Schutz für GmbH und UG
Individueller Rechtsschutz für GmbH und UG
Ein Gesellschafter blockiert, das Finanzamt prüft, ein Kunde zahlt nicht. Beantworte kurz ein paar Fragen zu deiner Gesellschaft. Ein Experte sagt dir, welcher Schutz dazu passt.
Als Geschäftsführer haftest du persönlich und mit Privatvermögen. Sichere die Gesellschaft ab, bevor der erste Streit teuer wird.
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Entwicklung
Die GmbH trägt die Hauptlast der Insolvenzen
Drei amtliche Zahlen dazu, wie stark Kapitalgesellschaften von wirtschaftlichen und rechtlichen Auseinandersetzungen betroffen sind.
Auf die GmbH entfallen 53,4 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen. Keine andere Rechtsform ist häufiger betroffen.
So viele Verfahren wurden nicht vom Unternehmen selbst, sondern von einem Gläubiger angestoßen. Der Streit kommt oft von außen.
So viele GmbH und UG gibt es in Deutschland. Für ihre Geschäftsführung gelten strengere Haftungsmaßstäbe als für Einzelunternehmer.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Insolvenzstatistik und Unternehmensregister.
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Ohne Schutz
- Haftungsvorwurf trifft dich allein
- Steuerprüfung trägst du selbst
- Forderung bleibt unbezahlt
- Nach dem Kostenrisiko entscheiden
Mit Schutz
- Verteidigung wird übernommen
- Steuerstreit ist gedeckt
- Forderung wird eingeklagt
- Nach der Sachlage entscheiden
Im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Bei einer Kapitalgesellschaft ändert sich nicht der Leistungsumfang, sondern der versicherte Personenkreis. Das klingt nach einem Detail und ist der entscheidende Punkt: Ein Strafverfahren richtet sich nie gegen eine GmbH, sondern immer gegen eine Person. Und eine Haftungsklage der Gesellschaft richtet sich gegen ihren eigenen Geschäftsführer.
Inhalt
- Bei einer Kapitalgesellschaft ändert sich nicht der Leistungsumfang, sondern der versicherte Personenkreis.
- Ein Strafverfahren richtet sich nie gegen eine GmbH, sondern immer gegen eine Person. Deshalb ist der erweiterte Strafrechtsschutz hier zentral.
- Der Geschäftsführer haftet nach § 43 GmbHG persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.
- Streit unter Gesellschaftern ist in gewerblichen Verträgen nahezu durchgängig ausgeschlossen.
- Die D&O deckt Vermögensschäden, der Rechtsschutz das Verfahren. Sie ersetzen einander nicht.
Was der Firmenrechtsschutz für die GmbH absichert
Bei einer Kapitalgesellschaft ändert sich gegenüber dem Einzelunternehmen nicht der Leistungsumfang, sondern der versicherte Personenkreis. Versichert ist die Gesellschaft, und mit ihr die Personen, die für sie handeln.
Das klingt nach einem Detail und ist der entscheidende Punkt. Denn ein Strafverfahren richtet sich nie gegen eine GmbH, sondern immer gegen eine Person. Und eine Haftungsklage der Gesellschaft richtet sich gegen ihren eigenen Geschäftsführer.
Wer als Geschäftsführer einer GmbH nur den Vertrag des Betriebs kennt, hat deshalb zwei Fragen offen: Bin ich persönlich mitversichert, und wogegen eigentlich?
Der Personenkreis
Gesellschaft oder Geschäftsführer – wer ist eigentlich versichert
Vier Ebenen, die in den Bedingungen getrennt geregelt sind. Der genaue Umfang unterscheidet sich zwischen den Häusern.
Die Gesellschaft
Versicherungsnehmerin und Trägerin aller betrieblichen Ansprüche. Sie klagt, sie wird verklagt, sie bekommt Bescheide.
