Verfahren am Arbeitsgericht

Gütetermin am Arbeitsgericht – der Ablauf aus Arbeitgebersicht

Der Gütetermin ist die erste mündliche Verhandlung in jedem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er ist gesetzlich vorgeschrieben, findet vor der oder dem Vorsitzenden allein statt und dauert meist zehn bis zwanzig Minuten. Entschieden wird nichts — es geht ausschließlich um die Einigung. Diese Seite zeigt den Ablauf, die Unterlagen und die Kostenlogik.

Was der Gütetermin ist und warum er immer stattfindet

Der Gütetermin ist die erste mündliche Verhandlung in jedem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er dient nach § 54 ArbGG allein der gütlichen Einigung — es wird nicht entschieden, nicht bewiesen und nicht geurteilt.

Er ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Amts wegen anberaumt, meist innerhalb weniger Wochen nach Klageeingang. Das ist ungewöhnlich schnell und beabsichtigt: Arbeitsrechtliche Konflikte sollen früh vom Tisch, bevor sie sich verhärten.

Verhandelt wird vor der Vorsitzenden Richterin oder dem Vorsitzenden Richter allein — die beiden ehrenamtlichen Richter kommen erst im Kammertermin dazu. Die Dauer liegt in der Regel bei zehn bis zwanzig Minuten.

Der Ablauf

Von der Ladung bis zum Protokoll

Sechs Schritte, die in jedem Verfahren gleich ablaufen.

Klageeingang und Ladung

Das Gericht stellt dir die Klage zu und lädt gleichzeitig zum Gütetermin. Die Ladung nennt Datum, Saal und ob persönliches Erscheinen angeordnet ist.

Klageerwiderung

Eine Frist wird oft gesetzt, ist aber bis zum Gütetermin nicht immer zwingend. Ein kurzer Schriftsatz mit den Kerntatsachen verbessert die Position im Termin spürbar.

Aufruf und Sachstand

Das Gericht ruft die Sache auf und fasst den Streitstand zusammen. Beide Seiten bekommen kurz Gelegenheit zur Ergänzung.

Rechtliche Einschätzung

Das Gericht bewertet überschlägig die Erfolgsaussichten — offen und für beide Seiten hörbar. Diese Einschätzung ist der eigentliche Kern des Termins.

Vergleichsgespräch

Auf Basis der Einschätzung schlägt das Gericht eine Lösung vor: Beendigung zu einem bestimmten Datum, Abfindung, Zeugnisnote, Freistellung, Resturlaub.

Protokoll oder Kammertermin

Einigt ihr euch, wird der Vergleich protokolliert und ist damit ein vollstreckbarer Titel. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Kammertermin.

Musst du persönlich erscheinen oder reicht Vertretung

Die Antwort steht in der Ladung. Beide Varianten kommen vor, und sie haben unterschiedliche Folgen.

Ohne Anordnung
Es genügt, wenn eine vertretungsberechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht und Vergleichsbefugnis erscheint — Prokurist, Personalleitung oder der Anwalt.
Mit angeordnetem persönlichen Erscheinen
Dann muss die Partei selbst kommen, bei einer GmbH die Geschäftsführung. Bei unentschuldigtem Fernbleiben droht ein Ordnungsgeld nach § 51 ArbGG.
Der praktische Punkt
Wer im Termin über eine Abfindung entscheiden soll, muss dazu befugt sein. Eine Vollmacht ohne Vergleichsbefugnis bringt das Verfahren nicht weiter.
Vertretung durch den Anwalt
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Sinnvoll ist anwaltliche Vertretung trotzdem — die Gegenseite hat sie fast immer.

Die Vollmacht ist der häufigste Stolperstein

Erscheint jemand ohne schriftliche Vollmacht mit ausdrücklicher Vergleichsbefugnis, kann im Termin nichts abgeschlossen werden. Das Verfahren zieht sich dann ohne Grund um Monate.

Was du zum Termin mitbringst

Der Gütetermin ist keine Beweisaufnahme, aber wer die Zahlen parat hat, verhandelt besser.

Arbeitsvertrag und Nachträge

Einschließlich aller Änderungsvereinbarungen. Aus ihm ergeben sich Eintrittsdatum, Kündigungsfrist und Vergütung.

Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis

Datum des Zugangs, nicht des Schreibens. Der Nachweis ist der Punkt, an dem viele Kündigungen kippen.

Personalakte

Abmahnungen, Vermerke, Beurteilungen. Bei verhaltensbedingter Kündigung die entscheidende Grundlage.

