Baustein Strafrecht

Erweiterter Strafrechtsschutz für Geschäftsführer und Betriebsinhaber

Der erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigungskosten, wenn dir oder deinen Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Betrieb eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, ab der Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Erweitert heißt: Auch Vorwürfe, die vorsätzlich wie fahrlässig begehbar sind, sind vorläufig gedeckt. Bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz entfällt der Schutz rückwirkend.

Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
  • Der erweiterte Strafrechtsschutz trägt die Verteidigungskosten, wenn dir oder deinen Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Betrieb eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
  • „Erweitert“ heißt: Auch Vorwürfe, die vorsätzlich wie fahrlässig begehbar sind, sind vorläufig gedeckt.
  • Wird Vorsatz rechtskräftig festgestellt, entfällt der Schutz rückwirkend und die verauslagten Kosten sind zurückzuzahlen.
  • Steuerstrafverfahren gehören hierher, nicht in den Steuerrechtsschutz.
  • Er ersetzt keine D&O: Die deckt Vermögensschäden, dieser Baustein die Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren.

Was der erweiterte Strafrechtsschutz abdeckt

Der erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigungskosten, wenn dir oder deinen Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Betrieb eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Der Schutz beginnt mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens, also lange bevor eine Anklage im Raum steht.

Er ist der Baustein, den Betriebsinhaber am seltensten auf dem Schirm haben und der im Ernstfall den größten Unterschied macht. Denn ein Ermittlungsverfahren richtet sich nicht gegen die Firma, sondern gegen eine Person, meist gegen dich.

  • Ermittlungsverfahren wegen betrieblich veranlasster Vorwürfe
  • Verteidigung im Straf- und im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Anwaltliche Begleitung ab der ersten Vorladung
  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Betrieb
  • Gutachter, Zeugen und Dolmetscher im Verfahren
  • Rechtsmittel bis zur letzten Instanz

Warum es „erweiterter“ Strafrechtsschutz heißt

Der Unterschied zum Standard-Strafrechtsschutz ist der ganze Punkt dieses Bausteins, und er entscheidet darüber, ob im Ernstfall überhaupt jemand zahlt.

Stufe 1

Straf-Rechtsschutz

Deckt nur Vorwürfe, die ausschließlich fahrlässig begangen werden können. In der Praxis ist das ein sehr schmaler Bereich. Die meisten betrieblichen Vorwürfe fallen nicht darunter.

Stufe 2

Erweiterter Strafrechtsschutz

Deckt auch Vorwürfe, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind. Damit sind fast alle betrieblich relevanten Tatbestände erfasst, vorläufig, bis das Verfahren entschieden ist.

Stufe 3

Spezial-Strafrechtsschutz

Ein eigenständiges Produkt für Führungskräfte, meist mit höheren Deckungssummen, freier Anwaltswahl im Spezialistenmarkt und teilweise ohne die harte Rückzahlungsklausel.

Der praktische Schluss: Ein reiner Straf-Rechtsschutz hilft im Betrieb fast nie. Fast jeder Vorwurf, der aus einem Betrieb heraus entsteht, Arbeitsschutz, Sozialabgaben, Umwelt, Steuern, ist ein Tatbestand, der auch vorsätzlich begangen werden kann. Deshalb ist die Stufe 2 der Mindeststandard.

Die Rückzahlungspflicht bei Vorsatz

Diese Regel gilt in nahezu jedem Vertrag, und sie sollte niemanden im Ernstfall überraschen.

So funktioniert es

Der Versicherer übernimmt die Verteidigungskosten vorläufig, solange das Verfahren läuft. Wird am Ende ein Vorsatzdelikt rechtskräftig festgestellt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, und die verauslagten Kosten sind zurückzuzahlen.