Die gesetzlichen Vertreter
Die Geschäftsführung in ihrer Organfunktion. Mitversichert für alles, was sie in dieser Rolle trifft, nicht für den privaten Bereich.
Die Mitarbeiter
Soweit sie in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit betroffen sind. Bei Bußgeld- und Strafverfahren aus dem Betrieb heraus regelmäßig eingeschlossen.
Ausgeschiedene Organe
Für Vorgänge aus ihrer aktiven Zeit. In vielen Verträgen eingeschlossen, und der Punkt, der beim Wechsel der Geschäftsführung übersehen wird.
Nicht mitversichert sind in aller Regel: Gesellschafter in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und der private Bereich der handelnden Personen.
Persönliche Haftung des Geschäftsführers nach § 43 GmbHG
Der Geschäftsführer hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Verletzt er diese Pflicht, haftet er der Gesellschaft persönlich und mit seinem gesamten Privatvermögen.
- Wer klagt
- Die Gesellschaft selbst, in der Praxis meist ein neuer Geschäftsführer, ein Insolvenzverwalter oder die Gesellschafter nach einem Beschluss.
- Typische Vorwürfe
- Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, unzureichende Organisation, riskante Geschäfte ohne Absicherung, Verletzung von Aufsichtspflichten.
- Beweislast
- Nach § 43 GmbHG muss der Geschäftsführer darlegen, dass er sorgfältig gehandelt hat, nicht die Gesellschaft das Gegenteil. Eine Umkehr, die im Verfahren viel ausmacht.
- Wer trägt was
- Den Schadenersatz deckt eine D&O-Versicherung, nicht der Rechtsschutz. Der Rechtsschutz kommt für Verfahrenskosten in Betracht, soweit kein Haftpflichtfall vorliegt.
Der praktische Schluss: Firmenrechtsschutz und D&O sind bei einer GmbH keine Alternativen, sondern zwei Hälften. Wer nur eines hat, hat auf der anderen Seite eine offene Flanke.
Strafrechtliche Vorwürfe gegen die Geschäftsführung
Hier liegt der Bereich, in dem der Firmenrechtsschutz für eine GmbH am meisten wert ist, und in dem ein Standardvertrag am häufigsten zu kurz greift.
§ 266a StGB
Vorenthalten von Sozialabgaben. Trifft Gesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten und solche mit Subunternehmern gleichermaßen. Der häufigste Vorwurf überhaupt.
§ 15a InsO
Insolvenzverschleppung. Auch fahrlässig begehbar und deshalb gedeckt. Der Vorwurf entsteht regelmäßig erst im Rückblick durch den Insolvenzverwalter.
Arbeitsschutz und Umwelt
Nach einem Unfall oder einer Kontrolle. Ermittelt wird gegen die Geschäftsführung, nicht gegen die Gesellschaft.
Entscheidend ist dabei die Stufe des Bausteins: Alle drei Tatbestände sind auch vorsätzlich begehbar. Ein einfacher Straf-Rechtsschutz, der nur Fahrlässigkeitsdelikte deckt, hilft hier nicht. Es braucht den erweiterten Strafrechtsschutz, mit der Rückzahlungspflicht, falls am Ende Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird.
Ob deine Geschäftsführung abgesichert ist, klärt ein Experte
Beantworte kurz ein paar Fragen zu deiner Gesellschaft und deiner Rolle darin. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.
Streit unter Gesellschaftern – warum ihn kaum ein Vertrag deckt
Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern derselben Gesellschaft sind in gewerblichen Rechtsschutzverträgen nahezu durchgängig ausgeschlossen.
- Der Grund
- Beide Parteien wären über denselben Vertrag versichert. Ein Versicherer würde beide Seiten desselben Streits finanzieren. Das ist nicht kalkulierbar.
- Was darunter fällt
- Beschlussmängelstreitigkeiten, Einziehung von Geschäftsanteilen, Abberufung eines Geschäftsführer-Gesellschafters, Auseinandersetzung beim Ausscheiden, Streit über Gewinnverwendung.
