertretung vor den Finanzgerichten, wenn du dich gegen Steuerbescheide oder Feststellungen der Finanzverwaltung wehrst. Das ist die kurze Antwort — und sie enthält die wichtigste Einschränkung dieses Bausteins bereits.

Denn anders als bei Arbeits- oder Vertragsrechtsschutz beginnt die Deckung hier in den meisten Standardtarifen erst mit dem gerichtlichen Verfahren. Alles, was davor beim Finanzamt passiert — Betriebsprüfung, Einspruch, Sonderprüfung — ist Verwaltungsverfahren und regelmäßig ausgeschlossen.

  • Klage vor dem Finanzgericht gegen Steuerbescheide
  • Klage gegen Schätzungsbescheide
  • Verfahren zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide
  • Revision vor dem Bundesfinanzhof
  • Kosten des Steuerberaters, soweit er dich im Gerichtsverfahren vertritt

Vom Steuerbescheid zur Klage – wo der Schutz einsetzt

Ein Streit mit dem Finanzamt läuft in vier Stufen ab. Nur auf der letzten greift der Steuerrechtsschutz in einem Standardtarif zuverlässig.

Prüfung oder Bescheid

Eine Betriebsprüfung, eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder schlicht ein Bescheid, der anders ausfällt als erwartet.

Nicht gedeckt

Einspruch beim Finanzamt

Ein Monat Frist ab Bekanntgabe. Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei, aber die Beratung dazu nicht.

Meist nicht gedeckt

Einspruchsentscheidung

Das Finanzamt hilft ab oder weist zurück. Erst jetzt ist der Weg zum Gericht offen.

Nicht gedeckt

Klage vor dem Finanzgericht

Ein Monat Frist ab Zustellung der Einspruchsentscheidung. Ab hier greift der Steuerrechtsschutz mit Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.

Gedeckt

Manche Anbieter schließen das Einspruchsverfahren ausdrücklich ein. Das ist der Punkt, an dem sich zwei Verträge mit ähnlichem Beitrag deutlich unterscheiden — und der einzige Punkt, auf den es bei diesem Baustein wirklich ankommt.

Betriebsprüfung im Betrieb

Die Betriebsprüfung selbst ist ein Verwaltungsverfahren und damit regelmäßig nicht gedeckt. Trotzdem ist sie der häufigste Auslöser für alles, was danach kommt.

Was während der Prüfung passiert

Der Prüfer sichtet Buchhaltung, Verträge und Kassenführung, meist über drei zurückliegende Jahre. Am Ende steht ein Prüfungsbericht mit Feststellungen, aus denen geänderte Bescheide werden.

Die typischen Streitpunkte

Verdeckte Gewinnausschüttung, private Nutzung von Betriebsvermögen, Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, Kassenführung im Bargeldgewerbe, Scheinselbständigkeit bei freien Mitarbeitern.

Wenn die Kasse beanstandet wird

Im Bargeldgewerbe führt eine als nicht ordnungsgemäß bewertete Kassenführung schnell zur Schätzung — und die Schätzung fällt selten zugunsten des Betriebs aus. Die Klage dagegen ist ein finanzgerichtliches Verfahren und gedeckt.

Kassennachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Beides sind kurzfristige Prüfungen ohne vorherige Ankündigung beziehungsweise mit kurzer Frist. Sie sind selbst nicht gedeckt, führen aber häufig zu geänderten Bescheiden — und die Klage dagegen fällt wieder in den Baustein.

Was du während der Prüfung tun kannst

Der Prüfungsbericht wird dir vor Erlass der Bescheide zur Stellungnahme übersandt. Diese Schlussbesprechung ist der letzte Punkt, an dem sich Feststellungen ohne Verfahren ausräumen lassen. Wer sie ungenutzt lässt, verlagert den ganzen Streit ins Einspruchs- und Klageverfahren.

Einspruch gegen den Steuerbescheid

Der Einspruch ist das wichtigste Mittel im Steuerrecht und gleichzeitig die Lücke im Standard-Steuerrechtsschutz.

Frist
Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Bekanntgabe gilt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post.
Kosten beim Finanzamt
Das Einspruchsverfahren selbst ist gebührenfrei. Es kostet nur, wenn du dich vertreten lässt.
Aussetzung der Vollziehung
Ein separater Antrag. Ohne ihn wird die Nachzahlung trotz Einspruch fällig.
Verböserung
Das Finanzamt darf im Einspruchsverfahren auch zu deinen Ungunsten korrigieren. Es muss dich vorher darauf hinweisen.