Das klingt hart, ist aber der Grund, warum der Baustein überhaupt funktioniert. Ohne diese Klausel könnte kein Versicherer vorsätzlich begehbare Tatbestände in die Deckung nehmen. Praktisch bedeutet es: Du bekommst von der ersten Vorladung an eine finanzierte Verteidigung, und genau dort entscheidet sich in den meisten Verfahren alles.

Verfahren eingestellt
Keine Rückzahlung. Das gilt auch für die Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflage. Die Auflage selbst zahlst du allerdings.
Freispruch
Keine Rückzahlung.
Verurteilung wegen Fahrlässigkeit
Keine Rückzahlung, der Schutz bleibt bestehen.
Rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz
Rückzahlung der verauslagten Verteidigungskosten.

Nie gedeckt sind in jedem Fall: Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen nach § 153a StPO. Der Baustein trägt die Verteidigung, nicht die Sanktion.

Praxis

Die Vorwürfe, die Betriebe tatsächlich treffen

Kaum einer davon entsteht aus krimineller Energie. Die meisten entstehen aus einer Organisationslücke, die erst auffällt, wenn etwas passiert ist.

Arbeitsunfall im Betrieb

Nach jedem schweren Unfall ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung, gegen den Betriebsinhaber, nicht gegen die Firma. Der Kernfall dieses Bausteins.

Vorenthalten von Sozialabgaben

§ 266a StGB. Trifft Betriebe in Zahlungsschwierigkeiten und Betriebe mit Subunternehmern gleichermaßen. Der Vorwurf steht schnell im Raum, wenn Beiträge verspätet abgeführt werden.

Illegale Beschäftigung

Nach einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Häufig geht es um die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitsverhältnis, nicht um bewusste Schwarzarbeit.

Umwelt- und Abfallrecht

Falsche Entsorgung, Einleitung in Gewässer, Lagerung wassergefährdender Stoffe. Trifft Handwerk, Produktion und Kfz-Betriebe.

Insolvenzverschleppung

§ 15a InsO. Auch fahrlässig begehbar, deshalb gedeckt. Der Vorwurf entsteht regelmäßig erst im Rückblick durch den Insolvenzverwalter.

Ordnungswidrigkeiten

Arbeitszeit, Hygiene, Datenschutz, Produktsicherheit. Die Verteidigung ist gedeckt, die Geldbuße zahlst du selbst.

Steuerstrafverfahren gehören hierher, nicht in den Steuerbaustein

Die Zuordnung überrascht viele. Sobald der Vorwurf einer Steuerhinterziehung im Raum steht, ist nicht mehr der Steuerrechtsschutz zuständig, sondern dieser Baustein.

Der Grund
Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist ein Straftatbestand, und die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO ist eine Ordnungswidrigkeit. Beides fällt ins Strafrecht, nicht ins Steuerrecht.
Was den Wechsel auslöst
Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle. Sie muss dir mitgeteilt werden. Spätestens dann ist anwaltliche Vertretung angezeigt.
Was gedeckt ist
Die Verteidigungskosten, vorläufig, mit der Rückzahlungspflicht bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz.
Was nie gedeckt ist
Die hinterzogene Steuer, Hinterziehungszinsen, Geldstrafe und Auflagen.

Für Betriebe im Bargeldgewerbe und Betriebe mit komplexen Strukturen ist deshalb die Kombination aus Steuer- und erweitertem Strafrechtsschutz die einzige, die den Bereich vollständig abdeckt.

Wer im erweiterten Strafrechtsschutz mitversichert ist

Mitversichert sind regelmäßig alle, die für den Betrieb handeln, und das ist bei diesem Baustein besonders wichtig, weil sich ein Strafverfahren immer gegen Personen richtet.

  • Der Betrieb selbst: bei Verbandsgeldbußen und Verfahren gegen das Unternehmen.
  • Gesetzliche Vertreter: Geschäftsführer, Vorstand, Inhaber.
  • Mitarbeiter: soweit ihnen ein Vorwurf aus der beruflichen Tätigkeit gemacht wird.
  • Beauftragte: etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Gefahrgutbeauftragte, je nach Vertrag.
  • Ausgeschiedene Personen: für Vorwürfe aus ihrer aktiven Zeit, in vielen Verträgen eingeschlossen.

