Zielgruppe Selbstständige

Firmenrechtsschutz für Selbstständige – mit und ohne Personal

Ohne Mitarbeiter entfällt das größte Streitrisiko, das Arbeitsrecht. Was bleibt, trifft Solo-Selbstständige dafür härter: Ein einziger Zahlungsausfall kann ein Viertel des Jahresumsatzes kosten. Diese Seite zeigt, wo die Grenze zwischen privatem und betrieblichem Vertrag verläuft und welche Bausteine je nach Tätigkeit zählen.

Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
  • Ohne Mitarbeiter entfällt das größte Streitrisiko, das Arbeitsrecht. Was bleibt, trifft Solo-Selbstständige dafür härter.
  • Ein einziger Zahlungsausfall kann ein Viertel des Jahresumsatzes kosten. Der Vertragsrechtsschutz steht deshalb an erster Stelle.
  • Die Grenze zwischen privatem und betrieblichem Vertrag verläuft bei der Veranlassung, nicht bei Umsatz oder Gewerbeanmeldung.
  • Mit dem ersten Mitarbeiter ändert sich das Risikoprofil sprunghaft, nicht schleichend.
  • Bei Einzelunternehmen sind Betrieb und Inhaber dieselbe Person. Für die private Sphäre braucht es trotzdem einen eigenen Vertrag.

Was Selbstständige vom Rechtsschutz wirklich brauchen

Ohne Mitarbeiter entfällt das größte Streitrisiko überhaupt: das Arbeitsrecht. Was bleibt, ist trotzdem erheblich, und es trifft Solo-Selbstständige härter als größere Betriebe, weil ein einziger Fall den Jahresgewinn kosten kann.

Der häufigste Fall ist banal und teuer zugleich: Ein Auftraggeber zahlt die Rechnung nicht. Bei einem Betrieb mit dreißig Kunden ist das ein Ärgernis. Bei jemandem mit vier Kunden ist es ein Viertel des Jahresumsatzes.

Deshalb steht bei Selbstständigen nicht der Arbeits-, sondern der Vertragsrechtsschutz an erster Stelle. Danach kommt, was der Betrieb tatsächlich hat: Fahrzeug, Räume, Prüfungsrisiko.

Die Begriffe gehen dabei durcheinander. Eine Rechtsschutzversicherung Selbstständige ist dasselbe wie eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige, und wer nach einer Rechtsschutzversicherung Kleingewerbe oder einer Rechtsschutzversicherung Einzelunternehmer sucht, meint ebenfalls diesen Vertrag. Anbieter führen ihn je nach Haus als Firmen-, Betriebs- oder Selbstständigen-Tarif. Unterschiedlich ist nicht das Produkt, sondern der Zuschnitt: Wie viele Bausteine sind enthalten, ab welchem Streitwert greift die Deckung, und gilt sie auch für Tätigkeiten, die du erst später aufnimmst.

Praktisch wichtig ist die Abgrenzung zum privaten Vertrag. Ein Privatrechtsschutz deckt den Verkehrsunfall auf dem Weg zum Kunden, aber nicht den Streit über die Rechnung, die dieser Kunde nicht bezahlt. Sobald die Tätigkeit selbst zum Streitgegenstand wird, endet der private Schutz, und zwar gleich, wie hoch die vereinbarte Deckungssumme ist. Wer nebenberuflich startet, sollte diesen Punkt früh klären, weil eine Nachmeldung im Schadenfall regelmäßig zu spät kommt.

Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Der Vertrag beschreibt deine Tätigkeit, und diese Beschreibung entscheidet mit über die Deckung. Wer als Grafiker versichert ist und zwei Jahre später überwiegend Online-Shops betreut, hat streng genommen ein anderes Risiko. Die Meldung einer geänderten Tätigkeit kostet nichts und verhindert die unangenehmste aller Diskussionen: die über den Deckungsumfang, während das Verfahren schon läuft. Dasselbe gilt für Umsatzsprünge und für den Wechsel der Rechtsform, etwa vom Einzelunternehmen in eine UG oder in eine GmbH.

Die Grenze im Vertrag

Privat, beruflich, betrieblich – wo die Grenze verläuft

Drei Sphären, drei Verträge. Wer sie verwechselt, steht im Ernstfall ohne Deckung da, und merkt es erst bei der Deckungsanfrage.

