Verfahren am Arbeitsgericht
Gütetermin am Arbeitsgericht – der Ablauf aus Arbeitgebersicht
Der Gütetermin ist die erste mündliche Verhandlung in jedem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, findet vor der oder dem Vorsitzenden allein statt und dauert meist zehn bis zwanzig Minuten. Entschieden wird nichts — es geht ausschließlich um die Einigung. Diese Seite zeigt den Ablauf, die Unterlagen und die Kostenlogik.
Was der Gütetermin ist und warum er immer stattfindet
Der Gütetermin ist die erste mündliche Verhandlung in jedem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er dient nach § 54 ArbGG allein der gütlichen Einigung — es wird nicht entschieden, nicht bewiesen und nicht geurteilt.
Er ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Amts wegen anberaumt, meist innerhalb weniger Wochen nach Klageeingang. Das ist ungewöhnlich schnell und beabsichtigt: Arbeitsrechtliche Konflikte sollen früh vom Tisch, bevor sie sich verhärten.
Verhandelt wird vor der Vorsitzenden Richterin oder dem Vorsitzenden Richter allein — die beiden ehrenamtlichen Richter kommen erst im Kammertermin dazu. Die Dauer liegt in der Regel bei zehn bis zwanzig Minuten.
Der Ablauf
Von der Ladung bis zum Protokoll
Sechs Schritte, die in jedem Verfahren gleich ablaufen.
Klageeingang und Ladung
Das Gericht stellt dir die Klage zu und lädt gleichzeitig zum Gütetermin. Die Ladung nennt Datum, Saal und ob persönliches Erscheinen angeordnet ist.
Klageerwiderung
Eine Frist wird oft gesetzt, ist aber bis zum Gütetermin nicht immer zwingend. Ein kurzer Schriftsatz mit den Kerntatsachen verbessert die Position im Termin spürbar.
Aufruf und Sachstand
Das Gericht ruft die Sache auf und fasst den Streitstand zusammen. Beide Seiten bekommen kurz Gelegenheit zur Ergänzung.
Rechtliche Einschätzung
Das Gericht bewertet überschlägig die Erfolgsaussichten — offen und für beide Seiten hörbar. Diese Einschätzung ist der eigentliche Kern des Termins.
Vergleichsgespräch
Auf Basis der Einschätzung schlägt das Gericht eine Lösung vor: Beendigung zu einem bestimmten Datum, Abfindung, Zeugnisnote, Freistellung, Resturlaub.
Protokoll oder Kammertermin
Einigt ihr euch, wird der Vergleich protokolliert und ist damit ein vollstreckbarer Titel. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Kammertermin.
Musst du persönlich erscheinen oder reicht Vertretung
Die Antwort steht in der Ladung. Beide Varianten kommen vor, und sie haben unterschiedliche Folgen.
- Ohne Anordnung
- Es genügt, wenn eine vertretungsberechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht und Vergleichsbefugnis erscheint — Prokurist, Personalleitung oder der Anwalt.
- Mit angeordnetem persönlichen Erscheinen
- Dann muss die Partei selbst kommen, bei einer GmbH die Geschäftsführung. Bei unentschuldigtem Fernbleiben droht ein Ordnungsgeld nach § 51 ArbGG.
- Der praktische Punkt
- Wer im Termin über eine Abfindung entscheiden soll, muss dazu befugt sein. Eine Vollmacht ohne Vergleichsbefugnis bringt das Verfahren nicht weiter.
- Vertretung durch den Anwalt
- Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sinnvoll ist anwaltliche Vertretung trotzdem — die Gegenseite hat sie fast immer.
Die Vollmacht ist der häufigste Stolperstein
Erscheint jemand ohne schriftliche Vollmacht mit ausdrücklicher Vergleichsbefugnis, kann im Termin nichts abgeschlossen werden. Das Verfahren zieht sich dann ohne Grund um Monate.
Was du zum Termin mitbringst
Der Gütetermin ist keine Beweisaufnahme, aber wer die Zahlen parat hat, verhandelt besser.
Arbeitsvertrag und Nachträge
Einschließlich aller Änderungsvereinbarungen. Aus ihm ergeben sich Eintrittsdatum, Kündigungsfrist und Vergütung.
Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis
Datum des Zugangs, nicht des Schreibens. Der Nachweis ist der Punkt, an dem viele Kündigungen kippen.
Personalakte
Abmahnungen, Vermerke, Beurteilungen. Bei verhaltensbedingter Kündigung die entscheidende Grundlage.
Aktuelle Gehaltsabrechnungen
Für Streitwert und Abfindungsberechnung. Drei Monate genügen in der Regel.
Betriebsratsanhörung
Wo ein Betriebsrat besteht, ist sie zwingend. Ohne sie ist die Kündigung unwirksam.
Vollmacht und Resturlaubsstand
Schriftliche Vollmacht mit Vergleichsbefugnis sowie der offene Urlaubs- und Überstundenstand — beides wird im Vergleich geregelt.
Wie die Vergleichsvorschläge des Gerichts zustande kommen
Das Gericht schlägt keine Zahl aus dem Bauch vor. Der Vorschlag folgt einer nachvollziehbaren Logik, und wer sie kennt, verhandelt anders.
