Kosten am Arbeitsgericht
Kündigungsschutzklage – was sie dich als Arbeitgeber kostet
Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind gesetzlich festgelegt und exakt berechenbar. Sie hängen allein am Streitwert, und der beträgt bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttomonatsgehälter. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst — auch die Gewinnerseite. Die Abfindung ist kein Verfahrenskostenposten und trotzdem meist der größte Betrag.
Was passiert, wenn dein Mitarbeiter gegen die Kündigung klagt
Eine Kündigungsschutzklage ist der häufigste arbeitsgerichtliche Fall überhaupt — und für Arbeitgeber der kalkulierbarste. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und hängen allein am Streitwert.
Der Ablauf ist immer derselbe: Der Mitarbeiter erhebt binnen drei Wochen Klage, das Gericht lädt zum Gütetermin, dort wird über einen Vergleich gesprochen. Kommt keiner zustande, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil. Die überwiegende Mehrheit der Verfahren endet im Vergleich.
Die eigentliche Frage ist deshalb selten „Was kostet das Verfahren?", sondern „Was kostet die Einigung?" — und das sind zwei völlig verschiedene Beträge.
Die Drei-Wochen-Frist und was sie für dich bedeutet
Nach § 4 KSchG muss der Mitarbeiter binnen drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben. Versäumt er die Frist, gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie inhaltlich angreifbar war.
- Fristbeginn
- Mit Zugang der Kündigung beim Mitarbeiter, nicht mit dem Datum auf dem Schreiben. Den Zugang musst du im Streitfall beweisen.
- Schriftform
- Nach § 623 BGB zwingend. Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam — und dann läuft die Drei-Wochen-Frist gar nicht erst an.
- Nachträgliche Zulassung
- Bei unverschuldeter Fristversäumnis nach § 5 KSchG möglich. Sie ist die Ausnahme.
- Was für dich folgt
- Drei Wochen nach zweifelsfreiem Zugang hast du Sicherheit. Bis dahin solltest du die Position nicht ohne Not verschlechtern.
Für die Praxis heißt das: Zugangsnachweis vor Eleganz. Persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben mit dokumentiertem Einwurf sind belastbarer als jede andere Zustellform.
Wie sich der Streitwert berechnet – Bruttomonatsgehalt mal Faktor
Nach § 42 Absatz 2 GKG beträgt der Streitwert einer Kündigungsschutzklage in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Das ist die Zahl, aus der sich alles Weitere ergibt.
- Die Regel
- Drei Bruttomonatsgehälter, ohne Rücksicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das Alter des Mitarbeiters.
- Was ins Bruttogehalt zählt
- Grundgehalt plus regelmäßige Zulagen, anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens.
- Kürzere Beschäftigung
- Bei sehr kurzer Betriebszugehörigkeit setzen Gerichte teils weniger an.
- Zusätzliche Anträge
- Ein Weiterbeschäftigungs- oder Zeugnisantrag erhöht den Streitwert. Zahlungsanträge kommen mit ihrem Nennwert hinzu.
Die entscheidende Regel
§ 12a ArbGG – warum du deinen Anwalt selbst zahlst, auch wenn du gewinnst
Vor dem Arbeitsgericht gilt in erster Instanz eine Kostenregel, die es sonst nirgends im deutschen Prozessrecht gibt.
Jede Seite zahlt ihren Anwalt
Nach § 12a ArbGG besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten — weder für die obsiegende noch für die unterlegene Partei. Das gilt vor dem Arbeitsgericht und nur dort.
Der Unterlegene trägt beides
Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht gilt die normale Kostenerstattung. Wer verliert, zahlt auch den gegnerischen Anwalt.
Die Regel wirkt in beide Richtungen und ist deshalb kein Nachteil, sondern eine Kalkulationsgrundlage: Dein Kostenrisiko in erster Instanz ist auf deinen eigenen Anwalt plus die Gerichtskosten begrenzt — egal wie das Verfahren ausgeht. Genau diese Kosten übernimmt der Arbeitsrechtsschutz.
Die Gebühren im Einzelnen: RVG und GKG
Zwei gesetzliche Tabellen bestimmen alles. Beide hängen am Streitwert und sind exakt berechenbar.
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- In einem gerichtlichen Verfahren fallen üblicherweise eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2 der Wertgebühr an, dazu die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Umsatzsteuer.
- Einigungsgebühr
- Kommt ein Vergleich zustande, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr von 1,0 an. Der Vergleich macht den Anwalt also teurer und das Gericht billiger.
- Gerichtskostengesetz
- Bei streitigem Urteil in erster Instanz fallen 3,0 Gebühren an. Bei Vergleich oder Klagerücknahme entfallen sie weitgehend.