Sphäre 1

Privat

Mietvertrag der Wohnung, Streit mit dem Nachbarn, Verkehrsunfall mit dem Privatwagen, Kaufvertrag über eine Waschmaschine. Der private Rechtsschutz.

Sphäre 2

Beruflich als Arbeitnehmer

Kündigung, Zeugnis, Lohnforderung gegen einen Arbeitgeber. Der Berufsrechtsschutz im Privatvertrag. Als Selbstständiger bist du hier nicht Partei.

Sphäre 3

Betrieblich als Selbstständiger

Honorarforderung, Mängelstreit, Betriebsprüfung, Firmenfahrzeug, Büroräume. Nur der Firmenrechtsschutz.

Der private Rechtsschutz deckt ausschließlich das Privatleben. Berufliche Streitigkeiten von Selbstständigen sind dort regelmäßig ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Vertrag. Viele Anbieter bündeln Firmen- und Privatrechtsschutz. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt von Rechtsform und Haushaltssituation ab.

Wann der Privatrechtsschutz für dein Geschäft nicht mehr reicht

Die Grenze verläuft nicht bei einer Umsatzhöhe und nicht bei der Gewerbeanmeldung, sondern bei der Veranlassung. Sobald ein Streit aus deiner selbstständigen Tätigkeit stammt, ist er im Privatvertrag draußen.

Der Ausschluss steht im Vertrag
Fast jeder private Rechtsschutzvertrag schließt Streitigkeiten aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit ausdrücklich aus. Das ist keine Auslegungsfrage.
Nebenberuflich zählt auch
Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist selbstständige Tätigkeit. Der Umfang spielt für den Ausschluss keine Rolle.
Das häusliche Arbeitszimmer
Streitigkeiten über gewerblich angemietete Räume gehören zum Immobilienrechtsschutz. Ein häusliches Arbeitszimmer fällt dagegen meist unter den privaten Vertrag.
Das gemischt genutzte Fahrzeug
Entscheidend ist, auf wen es zugelassen ist und was der Vertrag zur Nutzung sagt, nicht, wer gerade am Steuer sitzt.

Der Schritt vom Solo-Betrieb zum ersten Mitarbeiter

Das ist der Moment, in dem sich das Risikoprofil sprunghaft ändert. Nicht schleichend, sondern von einem Tag auf den anderen.

Vor dem ersten Mitarbeiter

Kein arbeitsrechtliches Risiko. Vertrags- und Verkehrsrechtsschutz genügen den meisten Solo-Selbstständigen.

Der erste Minijobber oder Azubi

Ab hier gilt Arbeitsrecht in vollem Umfang. Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Lohnstreit: alles möglich, auch bei wenigen Stunden im Monat.

Der erste freie Mitarbeiter

Das eigentliche Risiko heißt hier nicht Arbeitsrecht, sondern Scheinselbständigkeit. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung sind sozialrechtliche Verfahren und setzen einen Sozialrechtsschutz-Baustein voraus.

Ab etwa fünf Beschäftigten

Ab dieser Größe steigt das Streitrisiko deutlich, weil arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen regelmäßig auftreten und einzeln hohe Kosten verursachen.

Wichtig für die Deckung: Sobald du Personal einstellst, solltest du den Arbeitsrechtsschutz ergänzen und die Mitarbeiterzahl melden, sonst kann der Versicherer die Leistung kürzen. Für den neuen Baustein beginnt dabei eine eigene Wartezeit.

Die Streitfälle, die Selbstständige am häufigsten treffen

  • Der Auftraggeber zahlt nicht: Vertragsrechtsschutz. Er trägt Anwalts- und Gerichtskosten für die Durchsetzung offener Honorarforderungen. Das ausgefallene Geld selbst wird nicht ersetzt.
  • Streit über die erbrachte Leistung: Mängel, Nachbesserung, Abnahme. Werkvertragsrecht und damit gedeckt.
  • Der Auftrag wird abgebrochen: Kündigung eines Werkvertrags und Vergütung erbrachter Leistungen. Vertragsrechtsschutz.
  • Streit mit einem Lieferanten oder Dienstleister: mangelhafte Ware, Softwarefehler, nicht erbrachte Leistung.
  • Betriebsprüfung und Steuerbescheid: der Steuerrechtsschutz übernimmt die Kosten der Vertretung vor dem Finanzgericht. Das vorgelagerte Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist oft nicht mitversichert.
  • Unfall oder Bußgeld mit dem Geschäftsfahrzeug: der Verkehrsrechtsschutz kann auf das betrieblich genutzte Fahrzeug erstreckt werden und deckt Schadenersatz-, Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren ab.
  • Vorwurf der Scheinselbständigkeit: betrifft dich in beide Richtungen: als vermeintlich Scheinselbstständiger und als Auftraggeber eines Freien.

