Leistungen
Firmenrechtsschutz Leistungen – was versichert ist und was nicht
Ein Firmenrechtsschutz übernimmt die Kosten der Rechtsverfolgung: Das Honorar deines Anwalts, die Gerichtskosten, Gutachter und Zeugen sowie die Kosten der Gegenseite, wenn du verlierst. Nicht versichert ist der Streitgegenstand selbst — also weder Schadenersatz noch eine Steuernachzahlung oder ein Bußgeld. Welche Streitigkeiten überhaupt erfasst sind, entscheidet der gewählte Baustein.
Was der Firmenrechtsschutz konkret bezahlt
Der Firmenrechtsschutz ist keine Versicherung gegen das Verlieren, sondern gegen die Kosten des Verfahrens. Er greift in dem Moment, in dem ein Konflikt so weit eskaliert, dass ein Anwalt eingeschaltet wird — und trägt von da an die Gebühren, die nach festen gesetzlichen Tabellen anfallen.
Der praktische Wert zeigt sich am deutlichsten vor dem Arbeitsgericht. Dort trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch die obsiegende (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Wer eine Kündigungsschutzklage gewinnt, bleibt also trotzdem auf seinem Anwalt sitzen. Genau diese Lücke schließt der Baustein Arbeitsrechtsschutz.
- Vertretung durch einen Rechtsanwalt, außergerichtlich und vor Gericht
- Gerichtskosten über alle Instanzen, die der Vertrag einschließt
- Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher
- Kosten der Gegenseite, soweit du sie bei einer Niederlage erstatten musst
- In vielen Verträgen zusätzlich Mediation und Schlichtungsverfahren
Was er nicht bezahlt, ist ebenso eindeutig: Die Summe, um die gestritten wird. Der Schadenersatz an den Kunden, die Nachzahlung ans Finanzamt, das Bußgeld nach der Kontrolle — all das bleibt bei dir.
Anwalt, Gericht, Gutachter und Zeugen – die Kostenarten im Einzelnen
Die Höhe der einzelnen Posten ist in Deutschland nicht Verhandlungssache, sondern gesetzlich geregelt. Beide maßgeblichen Tabellen hängen am Streitwert — also an dem Betrag, um den es geht.
- Anwaltshonorar
- Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Üblich sind eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2 der jeweiligen Wertgebühr, dazu Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Vereinbart dein Anwalt ein Honorar über den gesetzlichen Sätzen, trägt der Versicherer in der Regel nur den gesetzlichen Teil.
- Gerichtskosten
- Nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Bei einem streitigen Urteil fallen üblicherweise 3,0 Gebühren an, bei einem Vergleich oder einer Klagerücknahme reduziert sich das erheblich.
- Sachverständige
- Gutachten sind der größte Unsicherheitsfaktor im Bauprozess und im Arzthaftungsrecht. Ein einzelnes Gutachten kann die Verfahrenskosten verdoppeln.
- Zeugen und Dolmetscher
- Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, meist die kleinste Position.
- Kosten der Gegenseite
- Wer im Zivilprozess unterliegt, trägt auch die Kosten des Gegners. Vor dem Arbeitsgericht gilt das in der ersten Instanz nicht.
Wie diese Posten in einem konkreten Fall zusammenkommen, rechnest du auf der Startseite mit dem Kostenrechner für den Kündigungsschutzprozess durch. Eine ausführliche Einordnung der Kostentreiber findest du unter Was ein Firmenrechtsschutz kostet.
Die sechs Bausteine und was jeder abdeckt
Ein Firmenrechtsschutz ist kein einzelnes Produkt, sondern ein Bündel. Erst die Kombination der Bausteine entscheidet, welche Streitigkeiten überhaupt erfasst sind. Welche du brauchst, hängt davon ab, wo dein Betrieb angreifbar ist.
Arbeitsrechtsschutz
Konflikte mit Mitarbeitern: Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Zeugnis, Lohn und Arbeitszeit.
Vertragsrechtsschutz
Streit mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern über Leistung, Mängel und Bezahlung.
Verkehrsrechtsschutz
Firmenfahrzeuge und Fuhrpark: Unfall, Bußgeld, Fahrverbot, Streit mit der Werkstatt.
Steuerrechtsschutz
Verfahren gegen Bescheide des Finanzamts, vom Einspruch bis zum Finanzgericht.
