Rechtsform GmbH und UG

Rechtsschutz für GmbH, UG und Geschäftsführer

Bei einer Kapitalgesellschaft ändert sich nicht der Leistungsumfang, sondern der versicherte Personenkreis. Das klingt nach einem Detail und ist der entscheidende Punkt: Ein Strafverfahren richtet sich nie gegen eine GmbH, sondern immer gegen eine Person — und eine Haftungsklage der Gesellschaft gegen ihren eigenen Geschäftsführer.

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Was der Firmenrechtsschutz für die GmbH absichert

Bei einer Kapitalgesellschaft ändert sich gegenüber dem Einzelunternehmen nicht der Leistungsumfang, sondern der versicherte Personenkreis. Versichert ist die Gesellschaft — und mit ihr die Personen, die für sie handeln.

Das klingt nach einem Detail und ist der entscheidende Punkt. Denn ein Strafverfahren richtet sich nie gegen eine GmbH, sondern immer gegen eine Person. Und eine Haftungsklage der Gesellschaft richtet sich gegen ihren eigenen Geschäftsführer.

Wer als Geschäftsführer einer GmbH nur den Vertrag des Betriebs kennt, hat deshalb zwei Fragen offen: Bin ich persönlich mitversichert — und wogegen eigentlich?

Der Personenkreis

Gesellschaft oder Geschäftsführer – wer ist eigentlich versichert

Vier Ebenen, die in den Bedingungen getrennt geregelt sind. Der genaue Umfang unterscheidet sich zwischen den Häusern.

Ebene 1

Die Gesellschaft

Versicherungsnehmerin und Trägerin aller betrieblichen Ansprüche. Sie klagt, sie wird verklagt, sie bekommt Bescheide.

Ebene 2

Die gesetzlichen Vertreter

Die Geschäftsführung in ihrer Organfunktion. Mitversichert für alles, was sie in dieser Rolle trifft — nicht für den privaten Bereich.

Ebene 3

Die Mitarbeiter

Soweit sie in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit betroffen sind. Bei Bußgeld- und Strafverfahren aus dem Betrieb heraus regelmäßig eingeschlossen.

Ebene 4

Ausgeschiedene Organe

Für Vorgänge aus ihrer aktiven Zeit. In vielen Verträgen eingeschlossen — und der Punkt, der beim Wechsel der Geschäftsführung übersehen wird.

Nicht mitversichert sind in aller Regel: Gesellschafter in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und der private Bereich der handelnden Personen.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG

Der Geschäftsführer hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Verletzt er diese Pflicht, haftet er der Gesellschaft persönlich und mit seinem gesamten Privatvermögen.

Wer klagt
Die Gesellschaft selbst — in der Praxis meist ein neuer Geschäftsführer, ein Insolvenzverwalter oder die Gesellschafter nach einem Beschluss.
Typische Vorwürfe
Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, unzureichende Organisation, riskante Geschäfte ohne Absicherung, Verletzung von Aufsichtspflichten.
Beweislast
Nach § 43 GmbHG muss der Geschäftsführer darlegen, dass er sorgfältig gehandelt hat — nicht die Gesellschaft das Gegenteil. Eine Umkehr, die im Verfahren viel ausmacht.
Wer trägt was
Den Schadenersatz deckt eine D&O-Versicherung, nicht der Rechtsschutz. Der Rechtsschutz kommt für Verfahrenskosten in Betracht, soweit kein Haftpflichtfall vorliegt.

Der praktische Schluss: Firmenrechtsschutz und D&O sind bei einer GmbH keine Alternativen, sondern zwei Hälften. Wer nur eines hat, hat auf der anderen Seite eine offene Flanke.

Strafrechtliche Vorwürfe gegen die Geschäftsführung

Hier liegt der Bereich, in dem der Firmenrechtsschutz für eine GmbH am meisten wert ist — und in dem ein Standardvertrag am häufigsten zu kurz greift.

§ 266a StGB

Vorenthalten von Sozialabgaben. Trifft Gesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten und solche mit Subunternehmern gleichermaßen. Der häufigste Vorwurf überhaupt.