- Vorschuss
- Vor dem Arbeitsgericht wird für die Klage kein Gerichtskostenvorschuss verlangt. Die Kosten werden am Ende des Verfahrens abgerechnet.
Beispielrechnung für einen Betrieb mit zwölf Mitarbeitern
Ein Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttomonatsgehalt klagt gegen seine Kündigung. Der Streitwert beträgt 10.500 Euro.
- Dein Anwalt, erste Instanz
- Rund 2.005 Euro inklusive Umsatzsteuer — auch dann, wenn du gewinnst
- Gerichtskosten bei streitigem Urteil
- Rund 885 Euro
- Gerichtskosten bei Vergleich
- Entfallen weitgehend
- Gegnerischer Anwalt
- Trägt die Gegenseite selbst — auch wenn du verlierst
- Realistisches Ergebnis
- Rund 2.000 bis 2.900 Euro, je nachdem ob verglichen oder entschieden wird
Der Betrieb hat zwölf Mitarbeiter, damit greift das Kündigungsschutzgesetz. Die Kündigung muss also sozial gerechtfertigt sein — personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Genau dieser Punkt entscheidet über den Ausgang, nicht die Kostenfrage.
Eine Rechnung für jeden beliebigen Streitwert steht unter Firmenrechtsschutz Kosten — dort mit Schieberegler.
Die Abfindung ist kein Prozesskostenposten – und trotzdem der größte Betrag
Das ist der Punkt, an dem sich die Kostenrechnung von der Wirklichkeit trennt.
Die wichtigste Unterscheidung
Die Abfindung ist eine Zahlung an den Mitarbeiter, kein Verfahrenskostenposten. Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt sie — in keinem Tarif, bei keinem Anbieter.
- Gesetzlicher Anspruch
- Besteht in der Regel nicht. Nur in Sonderfällen, etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Hinweis oder aus einem Sozialplan.
- Die übliche Größenordnung
- Als Faustformel wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr genannt. Sie ist kein Rechtsanspruch, sondern ein Verhandlungsanker.
- Warum trotzdem gezahlt wird
- Weil ein verlorenes Verfahren bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht — mit Annahmeverzugslohn für die gesamte Prozessdauer. Dieses Risiko ist größer als jede Abfindung.
- Annahmeverzugslohn
- Der eigentliche Kostenhebel. Dauert das Verfahren ein Jahr und die Kündigung ist unwirksam, schuldest du das Gehalt für dieses Jahr — abzüglich dessen, was der Mitarbeiter anderweitig verdient hat.
Was der Arbeitsrechtsschutz davon übernimmt und was nicht
Der Arbeitsrechtsschutz trägt
- Dein Anwaltshonorar nach den gesetzlichen Sätzen
- Die Gerichtskosten über die eingeschlossenen Instanzen
- Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher
- Die Kosten der Gegenseite ab der zweiten Instanz
- Die anwaltliche Begleitung im Gütetermin
Du trägst in jedem Fall
- Die Abfindung
- Annahmeverzugslohn und Lohnnachzahlungen
- Den Vergleichsbetrag
- Die vereinbarte Selbstbeteiligung je Fall
- Deine eigene Zeit, die im Betrieb fehlt
Voraussetzung ist, dass der Vertrag zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits lief und die Wartezeit abgelaufen war. Sie beträgt beim Arbeitsrechtsschutz üblicherweise drei Monate.
Ob dein Betrieb abgesichert ist, klärt ein Experte
Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb und deinem Team. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp.
Wie du das Kostenrisiko schon vor der Kündigung senkst
Der größte Hebel liegt nicht im Verfahren, sondern davor. Fünf Punkte, die den Ausgang häufiger entscheiden als das Argument im Termin.
Abmahnung vor verhaltensbedingter Kündigung
Ohne einschlägige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung im Regelfall unwirksam. Sie muss den Verstoß konkret benennen und die Konsequenz ankündigen.
Personalakte führen
Vorfälle datiert, mit Zeugen und ohne Wertung dokumentieren. Im Verfahren zählt, was belegbar ist, nicht was zutrifft.
Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. Ein Fehler hier macht die Kündigung unwirksam, ganz gleich aus welchem Grund gekündigt wurde.
Fristen und Form prüfen
Schriftform, richtige Kündigungsfrist, Unterschrift durch einen Vertretungsberechtigten. Bei fristloser Kündigung die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Absatz 2 BGB.
Betriebsrat anhören
Wo einer besteht, ist die Anhörung nach § 102 BetrVG zwingend. Eine ohne sie ausgesprochene Kündigung ist unwirksam — ohne dass es auf den Grund ankommt.
Und der Punkt, der alles überlagert: Der Vertrag muss vor der Kündigung bestehen. Wer den Arbeitsrechtsschutz abschließt, nachdem das Kündigungsschreiben raus ist, bekommt für diesen Fall keine Deckung. Details unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.
Häufige Fragen