Immobilienrechtsschutz
Betriebsräume und Grundstück: Mängel, Nebenkosten, Kündigung des Gewerbemietvertrags.
Erweiterter Strafrechtsschutz
Verteidigung bei Vorwürfen, die sich gegen dich als Verantwortlichen richten.
Fall-Zuordner
Welcher Baustein greift in welchem Fall
Wähle einen typischen Fall aus deinem Betriebsalltag. Darunter siehst du, welcher Baustein greift und wo die Grenze verläuft.
Mitarbeiter klagt gegen Kündigung
Wer im Betrieb mitversichert ist
Der Vertrag läuft auf das Unternehmen, schützt aber mehr als nur die Firma als juristische Person. Mitversichert sind in der Regel die gesetzlichen Vertreter und alle Mitarbeiter, soweit sie beruflich handeln.
Üblicherweise eingeschlossen
- Das Unternehmen selbst, gleich welcher Rechtsform
- Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen in ihrer Organfunktion
- Angestellte, Auszubildende und Aushilfen bei betrieblicher Tätigkeit
- Häufig auch mitarbeitende Familienangehörige
Üblicherweise außen vor
- Private Streitigkeiten von Inhabern und Mitarbeitern
- Freie Mitarbeiter und Subunternehmer mit eigenem Gewerbe
- Tochtergesellschaften, die nicht ausdrücklich eingeschlossen sind
- Gesellschafter untereinander bei Streit über die Gesellschaft
Der letzte Punkt überrascht viele: Streit zwischen Gesellschaftern ist in fast allen gewerblichen Verträgen ausgeschlossen. Wer das absichern will, braucht eine gesonderte Vereinbarung.
Was der Firmenrechtsschutz ausdrücklich nicht abdeckt
Die Ausschlüsse sind der Teil der Bedingungen, den kaum jemand liest — und der im Ernstfall entscheidet. Diese sechs sind marktüblich und stehen in praktisch jedem gewerblichen Vertrag.
- Vorsätzliche Straftaten. Der Strafrechtsschutz greift zunächst, entfällt aber rückwirkend, sobald der Vorsatz rechtskräftig feststeht. Bereits gezahlte Kosten fordert der Versicherer dann zurück.
- Streitigkeiten mit Ursache vor Vertragsbeginn. Entscheidend ist das auslösende Ereignis, nicht der Zeitpunkt der Klage.
- Baustreitigkeiten am eigenen Grundstück. Neubau, Umbau und Sanierung eigener Betriebsgebäude sind praktisch immer ausgenommen.
- Gewerblicher Rechtsschutz im engeren Sinne. Marken-, Patent-, Design- und Urheberrecht sind eigene Sparten und im Firmenrechtsschutz regelmäßig ausgeschlossen.
- Kapitalanlagen und Beteiligungen. Streit über Wertpapiere, Fonds oder Unternehmensbeteiligungen ist nicht erfasst.
- Das eigene Insolvenzverfahren. Sobald über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren läuft, endet der Schutz für damit zusammenhängende Streitigkeiten.
Der vierte Punkt ist der häufigste Irrtum überhaupt: Gewerblicher Rechtsschutz und Firmenrechtsschutz sind nicht dasselbe. Der erste Begriff meint das Rechtsgebiet rund um Marken und Patente, der zweite die Versicherung für Betriebe. Wer eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhält, ist über den Firmenrechtsschutz in aller Regel nicht gedeckt.
Der Versicherungsfall – wann genau der Schutz greift
Der Zeitpunkt entscheidet über alles. Versicherer stellen nicht darauf ab, wann du den Ärger bemerkst oder wann die Klage zugestellt wird, sondern auf den Rechtsverstoß — den Moment, in dem jemand gegen eine Pflicht verstoßen hat.
Die drei Zeitpunkte, die auseinanderfallen können
- Auslösendes Ereignis
- Der Verstoß selbst – die ausgesprochene Kündigung, die nicht bezahlte Rechnung, der mangelhafte Einbau. Dieser Zeitpunkt zählt.
- Kenntnis
- Wann du davon erfährst, ist für die Deckung unerheblich — kann aber für Fristen im Verfahren entscheidend sein.