- Was hilft
- Ein sauberer Gesellschaftsvertrag mit Regelungen zu Ausscheiden, Abfindung und Konfliktlösung. Vorsorge statt Deckung: bei diesem Risiko der einzige Weg.
- Ausnahmen
- Einzelne Anbieter führen einen eigenen Baustein für Gesellschaftsrecht. Er ist die Ausnahme und sollte ausdrücklich vereinbart sein.
Abgrenzung zur D&O-Versicherung
Beide schützen die Geschäftsführung, gegen völlig verschiedene Risiken. Sie ersetzen einander nicht.
Firmenrechtsschutz
- Der Staat erhebt einen Vorwurf
- Es geht um Freiheit und Vorstrafe
- Gedeckt sind Verteidigungskosten
- Greift ab dem Ermittlungsverfahren
- Deckt auch die Durchsetzung eigener Ansprüche
D&O-Versicherung
- Die Gesellschaft oder ein Dritter fordert Geld
- Es geht um Vermögensschaden
- Gedeckt ist der Schadenersatz selbst
- Greift bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme
- Keine Verteidigung im Strafverfahren
Nach einem Vorfall im Betrieb laufen beide oft parallel: Das Ermittlungsverfahren über den erweiterten Strafrechtsschutz, eine Regressforderung der Gesellschaft über die D&O. Ausführlich zur Trennung von Rechtsschutz und Haftpflicht unter Firmenrechtsschutz und Betriebshaftpflicht.
UG, GmbH & Co. KG und andere Rechtsformen im Vergleich
GmbH
Der Regelfall. Versichert ist die Gesellschaft, die Geschäftsführung ist in ihrer Organfunktion mitversichert. Erweiterter Strafrechtsschutz ist hier kein Zusatz, sondern Standardbedarf.
UG (haftungsbeschränkt)
Wird genauso behandelt wie die GmbH. Für den Beitrag zählen Tätigkeit, Umsatz und Mitarbeiterzahl, nicht das Stammkapital.
GmbH & Co. KG
Zwei Gesellschaften, zwei Versicherungsbedarfe: die KG als operativer Betrieb und die Komplementär-GmbH mit ihrer Geschäftsführung. Beide gehören in den Vertrag, sonst bleibt eine Lücke.
Personengesellschaften
Bei GbR, OHG und KG haften die Gesellschafter persönlich. Versichert ist die Gesellschaft, die Gesellschafter sind in ihrer Funktion mitversichert. Streit untereinander bleibt ausgeschlossen.
Was der Begriff Betriebsrechtsschutz mit alldem zu tun hat und warum er dasselbe Produkt meint, steht unter Betriebsrechtsschutz.
Was du bei einem Wechsel der Geschäftsführung melden musst
Der versicherte Personenkreis ändert sich mit jeder Bestellung und jeder Abberufung. Beides ist meldepflichtig.
- Neue Geschäftsführung melden: sie ist erst nach Meldung sicher im versicherten Personenkreis.
- Ausgeschiedene Organe im Blick behalten: ein Vorwurf aus dem Jahr 2023 trifft die Person, die 2023 verantwortlich war. Ob sie weiter mitversichert ist, steht in den Bedingungen.
- Änderung der Rechtsform melden: eine Umwandlung ändert die Versicherungsnehmerin.
- Mitarbeiterzahl und Umsatz aktuell halten: sonst droht im Streitfall eine Kürzung.
- Neue Standorte und Fahrzeuge nachtragen: beide sind objekt- beziehungsweise fahrzeugbezogen versichert.
Der zweite Punkt ist der, der am häufigsten übersehen wird, und der im Ernstfall eine ausgeschiedene Person ohne Deckung dastehen lässt, obwohl der Vorwurf aus ihrer Amtszeit stammt.
Häufige Fragen
