§ 15a InsO

Insolvenzverschleppung. Auch fahrlässig begehbar und deshalb gedeckt. Der Vorwurf entsteht regelmäßig erst im Rückblick durch den Insolvenzverwalter.

Arbeitsschutz und Umwelt

Nach einem Unfall oder einer Kontrolle. Ermittelt wird gegen die Geschäftsführung, nicht gegen die Gesellschaft.

Entscheidend ist dabei die Stufe des Bausteins: Alle drei Tatbestände sind auch vorsätzlich begehbar. Ein einfacher Straf-Rechtsschutz, der nur Fahrlässigkeitsdelikte deckt, hilft hier nicht. Es braucht den erweiterten Strafrechtsschutz — mit der Rückzahlungspflicht, falls am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird.

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Streit unter Gesellschaftern – warum ihn kaum ein Vertrag deckt

Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern derselben Gesellschaft sind in gewerblichen Rechtsschutzverträgen nahezu durchgängig ausgeschlossen.

Der Grund
Beide Parteien wären über denselben Vertrag versichert. Ein Versicherer würde beide Seiten desselben Streits finanzieren — das ist nicht kalkulierbar.
Was darunter fällt
Beschlussmängelstreitigkeiten, Einziehung von Geschäftsanteilen, Abberufung eines Geschäftsführer-Gesellschafters, Auseinandersetzung beim Ausscheiden, Streit über Gewinnverwendung.
Was hilft
Ein sauberer Gesellschaftsvertrag mit Regelungen zu Ausscheiden, Abfindung und Konfliktlösung. Vorsorge statt Deckung — bei diesem Risiko der einzige Weg.
Ausnahmen
Einzelne Anbieter führen einen eigenen Baustein für Gesellschaftsrecht. Er ist die Ausnahme und sollte ausdrücklich vereinbart sein.

Abgrenzung zur D&O-Versicherung

Beide schützen die Geschäftsführung, gegen völlig verschiedene Risiken. Sie ersetzen einander nicht.

Firmenrechtsschutz

  • Der Staat erhebt einen Vorwurf
  • Es geht um Freiheit und Vorstrafe
  • Gedeckt sind Verteidigungskosten
  • Greift ab dem Ermittlungsverfahren
  • Deckt auch die Durchsetzung eigener Ansprüche

D&O-Versicherung

  • Die Gesellschaft oder ein Dritter fordert Geld
  • Es geht um Vermögensschaden
  • Gedeckt ist der Schadenersatz selbst
  • Greift bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme
  • Keine Verteidigung im Strafverfahren

Nach einem Vorfall im Betrieb laufen beide oft parallel: Das Ermittlungsverfahren über den erweiterten Strafrechtsschutz, eine Regressforderung der Gesellschaft über die D&O. Ausführlich zur Trennung von Rechtsschutz und Haftpflicht unter Firmenrechtsschutz und Betriebshaftpflicht.

UG, GmbH & Co. KG und andere Rechtsformen im Vergleich

GmbH

Der Regelfall. Versichert ist die Gesellschaft, die Geschäftsführung ist in ihrer Organfunktion mitversichert. Erweiterter Strafrechtsschutz ist hier kein Zusatz, sondern Standardbedarf.

UG (haftungsbeschränkt)

Wird genauso behandelt wie die GmbH. Für den Beitrag zählen Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl, nicht das Stammkapital.

GmbH & Co. KG

Zwei Gesellschaften, zwei Versicherungsbedarfe: die KG als operativer Betrieb und die Komplementär-GmbH mit ihrer Geschäftsführung. Beide gehören in den Vertrag, sonst bleibt eine Lücke.

Personengesellschaften

Bei GbR, OHG und KG haften die Gesellschafter persönlich. Versichert ist die Gesellschaft, die Gesellschafter sind in ihrer Funktion mitversichert — Streit untereinander bleibt ausgeschlossen.

Was der Begriff Betriebsrechtsschutz mit alldem zu tun hat und warum er dasselbe Produkt meint, steht unter Betriebsrechtsschutz.

Was du bei einem Wechsel der Geschäftsführung melden musst

Der versicherte Personenkreis ändert sich mit jeder Bestellung und jeder Abberufung. Beides ist meldepflichtig.