- Geltendmachung
- Wann Klage erhoben oder ein Anwalt eingeschaltet wird. Auch das ändert nichts an der Frage, ob der Fall gedeckt ist.
Dazu kommt die Wartezeit: Für die meisten Bausteine gilt eine Frist von üblicherweise drei Monaten ab Vertragsbeginn, in der noch kein Schutz besteht. Verkehrsrechtsschutz und reine Schadenersatzansprüche sind davon in der Regel ausgenommen, weil sich ein Unfall schlecht planen lässt. Wie lang die Frist in deinem Fall ist und welche Bausteine ohne auskommen, unterscheidet sich je Vertrag.
Deckungszusage – wie du sie bekommst und was du dafür brauchst
Bevor der Versicherer zahlt, prüft er zwei Dinge: Ob der Fall unter den Vertrag fällt und ob er Aussicht auf Erfolg hat. Das Ergebnis ist die Deckungszusage — eine verbindliche Bestätigung, meist innerhalb weniger Werktage.
Was in die Anfrage gehört
- Datum und Beschreibung des auslösenden Ereignisses
- Name und Anschrift der Gegenseite
- Streitwert oder die Forderung, um die es geht
- Vertrag, Rechnung, Kündigung oder Bescheid als Beleg
- Name des Anwalts, den du beauftragen willst
In der Praxis übernimmt das der Anwalt für dich. Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, sehen die meisten Bedingungen ein Schiedsgutachterverfahren vor: Ein neutraler Anwalt entscheidet, und seine Einschätzung bindet den Versicherer.
Freie Anwaltswahl oder Partneranwalt – was im Vertrag steht
Die freie Anwaltswahl ist der gesetzliche Regelfall und in vielen Verträgen ausdrücklich bestätigt. Du darfst also den Anwalt beauftragen, dem du vertraust, und musst keinen zugewiesenen nehmen.
Manche Tarife knüpfen jedoch einen Vorteil daran, dass du einen Partneranwalt des Versicherers wählst — etwa eine reduzierte Selbstbeteiligung oder einen Beitragsnachlass. Das ist zulässig, solange die Wahl bei dir bleibt. Ob dein Vertrag so etwas vorsieht, steht in den Bedingungen unter dem Stichwort Anwaltswahl.
Zahlt der Schutz, wenn der Streit schon läuft
Nein. Das ist die Frage, die am häufigsten gestellt wird, und die Antwort ist eindeutig: Ein Rechtsstreit, dessen Ursache vor Vertragsbeginn liegt, ist nicht versicherbar. Auch dann nicht, wenn die Klage erst Monate später eingeht.
Der Grund ist derselbe, aus dem niemand eine Kfz-Versicherung nach dem Unfall mehr bekommt. Wer bereits eine Abmahnung, eine Klage oder einen Bescheid auf dem Tisch hat, braucht für diesen Fall einen Anwalt und trägt die Kosten selbst. Ein Vertrag lohnt sich trotzdem — für alles, was danach kommt.
Deckungssumme, Streitwertgrenze und Selbstbeteiligung
Drei Zahlen im Vertrag begrenzen die Leistung. Sie stehen selten im Vordergrund, entscheiden im Ernstfall aber darüber, wie viel tatsächlich ankommt.
- Deckungssumme
- Der Höchstbetrag je Rechtsschutzfall. Im gewerblichen Bereich sind sechsstellige Summen üblich, teils auch unbegrenzte Deckung für Verfahren in Deutschland. Für Verfahren im europäischen oder außereuropäischen Ausland liegt die Grenze meist deutlich niedriger.
- Streitwertgrenze
- Manche Verträge schließen Bagatellfälle unterhalb eines Mindeststreitwerts aus. Wer regelmäßig kleine Forderungen durchsetzen muss, sollte diesen Punkt vor Vertragsschluss prüfen.
- Selbstbeteiligung
- Ein fester Betrag je Fall, den du selbst trägst. Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Manche Verträge staffeln sie nach Schadenfreiheit oder lassen sie nach mehreren ruhigen Jahren entfallen.
Welche Kombination für deinen Betrieb sinnvoll ist, hängt an Branche, Mitarbeiterzahl und daran, wie oft du erfahrungsgemäß in Konflikte gerätst. Das ordnet ein Experte in wenigen Minuten ein.
Welche Bausteine dein Betrieb wirklich braucht
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