Kosten am Arbeitsgericht

Kündigungsschutzklage – was sie dich als Arbeitgeber kostet

Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind gesetzlich festgelegt und exakt berechenbar. Sie hängen allein am Streitwert, und der beträgt bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttomonatsgehälter. Vor dem Arbeitsgericht zahlt in erster Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst — auch die Gewinnerseite. Die Abfindung ist kein Verfahrenskostenposten und trotzdem meist der größte Betrag.

Was passiert, wenn dein Mitarbeiter gegen die Kündigung klagt

Eine Kündigungsschutzklage ist der häufigste arbeitsgerichtliche Fall überhaupt — und für Arbeitgeber der kalkulierbarste. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und hängen allein am Streitwert.

Der Ablauf ist immer derselbe: Der Mitarbeiter erhebt binnen drei Wochen Klage, das Gericht lädt zum Gütetermin, dort wird über einen Vergleich gesprochen. Kommt keiner zustande, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil. Die überwiegende Mehrheit der Verfahren endet im Vergleich.

Die eigentliche Frage ist deshalb selten „Was kostet das Verfahren?", sondern „Was kostet die Einigung?" — und das sind zwei völlig verschiedene Beträge.

Die Drei-Wochen-Frist und was sie für dich bedeutet

Nach § 4 KSchG muss der Mitarbeiter binnen drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben. Versäumt er die Frist, gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie inhaltlich angreifbar war.

Fristbeginn
Mit Zugang der Kündigung beim Mitarbeiter, nicht mit dem Datum auf dem Schreiben. Den Zugang musst du im Streitfall beweisen.
Schriftform
Nach § 623 BGB zwingend. Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam — und dann läuft die Drei-Wochen-Frist gar nicht erst an.
Nachträgliche Zulassung
Bei unverschuldeter Fristversäumnis nach § 5 KSchG möglich. Sie ist die Ausnahme.
Was für dich folgt
Drei Wochen nach zweifelsfreiem Zugang hast du Sicherheit. Bis dahin solltest du die Position nicht ohne Not verschlechtern.

Für die Praxis heißt das: Zugangsnachweis vor Eleganz. Persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einwurf-Einschreiben mit dokumentiertem Einwurf sind belastbarer als jede andere Zustellform.

Wie sich der Streitwert berechnet – Bruttomonatsgehalt mal Faktor

Nach § 42 Absatz 2 GKG beträgt der Streitwert einer Kündigungsschutzklage in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Das ist die Zahl, aus der sich alles Weitere ergibt.

Die Regel
Drei Bruttomonatsgehälter, ohne Rücksicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das Alter des Mitarbeiters.
Was ins Bruttogehalt zählt
Grundgehalt plus regelmäßige Zulagen, anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens.
Kürzere Beschäftigung
Bei sehr kurzer Betriebszugehörigkeit setzen Gerichte teils weniger an.
Zusätzliche Anträge
Ein Weiterbeschäftigungs- oder Zeugnisantrag erhöht den Streitwert. Zahlungsanträge kommen mit ihrem Nennwert hinzu.

Die entscheidende Regel

§ 12a ArbGG – warum du deinen Anwalt selbst zahlst, auch wenn du gewinnst

Vor dem Arbeitsgericht gilt in erster Instanz eine Kostenregel, die es sonst nirgends im deutschen Prozessrecht gibt.

Erste Instanz

Jede Seite zahlt ihren Anwalt

Nach § 12a ArbGG besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten — weder für die obsiegende noch für die unterlegene Partei. Das gilt vor dem Arbeitsgericht und nur dort.

Ab zweiter Instanz

Der Unterlegene trägt beides

Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht gilt die normale Kostenerstattung. Wer verliert, zahlt auch den gegnerischen Anwalt.

Die Regel wirkt in beide Richtungen und ist deshalb kein Nachteil, sondern eine Kalkulationsgrundlage: Dein Kostenrisiko in erster Instanz ist auf deinen eigenen Anwalt plus die Gerichtskosten begrenzt — egal wie das Verfahren ausgeht. Genau diese Kosten übernimmt der Arbeitsrechtsschutz.