Wenn dein Vertrag das Einspruchsverfahren einschließt, deckt er den Teil des Steuerstreits ab, der in der Praxis am häufigsten vorkommt. Schließt er es aus, zahlst du diesen Teil selbst — und die meisten Streitigkeiten enden hier, ohne je vor Gericht zu kommen.

Klage vor dem Finanzgericht

Das Finanzgerichtsverfahren ist einzügig: Es gibt nur eine Tatsacheninstanz, danach nur noch die Revision vor dem Bundesfinanzhof, und die wird nur zugelassen, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat.

Streitwert
Die strittige Steuer, nicht der zugrunde liegende Umsatz. Bei einer Nachforderung von 30.000 Euro ist das der Streitwert.
Kostenrisiko
Anders als vor dem Arbeitsgericht gilt hier: Der Unterlegene trägt die Kosten beider Seiten.
Vertretung
Vor dem Finanzgericht darfst du dich selbst vertreten oder einen Steuerberater beauftragen. Vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang.
Dauer
Finanzgerichtsverfahren dauern häufig zwei Jahre und länger.

Genau dieses Kostenrisiko ist der Grund, warum viele Betriebe einen an sich aussichtsreichen Bescheid unwidersprochen bestehen lassen. Der Baustein nimmt diese Entscheidung aus der Kostenfrage heraus.

Was der Baustein nicht ersetzt – den Steuerberater

Der Steuerrechtsschutz ist kein Ersatz für steuerliche Beratung, und er will es auch nicht sein.

Der Steuerrechtsschutz zahlt

  • Anwalts- und Gerichtskosten im finanzgerichtlichen Verfahren
  • Honorar des Steuerberaters, soweit er vor Gericht vertritt
  • Sachverständige und Zeugen im Verfahren
  • Kosten der Gegenseite bei einer Niederlage

Der Steuerrechtsschutz zahlt nicht

  • Laufende Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Begleitung der Betriebsprüfung
  • Steuernachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge

Nachzahlung, Zinsen und Säumniszuschläge bleiben in jedem Fall bei dir. Der Baustein trägt das Verfahren, nicht die Steuer.

Wo die Grenze zum Steuerstrafverfahren verläuft

Sobald der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum steht, verlässt der Fall den Steuerrechtsschutz. Zuständig ist dann der erweiterte Strafrechtsschutz — mit eigenen Bedingungen.

Was den Wechsel auslöst
Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle. Sie muss dir mitgeteilt werden.
Welcher Baustein greift
Der erweiterte Strafrechtsschutz, weil Steuerhinterziehung auch leichtfertig begehbar ist. Ein reiner Steuerrechtsschutz hilft hier nicht.
Die Rückzahlungspflicht
Wird am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt, entfällt der Schutz rückwirkend und die verauslagten Kosten sind zurückzuzahlen.
Was nie gedeckt ist
Die hinterzogene Steuer, Hinterziehungszinsen, Geldstrafen und Auflagen nach § 153a StPO.

Für Betriebe, die mit Bargeld arbeiten oder komplexe Sachverhalte abbilden, ist deshalb die Kombination aus Steuer- und erweitertem Strafrechtsschutz die einzige, die den Bereich vollständig abdeckt.

Welche Kombination dein Betrieb braucht, klärt ein Experte

Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb und deiner steuerlichen Situation. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.

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Wartezeit, Ausschlüsse und Abgrenzungen

Der Steuerrechtsschutz hat die längste Wartezeit aller Bausteine: je nach Anbieter drei bis sechs Monate.

  • Das Einspruchsverfahren — in den meisten Standardtarifen ausgeschlossen, bei einigen Anbietern einschließbar.
  • Die Betriebsprüfung selbst — Verwaltungsverfahren, nicht gedeckt.
  • Steuerstrafverfahren — gehört in den erweiterten Strafrechtsschutz.
  • Beitragsbescheide der Rentenversicherung — das ist Sozialrecht, kein Steuerrecht.
  • Zollverfahren — häufig ordnungswidrigkeitenrechtlich und damit außerhalb dieses Bausteins.
  • Sachverhalte aus der Zeit vor Vertragsbeginn — dauerhaft ausgeschlossen, auch wenn der Bescheid erst später kommt.

Der letzte Punkt wiegt im Steuerrecht schwerer als anderswo: Eine Betriebsprüfung greift regelmäßig drei zurückliegende Jahre auf. Wer den Vertrag abschließt, nachdem die Prüfungsanordnung im Haus ist, kommt zu spät.