Welche Bausteine je nach Tätigkeit sinnvoll sind

Für Solo-Selbstständige genügen meist Vertrags- und Verkehrsrechtsschutz. Steuerrechtsschutz lohnt sich, sobald regelmäßig Betriebsprüfungen anstehen. Was darüber hinaus zählt, hängt an dem, was du tatsächlich machst.

Handwerk und Bau im Solo-Betrieb
Vertragsrechtsschutz mit ausreichender Deckungssumme, Verkehrsrechtsschutz für den Transporter, erweiterter Strafrechtsschutz wegen der Arbeitsschutzvorschriften auf der Baustelle.
Kreative und beratende Tätigkeit
Vertragsrechtsschutz zuerst, dann Sozialrechtsschutz wegen der Statusfrage. Urheberrechtliche Streitigkeiten brauchen einen eigenen Baustein, mehr unter Agentur, IT und Beratung.
Handel und Onlinehandel
Vertragsrechtsschutz plus ein Baustein für gewerblichen Rechtsschutz wegen der Abmahngefahr. Details unter Onlinehandel.
Fahrdienste und Kurier
Verkehrsrechtsschutz steht hier an erster Stelle, weil das Fahrzeug das Betriebsmittel ist.
Bargeldnahe Tätigkeit
Steuerrechtsschutz und erweiterter Strafrechtsschutz, weil die Kassenführung regelmäßig Anlass zur Schätzung gibt.

Was für deine Tätigkeit passt, klärt ein Experte

Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb und deinen typischen Aufträgen. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.

Unverbindlich beraten lassen

Kleingewerbe, Einzelunternehmen, Freiberuf – was sich unterscheidet

Kleingewerbe und Einzelunternehmen

Betrieb und Inhaber sind rechtlich dieselbe Person. Der Vertrag deckt die betriebliche Sphäre, für die private braucht es einen eigenen. Die saubere Abgrenzung im Vertrag ist deshalb wichtiger als bei jeder anderen Rechtsform.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Das ist eine umsatzsteuerliche Einstufung, keine Rechtsform. Der Kleinunternehmerstatus spielt für den Zugang zum Firmenrechtsschutz keine Rolle. Entscheidend sind Tätigkeit, Umsatz und Rechtsform des Betriebs. Mehr unter Rechtsschutz für Kleinunternehmen.

Freiberufliche Tätigkeit

Freiberufler sind kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung, brauchen aber denselben Schutz. Bei Kammerberufen kommt das Berufsrecht als eigenes Feld hinzu. Details unter Rechtsschutz für Freiberufler.

UG und GmbH als Solo-Gesellschaft

Hier trennt sich die Gesellschaft von der Person. Versichert ist die Gesellschaft, der Geschäftsführer in seiner Funktion. Für strafrechtliche Vorwürfe braucht es den erweiterten Strafrechtsschutz. Mehr unter Rechtsschutz für GmbH und UG.

Wartezeit, Ausschlüsse und Vorvertraglichkeit

Die Regeln sind dieselben wie bei größeren Betrieben. Sie treffen Selbstständige nur häufiger, weil der Abschluss oft erst dann erwogen wird, wenn schon etwas im Argen liegt.

Wartezeit
Drei Monate für Vertrags- und Arbeitsrechtsschutz, drei bis sechs für Steuer- und Immobilienrechtsschutz, meist keine im Verkehrsrechtsschutz.
Vorvertraglichkeit
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes. Eine Rechnung, die bei Vertragsschluss schon überfällig war, bleibt draußen.
Mindeststreitwert
Für Selbstständige mit vielen kleinen Rechnungen der kritischste Punkt überhaupt. Unbedingt vor Abschluss klären.
Meldepflichten
Änderungen an Umsatz, Tätigkeit, Mitarbeiterzahl und Fahrzeugen sind zu melden. Sonst droht Kürzung im Streitfall.

Ausführlich steht das unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.

Was du vor dem Beratungsgespräch zusammenstellst

Sieben Angaben genügen für eine belastbare Einschätzung. Sie zu sammeln dauert zehn Minuten und spart mehrere Rückfragen.