  • Neue Geschäftsführung melden — sie ist erst nach Meldung sicher im versicherten Personenkreis.
  • Ausgeschiedene Organe im Blick behalten — ein Vorwurf aus dem Jahr 2023 trifft die Person, die 2023 verantwortlich war. Ob sie weiter mitversichert ist, steht in den Bedingungen.
  • Änderung der Rechtsform melden — eine Umwandlung ändert die Versicherungsnehmerin.
  • Mitarbeiterzahl und Umsatz aktuell halten — sonst droht im Streitfall eine Kürzung.
  • Neue Standorte und Fahrzeuge nachtragen — beide sind objekt- beziehungsweise fahrzeugbezogen versichert.

Der zweite Punkt ist der, der am häufigsten übersehen wird — und der im Ernstfall eine ausgeschiedene Person ohne Deckung dastehen lässt, obwohl der Vorwurf aus ihrer Amtszeit stammt.

Häufige Fragen

Was Geschäftsführer zum Rechtsschutz fragen

Wer ist bei einer GmbH im Firmenrechtsschutz versichert?
Versichert ist die Gesellschaft. Mitversichert sind in der Regel die gesetzlichen Vertreter, also die Geschäftsführung, sowie die Mitarbeiter, soweit sie in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit betroffen sind.
Ist der Geschäftsführer persönlich mitversichert?
In seiner Funktion als Organ ja, privat nicht. Für den privaten Bereich braucht es einen eigenen Privatrechtsschutz.
Deckt der Firmenrechtsschutz die Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG?
Er deckt die Kosten der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch nur, soweit kein Haftpflichtfall vorliegt. Den Schadenersatz selbst deckt er nie — dafür ist eine D&O-Versicherung zuständig.
Was ist der Unterschied zwischen Firmenrechtsschutz und D&O?
Der Firmenrechtsschutz trägt Verfahrenskosten, wenn der Staat einen Vorwurf erhebt oder du selbst ein Recht durchsetzt. Die D&O trägt den Vermögensschaden, wenn die Gesellschaft oder ein Dritter Schadenersatz von einem Organ fordert.
Ist Streit zwischen Gesellschaftern abgedeckt?
Nahezu durchgängig nicht. Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern derselben Gesellschaft sind in gewerblichen Rechtsschutzverträgen regelmäßig ausgeschlossen.
Was gilt bei einem Vorwurf der Insolvenzverschleppung?
Die Verteidigung gegen den Vorwurf nach § 15a InsO ist über den erweiterten Strafrechtsschutz gedeckt, weil der Tatbestand auch fahrlässig verwirklicht werden kann.
Ist der Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialabgaben gedeckt?
Die Verteidigung gegen den Vorwurf nach § 266a StGB fällt in den erweiterten Strafrechtsschutz. Bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz greift die Rückzahlungspflicht.
Gilt der Vertrag auch für eine UG?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und wird im Rechtsschutz genauso behandelt. Entscheidend sind Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl.
Was ist bei einer GmbH & Co. KG zu beachten?
Versichert werden sollten beide Gesellschaften — die KG als operativer Betrieb und die Komplementär-GmbH mit ihrer Geschäftsführung. Sonst bleibt eine Lücke.
Muss ich einen Wechsel der Geschäftsführung melden?
Ja. Der versicherte Personenkreis ändert sich damit. Viele Verträge decken ausgeschiedene Organe für Vorgänge aus ihrer aktiven Zeit weiter mit — das steht in den Bedingungen.
Sind Verfahren gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung gedeckt?
In der Regel nicht. Beschlussmängelstreitigkeiten gehören zum Gesellschafterstreit und sind damit vom üblichen Ausschluss erfasst.
Welche Bausteine braucht eine GmbH zuerst?
Arbeits- und Vertragsrechtsschutz als Basis, dazu der erweiterte Strafrechtsschutz für die Geschäftsführung. Verkehrs-, Steuer- und Immobilienrechtsschutz folgen nach dem, was der Betrieb tatsächlich hat.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

Fachlich verantwortlich für die Inhalte dieser Seite. Die Angaben zum GmbH- und Insolvenzrecht geben die allgemeine Rechtslage wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Welche Personen dein Vertrag mitversichert, steht in den Versicherungsbedingungen. Dieser Text ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

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