Für welche Betriebe sich der Steuerrechtsschutz lohnt

Dieser Baustein ist der einzige, bei dem sich die Frage wirklich stellt. Für viele Betriebe bleibt er über Jahre ungenutzt, für andere ist er der wichtigste im Vertrag.

Klar sinnvoll

Betriebe im Bargeldgewerbe — Gastronomie, Einzelhandel, Friseur —, weil die Kassenführung regelmäßig Anlass zur Schätzung gibt. Betriebe mit Betriebsaufspaltung, Organschaft oder grenzüberschreitenden Sachverhalten. Betriebe, die in den letzten Jahren schon einmal geprüft wurden.

Eher entbehrlich

Kleine Dienstleistungsbetriebe mit einfacher Struktur, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ohne Personal. Hier ist die Wahrscheinlichkeit einer streitigen Prüfung gering, und der Beitrag lässt sich besser in Arbeits- oder Vertragsrechtsschutz investieren.

Was den Ausschlag gibt

Nicht die Größe des Betriebs, sondern die Prüfungshäufigkeit und die Komplexität der Sachverhalte. Wer seinen Steuerberater fragt, wie wahrscheinlich eine Prüfung in den nächsten drei Jahren ist, hat die Antwort meist schon.

Häufige Fragen

Was Betriebe zum Steuerrechtsschutz fragen

Was deckt der Steuerrechtsschutz ab?
Der Steuerrechtsschutz übernimmt die Kosten der Vertretung vor den Finanzgerichten, wenn du dich gegen Steuerbescheide oder Feststellungen der Finanzverwaltung wehrst.
Ist das Einspruchsverfahren beim Finanzamt mitversichert?
In den meisten Standardtarifen beginnt der Steuerrechtsschutz erst mit dem gerichtlichen Verfahren; das vorgelagerte Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist häufig ausgeschlossen.
Was gilt bei einer Betriebsprüfung?
Die Betriebsprüfung selbst ist ein Verwaltungsverfahren und regelmäßig nicht gedeckt; erst wenn du gegen die daraus folgenden Bescheide vor dem Finanzgericht klagst, greift der Steuerrechtsschutz.
Übernimmt der Steuerrechtsschutz die Steuernachzahlung?
Nein. Der Steuerrechtsschutz trägt ausschließlich Verfahrens- und Anwaltskosten; Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge bleiben in jedem Fall bei dir.
Sind Kosten für den Steuerberater mitversichert?
Kosten des Steuerberaters sind gedeckt, soweit er dich im finanzgerichtlichen Verfahren vertritt; die laufende Buchhaltung und Beratung sind nie versichert.
Was passiert bei einer Schätzung durch das Finanzamt?
Die Klage gegen einen Schätzungsbescheid ist ein finanzgerichtliches Verfahren und damit vom Steuerrechtsschutz erfasst, sofern die Wartezeit abgelaufen ist.
Wo verläuft die Grenze zum Steuerstrafverfahren?
Sobald der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum steht, greift nicht mehr der Steuerrechtsschutz, sondern der erweiterte Strafrechtsschutz — mit eigenen Bedingungen und Rückzahlungspflicht bei Vorsatz.
Ist eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung abgedeckt?
Die Sonderprüfung selbst ist Verwaltungsverfahren und nicht gedeckt; erst das anschließende Klageverfahren gegen die Bescheide fällt in den Steuerrechtsschutz.
Welche Wartezeit gilt beim Steuerrechtsschutz?
Für den Steuerrechtsschutz gelten je nach Anbieter Wartezeiten von drei bis sechs Monaten — länger als bei den meisten anderen Bausteinen.
Sind Streitigkeiten über Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer mitversichert?
Klagen gegen Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide vor dem Finanzgericht sind vom Steuerrechtsschutz erfasst, ebenso Verfahren zur gesonderten Feststellung.
Was ist mit Zoll- und Sozialversicherungsprüfungen?
Verfahren gegen Beitragsbescheide der Rentenversicherung sind sozialrechtlich, Zollverfahren häufig ordnungswidrigkeitenrechtlich — beide fallen nicht unter den Steuerrechtsschutz.
Lohnt sich Steuerrechtsschutz für kleine Betriebe?
Steuerrechtsschutz lohnt sich vor allem, wenn dein Betrieb regelmäßig geprüft wird oder mit komplexen Sachverhalten wie Betriebsaufspaltung oder Umsatzsteuerorganschaft arbeitet.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

Fachlich verantwortlich für die Inhalte dieser Seite. Ob dein Vertrag das Einspruchsverfahren einschließt, steht in den Versicherungsbedingungen und unterscheidet sich zwischen den Anbietern erheblich. Dieser Text ersetzt weder eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

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