Der letzte Punkt ist der, den Betriebe beim Wechsel der Geschäftsführung übersehen. Ein Vorwurf aus dem Jahr 2023 trifft die Person, die 2023 verantwortlich war, auch wenn sie längst ausgeschieden ist.

Ob dein Vertrag den erweiterten Schutz enthält, klärt ein Experte

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Abgrenzung zur D&O-Versicherung

Beide schützen die Geschäftsführung, aber gegen völlig verschiedene Risiken. Sie ersetzen einander nicht.

Erweiterter Strafrechtsschutz

  • Der Staat wirft dir etwas vor
  • Es geht um Freiheit und Vorstrafe
  • Gedeckt sind Verteidigungskosten
  • Greift ab dem Ermittlungsverfahren
  • Rückzahlung bei festgestelltem Vorsatz

D&O-Versicherung

  • Die Gesellschaft oder ein Dritter fordert Geld
  • Es geht um Vermögensschaden
  • Gedeckt ist der Schadenersatz selbst
  • Greift bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme
  • Keine Verteidigung im Strafverfahren

Nach einem Arbeitsunfall können beide gleichzeitig relevant werden: Das Strafverfahren läuft über den Strafrechtsschutz, eine Regressforderung der Gesellschaft über die D&O. Wer nur eines von beidem hat, hat eine offene Flanke.

Wie ein Ermittlungsverfahren im Betrieb abläuft

Einleitung

Ausgelöst durch eine Anzeige, eine Kontrolle, einen Unfall oder eine Mitteilung einer Behörde. Du erfährst davon durch eine Vorladung, eine schriftliche Anhörung oder eine Durchsuchung.

Die ersten Stunden

Als Beschuldigter musst du nichts sagen. Das Schweigerecht gilt ohne Nachteil. Die anwaltliche Begleitung ab diesem Punkt ist gedeckt, und statistisch entscheidet sich hier mehr als in der Hauptverhandlung.

Akteneinsicht

Nur der Verteidiger bekommt Akteneinsicht, nicht der Beschuldigte selbst. Erst danach lässt sich beurteilen, worum es überhaupt geht.

Abschluss des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft stellt ein, erlässt einen Strafbefehl oder klagt an. Die meisten betrieblichen Verfahren enden mit einer Einstellung, häufig gegen Auflage nach § 153a StPO. Die Auflage zahlst du selbst.

Warum die Verteidigung früh zählt

Ein Verfahren, das eingestellt wird, kostet den Betrieb nichts außer Zeit. Ein Verfahren, das zur Anklage kommt, kostet Aufmerksamkeit, Ruf und im Zweifel den Gewerbeschein. Der Unterschied entsteht meist im Ermittlungsverfahren.

Für welche Betriebe der Baustein besonders zählt

Ausschlaggebend ist, wie dicht die behördliche Kontrolle ist und wie schnell aus einem Auflagenverstoß ein Verfahren wird.

Bau und Handwerk

Arbeitsschutz auf der Baustelle, Subunternehmerketten, Abfall- und Gefahrstoffrecht. Nach jedem Baustellenunfall steht ein Ermittlungsverfahren im Raum. Mehr dazu unter Handwerk und Bau.

Gastronomie

Lebensmittelhygiene, Arbeitszeit, Minijob-Meldungen, Kassenführung. Kontrolldichte hoch, Personalfluktuation hoch, Dokumentationslage oft dünn.

Transport und Logistik

Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung, Kabotage, Gefahrgut. Verstöße treffen Fahrer und Unternehmer gleichzeitig. Mehr unter Transport und Logistik.

Heilberufe

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist im Gesundheitswesen der häufigste strafrechtliche Vorwurf überhaupt, und er kann die Zulassung kosten.