Die Gebühren im Einzelnen: RVG und GKG

Zwei gesetzliche Tabellen bestimmen alles. Beide hängen am Streitwert und sind exakt berechenbar.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
In einem gerichtlichen Verfahren fallen üblicherweise eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Terminsgebühr von 1,2 der Wertgebühr an, dazu die Auslagenpauschale von 20 Euro und die Umsatzsteuer.
Einigungsgebühr
Kommt ein Vergleich zustande, fällt zusätzlich eine Einigungsgebühr von 1,0 an. Der Vergleich macht den Anwalt also teurer und das Gericht billiger.
Gerichtskostengesetz
Bei streitigem Urteil in erster Instanz fallen 3,0 Gebühren an. Bei Vergleich oder Klagerücknahme entfallen sie weitgehend.
Vorschuss
Vor dem Arbeitsgericht wird für die Klage kein Gerichtskostenvorschuss verlangt. Die Kosten werden am Ende des Verfahrens abgerechnet.

Beispielrechnung für einen Betrieb mit zwölf Mitarbeitern

Ein Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttomonatsgehalt klagt gegen seine Kündigung. Der Streitwert beträgt 10.500 Euro.

Dein Anwalt, erste Instanz
Rund 2.005 Euro inklusive Umsatzsteuer — auch dann, wenn du gewinnst
Gerichtskosten bei streitigem Urteil
Rund 885 Euro
Gerichtskosten bei Vergleich
Entfallen weitgehend
Gegnerischer Anwalt
Trägt die Gegenseite selbst — auch wenn du verlierst
Realistisches Ergebnis
Rund 2.000 bis 2.900 Euro, je nachdem ob verglichen oder entschieden wird

Der Betrieb hat zwölf Mitarbeiter, damit greift das Kündigungsschutzgesetz. Die Kündigung muss also sozial gerechtfertigt sein — personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt. Genau dieser Punkt entscheidet über den Ausgang, nicht die Kostenfrage.

Eine Rechnung für jeden beliebigen Streitwert steht unter Firmenrechtsschutz Kosten — dort mit Schieberegler.

Die Abfindung ist kein Prozesskostenposten – und trotzdem der größte Betrag

Das ist der Punkt, an dem sich die Kostenrechnung von der Wirklichkeit trennt.

Die wichtigste Unterscheidung

Die Abfindung ist eine Zahlung an den Mitarbeiter, kein Verfahrenskostenposten. Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt sie — in keinem Tarif, bei keinem Anbieter.

Gesetzlicher Anspruch
Besteht in der Regel nicht. Nur in Sonderfällen, etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Hinweis oder aus einem Sozialplan.
Die übliche Größenordnung
Als Faustformel wird häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr genannt. Sie ist kein Rechtsanspruch, sondern ein Verhandlungsanker.
Warum trotzdem gezahlt wird
Weil ein verlorenes Verfahren bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht — mit Annahmeverzugslohn für die gesamte Prozessdauer. Dieses Risiko ist größer als jede Abfindung.
Annahmeverzugslohn
Der eigentliche Kostenhebel. Dauert das Verfahren ein Jahr und die Kündigung ist unwirksam, schuldest du das Gehalt für dieses Jahr — abzüglich dessen, was der Mitarbeiter anderweitig verdient hat.

Was der Arbeitsrechtsschutz davon übernimmt und was nicht

Der Arbeitsrechtsschutz trägt

  • Dein Anwaltshonorar nach den gesetzlichen Sätzen
  • Die Gerichtskosten über die eingeschlossenen Instanzen
  • Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher
  • Die Kosten der Gegenseite ab der zweiten Instanz
  • Die anwaltliche Begleitung im Gütetermin

Du trägst in jedem Fall

  • Die Abfindung
  • Annahmeverzugslohn und Lohnnachzahlungen
  • Den Vergleichsbetrag
  • Die vereinbarte Selbstbeteiligung je Fall
  • Deine eigene Zeit, die im Betrieb fehlt

Voraussetzung ist, dass der Vertrag zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits lief und die Wartezeit abgelaufen war. Sie beträgt beim Arbeitsrechtsschutz üblicherweise drei Monate.

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Wie du das Kostenrisiko schon vor der Kündigung senkst

Der größte Hebel liegt nicht im Verfahren, sondern davor. Fünf Punkte, die den Ausgang häufiger entscheiden als das Argument im Termin.

Abmahnung vor verhaltensbedingter Kündigung

Ohne einschlägige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung im Regelfall unwirksam. Sie muss den Verstoß konkret benennen und die Konsequenz ankündigen.

Personalakte führen

Vorfälle datiert, mit Zeugen und ohne Wertung dokumentieren. Im Verfahren zählt, was belegbar ist, nicht was zutrifft.