Die Erfolgsaussicht als Ausgangspunkt
Je schwächer die Kündigung begründet ist, desto höher fällt der Vorschlag aus. Fehlt die Abmahnung, ist die Sozialauswahl angreifbar oder wurde der Betriebsrat nicht angehört, verschiebt sich die Verhandlungslage sofort.
Die Faustformel
Als Orientierung dient häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Das ist kein Rechtsanspruch, sondern ein Anker — er wird nach oben oder unten angepasst.
Das Prozessrisiko auf beiden Seiten
Für dich ist der Annahmeverzugslohn das eigentliche Risiko: Dauert das Verfahren ein Jahr und die Kündigung ist unwirksam, schuldest du das Gehalt für diese Zeit. Für den Mitarbeiter ist es die Unsicherheit über Monate ohne Einkommen.
Was sonst noch geregelt wird
Beendigungsdatum, Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Zeugnisnote und Schlussformel, Rückgabe von Arbeitsmitteln, Erledigungsklausel. Der Vergleich ist meist ein Paket, nicht nur eine Zahl.
Vergleich annehmen oder Kammertermin abwarten
Beide Wege sind legitim. Die Entscheidung hängt an drei Fragen.
Für den Vergleich spricht
- Sofortige Planungssicherheit statt Monate Ungewissheit
- Die Gerichtsgebühren entfallen weitgehend
- Kein Annahmeverzugslohn-Risiko mehr
- Zeugnis und Resturlaub sind mitgeregelt
- Keine Bindungswirkung für andere Fälle im Betrieb
Für den Kammertermin spricht
- Die Kündigung ist sauber begründet und belegbar
- Ein Vergleich würde im Betrieb Signalwirkung entfalten
- Die geforderte Abfindung liegt deutlich über dem Risiko
- Es geht um eine Grundsatzfrage, nicht um Geld
- Ein Vergleich im Kammertermin bleibt weiter möglich
Wichtig zu wissen: Ein protokollierter Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel. Er lässt sich nur unter engen Voraussetzungen widerrufen — und nur, wenn im Protokoll ausdrücklich ein Widerrufsvorbehalt mit Frist vereinbart wurde. Wer unsicher ist, sollte genau darauf bestehen.
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Wenn niemand erscheint – Versäumnisurteil und die Folgen
Der Gütetermin ist kein Formalakt. Wer nicht erscheint, riskiert das Verfahren.
- Versäumnisurteil gegen dich
- Erscheint auf deiner Seite niemand, kann die Gegenseite ein Versäumnisurteil beantragen. Der Klage wird dann ohne inhaltliche Prüfung stattgegeben.
- Einspruch
- Binnen einer Woche ab Zustellung möglich. Das Verfahren wird dann fortgesetzt — die zusätzlichen Kosten trägt aber die säumige Seite.
- Ordnungsgeld
- Bei angeordnetem persönlichen Erscheinen und unentschuldigtem Fernbleiben nach § 51 ArbGG.
- Wenn die Gegenseite fehlt
- Dann kannst du das Versäumnisurteil beantragen. Auch hier gilt die Einspruchsfrist von einer Woche.
Bei Verhinderung genügt in der Regel ein rechtzeitiger, begründeter Verlegungsantrag. Er sollte schriftlich und mit Nachweis gestellt werden, nicht telefonisch am Vortag.
Die Kosten des Gütetermins und wer sie am Ende trägt
Vor dem Arbeitsgericht gilt in erster Instanz § 12a ArbGG: Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst — auch die obsiegende.
- Dein Anwalt
- Verfahrensgebühr und Terminsgebühr nach dem RVG, berechnet aus dem Streitwert. Bei 10.500 Euro Streitwert rund 2.005 Euro inklusive Umsatzsteuer.
- Einigungsgebühr
- Kommt der Vergleich zustande, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr von 1,0 an. Der Vergleich macht den Anwalt teurer und das Gericht günstiger.
- Gerichtskosten
- Bei Vergleich entfallen sie weitgehend. Bei streitigem Urteil fallen 3,0 Gebühren an — bei 10.500 Euro Streitwert rund 885 Euro.
- Gegnerischer Anwalt
- Trägt die Gegenseite in erster Instanz selbst, auch wenn du verlierst.
Die vollständige Rechnung mit allen Streitwerten steht unter Kündigungsschutzklage – Kosten für Arbeitgeber.
Was der Arbeitsrechtsschutz beim Gütetermin übernimmt
Der Gütetermin ist Teil des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Die dabei entstehenden Anwaltskosten sind vom Arbeitsrechtsschutz erfasst, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.
- Anwaltliche Vertretung im Termin — Verfahrens- und Terminsgebühr.
- Die Einigungsgebühr — wenn ein Vergleich geschlossen wird.
- Die Gerichtskosten — über die im Vertrag eingeschlossenen Instanzen.
- Vorbereitende Korrespondenz — Klageerwiderung und Schriftsätze bis zum Termin.
Nicht übernommen wird alles, was im Vergleich an den Mitarbeiter fließt: Abfindung, Lohnnachzahlung, Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung. Dazu kommt die vereinbarte Selbstbeteiligung je Fall.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Deckung ist der Ausspruch der Kündigung, nicht der Tag des Gütetermins. Wer den Vertrag erst nach der Kündigung abschließt, ist für dieses Verfahren nicht versichert — mehr dazu unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.
Häufige Fragen