Häufige Fragen

Was Betriebsinhaber zum erweiterten Strafrechtsschutz fragen

Was deckt der erweiterte Strafrechtsschutz ab?
Der erweiterte Strafrechtsschutz übernimmt die Verteidigungskosten, wenn dir oder deinen Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Betrieb eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.
Warum heißt es „erweiterter“ Strafrechtsschutz?
Erweitert heißt: Der Schutz gilt auch bei Vorwürfen, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begehbar sind. Der Standard-Strafrechtsschutz greift nur bei reinen Fahrlässigkeitsdelikten.
Muss ich die Kosten zurückzahlen, wenn ich verurteilt werde?
Ja. Wird am Ende ein Vorsatzdelikt rechtskräftig festgestellt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und du musst die verauslagten Verteidigungskosten zurückzahlen.
Ist der Vorwurf der Schwarzarbeit abgedeckt?
Die Verteidigung gegen den Vorwurf illegaler Beschäftigung oder des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen ist gedeckt, solange kein Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird.
Was gilt nach einem Arbeitsunfall im Betrieb?
Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall gehören zum Kern des erweiterten Strafrechtsschutzes und sind ab Verfahrenseinleitung gedeckt.
Sind Bußgeldverfahren mitversichert?
Ordnungswidrigkeitenverfahren, etwa wegen Arbeitszeit-, Hygiene-, Umwelt- oder Datenschutzverstößen, sind gedeckt; die Geldbuße selbst zahlst du in jedem Fall selbst.
Ist der Vorwurf der Insolvenzverschleppung abgedeckt?
Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO ist gedeckt, weil der Tatbestand auch fahrlässig verwirklicht werden kann.
Was gilt beim Vorwurf der Steuerhinterziehung?
Steuerstrafverfahren fallen unter den erweiterten Strafrechtsschutz, nicht unter den Steuerrechtsschutz; bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz greift die Rückzahlungspflicht.
Ab wann beginnt der Schutz im Strafverfahren?
Der Schutz beginnt mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen dich; die anwaltliche Begleitung ab der ersten Vorladung ist damit regelmäßig gedeckt.
Sind Geldstrafen und Geldauflagen mitversichert?
Nein. Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen nach § 153a StPO sind vom Versicherungsschutz ausgenommen und bleiben immer bei dir.
Wer ist im erweiterten Strafrechtsschutz mitversichert?
Mitversichert sind neben dem Betrieb regelmäßig die gesetzlichen Vertreter sowie alle Mitarbeiter, soweit ihnen ein Vorwurf aus der beruflichen Tätigkeit gemacht wird.
Für welche Branchen ist der erweiterte Strafrechtsschutz besonders wichtig?
Besonders wichtig ist er für Bau, Gastronomie, Transport und Heilberufe, weil dort behördliche Kontrollen dicht sind und aus Auflagenverstößen schnell Verfahren entstehen.
Wann ist ein erweiterter Strafrechtsschutz sinnvoll und wofür gibt es Beispiele?
Sinnvoll ist eine Strafrechtsschutzversicherung überall dort, wo eine Fahrlässigkeit strafbewehrt ist. Beispiele für den erweiterten Strafrechtsschutz sind der Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialabgaben nach § 266a StGB, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften nach einem Unfall im Betrieb sowie Umwelt- und Produktdelikte. Weil solche Vorwürfe fast immer die Leitungsebene treffen, wird die Strafrechtsschutzversicherung Geschäftsführer häufig gemeinsam mit dem Betriebsschutz vereinbart.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle der PIGEMA Marketing UG
Geschäftsführer · Leiter Hauptgeschäftsstelle · Geprüfter Versicherungsfachmann (IHK)

Ob dein Vertrag den erweiterten Strafrechtsschutz enthält und welche Personen mitversichert sind, steht in den Versicherungsbedingungen. Dieser Text ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine Strafverteidigung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

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