Aktuelle Gehaltsabrechnungen

Für Streitwert und Abfindungsberechnung. Drei Monate genügen in der Regel.

Betriebsratsanhörung

Wo ein Betriebsrat besteht, ist sie zwingend. Ohne sie ist die Kündigung unwirksam.

Vollmacht und Resturlaubsstand

Schriftliche Vollmacht mit Vergleichsbefugnis sowie der offene Urlaubs- und Überstundenstand — beides wird im Vergleich geregelt.

Wie die Vergleichsvorschläge des Gerichts zustande kommen

Das Gericht schlägt keine Zahl aus dem Bauch vor. Der Vorschlag folgt einer nachvollziehbaren Logik, und wer sie kennt, verhandelt anders.

Die Erfolgsaussicht als Ausgangspunkt

Je schwächer die Kündigung begründet ist, desto höher fällt der Vorschlag aus. Fehlt die Abmahnung, ist die Sozialauswahl angreifbar oder wurde der Betriebsrat nicht angehört, verschiebt sich die Verhandlungslage sofort.

Die Faustformel

Als Orientierung dient häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Das ist kein Rechtsanspruch, sondern ein Anker — er wird nach oben oder unten angepasst.

Das Prozessrisiko auf beiden Seiten

Für dich ist der Annahmeverzugslohn das eigentliche Risiko: Dauert das Verfahren ein Jahr und die Kündigung ist unwirksam, schuldest du das Gehalt für diese Zeit. Für den Mitarbeiter ist es die Unsicherheit über Monate ohne Einkommen.

Was sonst noch geregelt wird

Beendigungsdatum, Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Zeugnisnote und Schlussformel, Rückgabe von Arbeitsmitteln, Erledigungsklausel. Der Vergleich ist meist ein Paket, nicht nur eine Zahl.

Vergleich annehmen oder Kammertermin abwarten

Beide Wege sind legitim. Die Entscheidung hängt an drei Fragen.

Für den Vergleich spricht

  • Sofortige Planungssicherheit statt Monate Ungewissheit
  • Die Gerichtsgebühren entfallen weitgehend
  • Kein Annahmeverzugslohn-Risiko mehr
  • Zeugnis und Resturlaub sind mitgeregelt
  • Keine Bindungswirkung für andere Fälle im Betrieb

Für den Kammertermin spricht

  • Die Kündigung ist sauber begründet und belegbar
  • Ein Vergleich würde im Betrieb Signalwirkung entfalten
  • Die geforderte Abfindung liegt deutlich über dem Risiko
  • Es geht um eine Grundsatzfrage, nicht um Geld
  • Ein Vergleich im Kammertermin bleibt weiter möglich

Wichtig zu wissen: Ein protokollierter Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel. Er lässt sich nur unter engen Voraussetzungen widerrufen — und nur, wenn im Protokoll ausdrücklich ein Widerrufsvorbehalt mit Frist vereinbart wurde. Wer unsicher ist, sollte genau darauf bestehen.

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Wenn niemand erscheint – Versäumnisurteil und die Folgen

Der Gütetermin ist kein Formalakt. Wer nicht erscheint, riskiert das Verfahren.

Versäumnisurteil gegen dich
Erscheint auf deiner Seite niemand, kann die Gegenseite ein Versäumnisurteil beantragen. Der Klage wird dann ohne inhaltliche Prüfung stattgegeben.
Einspruch
Binnen einer Woche ab Zustellung möglich. Das Verfahren wird dann fortgesetzt — die zusätzlichen Kosten trägt aber die säumige Seite.
Ordnungsgeld
Bei angeordnetem persönlichen Erscheinen und unentschuldigtem Fernbleiben nach § 51 ArbGG.
Wenn die Gegenseite fehlt
Dann kannst du das Versäumnisurteil beantragen. Auch hier gilt die Einspruchsfrist von einer Woche.

Bei Verhinderung genügt in der Regel ein rechtzeitiger, begründeter Verlegungsantrag. Er sollte schriftlich und mit Nachweis gestellt werden, nicht telefonisch am Vortag.

Die Kosten des Gütetermins und wer sie am Ende trägt

Vor dem Arbeitsgericht gilt in erster Instanz § 12a ArbGG: Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst — auch die obsiegende.

Dein Anwalt
Verfahrensgebühr und Terminsgebühr nach dem RVG, berechnet aus dem Streitwert. Bei 10.500 Euro Streitwert rund 2.005 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Einigungsgebühr
Kommt der Vergleich zustande, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr von 1,0 an. Der Vergleich macht den Anwalt teurer und das Gericht günstiger.
Gerichtskosten
Bei Vergleich entfallen sie weitgehend. Bei streitigem Urteil fallen 3,0 Gebühren an — bei 10.500 Euro Streitwert rund 885 Euro.
Gegnerischer Anwalt
Trägt die Gegenseite in erster Instanz selbst, auch wenn du verlierst.