  • Art der Tätigkeit und Rechtsform
  • Jahresumsatz, gerundet genügt
  • Ob und wie viele Beschäftigte oder freie Mitarbeiter du hast
  • Typischer Auftragswert und höchster Einzelauftrag im Jahr
  • Ob ein Fahrzeug auf den Betrieb zugelassen ist
  • Ob du Räume gewerblich angemietet hast
  • Rechtsfälle der letzten fünf Jahre und ein bestehender Vertrag mit Ablaufdatum

Häufige Fragen

Was Selbstständige zum Firmenrechtsschutz fragen

Lohnt sich ein Firmenrechtsschutz ohne Mitarbeiter?
Ohne Mitarbeiter entfällt das größte Streitrisiko, das Arbeitsrecht; sinnvoll bleibt der Firmenrechtsschutz vor allem wegen Vertrags-, Steuer- und Verkehrsstreitigkeiten.
Was unterscheidet Firmenrechtsschutz vom privaten Rechtsschutz?
Der private Rechtsschutz deckt ausschließlich das Privatleben; berufliche Streitigkeiten von Selbstständigen sind dort regelmäßig ausgeschlossen und brauchen einen eigenen Vertrag.
Kann ich beruflichen und privaten Rechtsschutz kombinieren?
Viele Anbieter bündeln Firmen- und Privatrechtsschutz in einem Vertrag; ob das für dich sinnvoll ist, hängt von Rechtsform und Haushaltssituation ab.
Ein Auftraggeber zahlt nicht. Was übernimmt der Rechtsschutz?
Der Vertragsrechtsschutz trägt Anwalts- und Gerichtskosten für die Durchsetzung offener Honorarforderungen; das ausgefallene Geld selbst wird nicht ersetzt.
Bin ich als Solo-Selbstständiger bei einer Betriebsprüfung geschützt?
Der Steuerrechtsschutz übernimmt die Kosten der Vertretung vor dem Finanzgericht; das vorgelagerte Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist oft nicht mitversichert.
Was gilt beim Vorwurf der Scheinselbstständigkeit?
Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung sind sozialrechtliche Verfahren; ihre Deckung setzt einen entsprechenden Sozialrechtsschutz-Baustein voraus.
Ist mein Geschäftsfahrzeug mitversichert?
Der Verkehrsrechtsschutz kann auf das betrieblich genutzte Fahrzeug erstreckt werden und deckt Schadenersatz, Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren ab.
Was ist mit dem Arbeitszimmer oder angemieteten Büroräumen?
Streitigkeiten über gewerblich angemietete Räume gehören zum Immobilienrechtsschutz; ein häusliches Arbeitszimmer fällt dagegen meist unter den privaten Vertrag.
Ab welcher Betriebsgröße wird Firmenrechtsschutz wirklich wichtig?
Ab etwa fünf Mitarbeitern steigt das Streitrisiko deutlich, weil dann arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen regelmäßig auftreten und einzeln hohe Kosten verursachen.
Kann ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG einen Firmenrechtsschutz abschließen?
Der Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG spielt für den Zugang keine Rolle; entscheidend sind Tätigkeit, Umsatz und Rechtsform des Betriebs.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich Mitarbeiter einstelle?
Sobald du Personal einstellst, solltest du den Arbeitsrechtsschutz ergänzen und die Mitarbeiterzahl melden, sonst kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Welche Bausteine reichen für Solo-Selbstständige?
Für Solo-Selbstständige genügen meist Vertrags- und Verkehrsrechtsschutz; Steuerrechtsschutz lohnt sich, sobald regelmäßig Betriebsprüfungen anstehen.
Worin unterscheidet sich diese Seite von der Seite zur Rechtsschutzversicherung für Selbstständige?
Diese Seite geht vom Betrieb aus und ordnet die Bausteine nach Tätigkeit und Personalsituation. Die Seite Rechtsschutzversicherung für Selbstständige geht vom Vertrag aus: Was leistet er, wie funktionieren Deckungszusage und Stichentscheid, worauf achtest du beim Wechsel des Anbieters.
Daniel Terruhn, Kundenberater
Kundenberater · Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)

Welche Bausteine dein Vertrag enthält und wie die Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Sphäre geregelt ist, steht in den Versicherungsbedingungen. Dieser Text ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

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