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. Ein Fehler hier macht die Kündigung unwirksam, ganz gleich aus welchem Grund gekündigt wurde.

Fristen und Form prüfen

Schriftform, richtige Kündigungsfrist, Unterschrift durch einen Vertretungsberechtigten. Bei fristloser Kündigung die Zwei-Wochen-Frist nach § 626 Absatz 2 BGB.

Betriebsrat anhören

Wo einer besteht, ist die Anhörung nach § 102 BetrVG zwingend. Eine ohne sie ausgesprochene Kündigung ist unwirksam — ohne dass es auf den Grund ankommt.

Und der Punkt, der alles überlagert: Der Vertrag muss vor der Kündigung bestehen. Wer den Arbeitsrechtsschutz abschließt, nachdem das Kündigungsschreiben raus ist, bekommt für diesen Fall keine Deckung. Details unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.

Häufige Fragen

Was Arbeitgeber zu den Kosten fragen

Was kostet eine Kündigungsschutzklage den Arbeitgeber?
Bei 3.500 Euro Bruttomonatsgehalt beträgt der Streitwert 10.500 Euro. Der eigene Anwalt kostet in erster Instanz rund 2.005 Euro inklusive Umsatzsteuer, die Gerichtskosten rund 885 Euro bei streitigem Urteil. Realistisch liegt das Verfahren damit bei rund 2.000 bis 2.900 Euro — ohne Abfindung.
Muss ich den Anwalt des Mitarbeiters bezahlen, wenn ich verliere?
Nein. Nach § 12a ArbGG trägt vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst — auch die unterlegene. Ab der zweiten Instanz gilt die normale Kostenerstattung.
Bekomme ich meine Anwaltskosten erstattet, wenn ich gewinne?
Nein. § 12a ArbGG wirkt in beide Richtungen: Du zahlst den gegnerischen Anwalt nicht, bekommst deinen eigenen aber auch beim Sieg nicht erstattet.
Wie berechnet sich der Streitwert einer Kündigungsschutzklage?
Nach § 42 Absatz 2 GKG in der Regel drei Bruttomonatsgehälter — gleich wie lange das Arbeitsverhältnis bestand. Bei kürzerer Beschäftigung kann er niedriger ausfallen.
Welche Frist hat der Mitarbeiter für die Klage?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, § 4 KSchG. Danach gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie es inhaltlich nicht war.
Fallen Gerichtskosten auch bei einem Vergleich an?
Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht entfallen die Gerichtsgebühren weitgehend. Das ist einer der Gründe, warum die meisten Verfahren im Gütetermin enden.
Ist die Abfindung Teil der Prozesskosten?
Nein. Die Abfindung ist eine Zahlung an den Mitarbeiter, kein Verfahrenskostenposten. Sie wird von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen — und ist in der Praxis trotzdem der größte Betrag.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?
In der Regel nicht. Ein Anspruch besteht nur in Sonderfällen, etwa nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Hinweis oder aus einem Sozialplan. Die übliche Abfindung ist Verhandlungsergebnis.
Was übernimmt der Arbeitsrechtsschutz bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Anwalts- und Gerichtskosten deines Verfahrens, Sachverständige und Zeugen. Nicht übernommen werden Abfindung, Lohnnachzahlung, Vergleichsbetrag und die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Zahlt der Rechtsschutz, wenn die Kündigung vor Vertragsbeginn ausgesprochen wurde?
Nein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes, also der Ausspruch der Kündigung. Liegt er vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, besteht kein Schutz.
Was kostet die zweite Instanz vor dem Landesarbeitsgericht?
Die Gebühren steigen, und ab der zweiten Instanz gilt die gesetzliche Kostenerstattung: Der Unterlegene trägt dann auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Das Kostenrisiko verdoppelt sich damit ungefähr.
Lohnt sich ein Vergleich aus Kostensicht?
Meist ja. Die Gerichtsgebühren entfallen weitgehend, das Verfahren endet schnell, und die Planungssicherheit ist sofort da. Der Preis dafür ist die Abfindung, über die verhandelt wird.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

Fachlich verantwortlich für die Inhalte dieser Seite. Die Gebührenangaben beruhen auf den gesetzlichen Tabellen des RVG und des GKG und sind Richtwerte ohne Gewähr. Dieser Text ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle Versicherungsberatung.

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