Die vollständige Rechnung mit allen Streitwerten steht unter Kündigungsschutzklage – Kosten für Arbeitgeber.

Was der Arbeitsrechtsschutz beim Gütetermin übernimmt

Der Gütetermin ist Teil des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Die dabei entstehenden Anwaltskosten sind vom Arbeitsrechtsschutz erfasst, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.

  • Anwaltliche Vertretung im Termin — Verfahrens- und Terminsgebühr.
  • Die Einigungsgebühr — wenn ein Vergleich geschlossen wird.
  • Die Gerichtskosten — über die im Vertrag eingeschlossenen Instanzen.
  • Vorbereitende Korrespondenz — Klageerwiderung und Schriftsätze bis zum Termin.

Nicht übernommen wird alles, was im Vergleich an den Mitarbeiter fließt: Abfindung, Lohnnachzahlung, Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung. Dazu kommt die vereinbarte Selbstbeteiligung je Fall.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Deckung ist der Ausspruch der Kündigung, nicht der Tag des Gütetermins. Wer den Vertrag erst nach der Kündigung abschließt, ist für dieses Verfahren nicht versichert — mehr dazu unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber zum Gütetermin fragen

Was ist der Gütetermin am Arbeitsgericht?
Der Gütetermin ist die erste mündliche Verhandlung in jedem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er dient nach § 54 ArbGG allein der gütlichen Einigung, findet vor der Vorsitzenden Richterin oder dem Vorsitzenden Richter allein statt und dauert meist zehn bis zwanzig Minuten.
Findet der Gütetermin immer statt?
Ja. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Amts wegen anberaumt, meist innerhalb weniger Wochen nach Klageeingang. Nur in Ausnahmefällen kann er entfallen.
Muss ich als Arbeitgeber persönlich erscheinen?
Nicht zwingend, sofern eine vertretungsberechtigte Person mit Vollmacht und Vergleichsbefugnis erscheint. Ordnet das Gericht das persönliche Erscheinen ausdrücklich an, gilt die Anordnung — bei Nichterscheinen droht ein Ordnungsgeld.
Kann mein Anwalt allein zum Gütetermin gehen?
Ja, wenn kein persönliches Erscheinen angeordnet ist. Praktisch ist es meist sinnvoll, dass jemand aus dem Betrieb dabei ist, weil im Termin über Zahlen entschieden wird.
Wie lange dauert ein Gütetermin?
In der Regel zehn bis zwanzig Minuten. Das Gericht terminiert mehrere Verfahren hintereinander; auf Wartezeit im Flur solltest du eingestellt sein.
Muss ich im Gütetermin einem Vergleich zustimmen?
Nein. Der Vorschlag des Gerichts ist unverbindlich. Lehnst du ab, wird ein Kammertermin bestimmt und das Verfahren geht regulär weiter.
Was passiert, wenn ich nicht zum Gütetermin erscheine?
Auf Antrag der Gegenseite kann ein Versäumnisurteil ergehen. Dagegen ist binnen einer Woche der Einspruch möglich, allerdings entstehen zusätzliche Kosten.
Wer trägt die Kosten des Gütetermins?
Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, § 12a ArbGG. Endet das Verfahren im Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren weitgehend.
Wie kommt das Gericht auf die Höhe der Abfindung?
Als Orientierung dient häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Das ist kein Rechtsanspruch, sondern ein Verhandlungsanker, der je nach Erfolgsaussicht nach oben oder unten angepasst wird.
Wird im Gütetermin schon Beweis erhoben?
Nein. Zeugen werden nicht vernommen, Beweise nicht erhoben. Das Gericht bewertet nur überschlägig die Rechtslage, um die Einigung zu erleichtern.
Ist der Gütetermin vom Arbeitsrechtsschutz gedeckt?
Ja. Der Gütetermin ist Teil des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; die dabei entstehenden Anwaltskosten sind vom Arbeitsrechtsschutz erfasst, sofern der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.
Was passiert nach dem Gütetermin?
Kommt kein Vergleich zustande, bestimmt das Gericht einen Kammertermin vor der vollen Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern. Bis dahin vergehen häufig mehrere Monate.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

Fachlich verantwortlich für die Inhalte dieser Seite. Die Angaben zum arbeitsgerichtlichen Verfahren geben die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Dieser Text ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

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