Branche Handwerk & Bau
Individueller Firmenrechtsschutz für Handwerk und Bau
Der Kunde zahlt nicht und rügt gleichzeitig Mängel. Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Betrieb. Ein Experte sagt dir, welcher Schutz zu deinem Gewerk passt.
Ein Brief vom Anwalt, und die Frist läuft. Am Bau ist die Frage nicht, ob es dich trifft, sondern wann. Sichere dich jetzt ab, bevor der erste Kunde die Zahlung stoppt oder Mängel rügt.
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Entwicklung
Am Bau wird häufiger gestritten als anderswo
Drei amtliche Zahlen dazu, wie oft Bausachen vor Gericht landen und wie stark das Baugewerbe wirtschaftlich unter Druck steht.
So viele Bauprozesse liefen in einem Jahr, 2,3 Prozent mehr als zuvor. Mängel, Abnahme und Werklohn sind die Dauerthemen.
Ein Plus von 9,9 Prozent. Fällt ein Auftraggeber oder Nachunternehmer aus, geht der Streit um offene Rechnungen erst los.
Im Baugewerbe liegt die Quote deutlich über dem Durchschnitt aller Branchen von 69 je 10.000 Unternehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Justizstatistik Zivilgerichte und Insolvenzstatistik.
Mehr als 10.000 Anfragen konnten wir erfolgreich vermitteln ✅
Ohne Schutz
- Werklohn musst du einklagen
- Mängelstreit zahlst du selbst
- Bauverzug bleibt an dir
- Nach dem Kostenrisiko entscheiden
Mit Schutz
- Werklohn wird eingeklagt
- Mängelstreit ist gedeckt
- Anwalt übernimmt den Bauprozess
- Nach der Sachlage entscheiden
Im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Der Unterschied
Zwei Wege zu deinem Firmenrechtsschutz
Die Bausteine sind am Markt weitgehend dieselben. Der Unterschied liegt darin, wer sie für dein Gewerk zusammenstellt: Das übernimmt ein Experte, der täglich mit Handwerks- und Baubetrieben arbeitet. Vier Fragen, rund 60 Sekunden, und du bekommst ein Angebot, das nicht jedem Zweiten vorgeschlagen wird, sondern nur das enthält, was dein Betrieb wirklich braucht.
| Kriterium | Vergleichsportal | Unser Weg![]() |
|---|---|---|
| Aufwand für dich | VergleichsportalFormulare ausfüllen, Ergebnisse selbst vergleichen | Unser WegVier kurze Fragen, rund 60 Sekunden |
| Erfahrung mit Betrieben | VergleichsportalEin Raster, das für alle Anfragen gleich funktioniert | Unser WegExperten, die täglich mit Betrieben arbeiten |
| Branchenbezug | VergleichsportalStandardfragen für alle Betriebe | Unser WegEinordnung nach Branche und konkretem Anlass |
| Einordnung | VergleichsportalDie Bedingungswerke liest du selbst | Unser WegEin Experte erklärt, was in deinem Fall zählt |
| Antwortweg | VergleichsportalE-Mail-Strecken und Rückrufe | Unser WegAntwort per WhatsApp, wann es dir passt |
Warum das Thema drängt
Bau und Handwerk streiten häufiger – und es wird teurer
Ein Bausachverständiger arbeitet selten unter 20 Stunden. Genau dieser Posten macht Bauprozesse unkalkulierbar.
Warum Handwerk und Bau häufiger streiten als andere Branchen
Vier Gründe, die in fast jedem Betrieb gleich sind.
Du arbeitest auf Vorleistung
Material und Arbeitszeit sind bezahlt, bevor Geld fließt. Bleibt die Schlussrechnung offen, trifft dich das doppelt.
Deine Leistung ist sichtbar
Eine Wand kann man begutachten. Anders als bei einer Beratung lässt sich am Bau immer etwas beanstanden.
Fünf Jahre Gewährleistung
Die Mängelrüge kommt oft, wenn der Betrieb längst weitergezogen ist, und ohne Zeugen.
Viele Beteiligte, unklare Grenzen
Auftraggeber, Planer, Nachunternehmer. Wer wofür einsteht, klärt am Ende ein Gutachten.
Diese vier Bausteine entscheiden im Handwerk
Nicht jeder Betrieb braucht alles. Diese vier tragen zusammen den Großteil der Fälle am Bau.

Vertragsrechtsschutz
Werklohn, Mängel, Abnahme, Nachträge, Streit mit dem Nachunternehmer. Der wichtigste Baustein am Bau. Mehr

Arbeitsrechtsschutz
Kündigungsschutzklage, Überstunden, Wegezeiten, Auslöse. Bei hoher Fluktuation der häufigste Fall. Mehr

Verkehrsrechtsschutz
Transporter, Anhänger, Baumaschinen. Unfall, Bußgeld, Fahrverbot, Streit mit der Werkstatt. Mehr

Erweiterter Strafrechtsschutz
Ermittlungsverfahren nach einem Bauunfall, Prüfung durch Zoll oder SOKA-Bau. Mehr
Mit wem du es zu tun hast
Daniel berät Handwerks- und Baubetriebe vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Generalunternehmer. Bevor ein Vorschlag kommt, klärt er, welches Gewerk du machst, wie hoch deine typischen Auftragswerte sind und ob du mit Nachunternehmern arbeitest. Ohne das ist jede Empfehlung geraten.
Angebot per WhatsApp erhaltenAngebot per WhatsAppVom Dachdecker über den Trockenbauer bis zur Kfz-Werkstatt. Deine Einordnung entscheidet über den Schutz.
Die Einschätzung kommt von jemandem mit nachgewiesener Qualifikation, nicht aus einem Rechner.
Kostenlos, unverbindlich, ohne automatische Vertragsbeantragung. Du entscheidest in Ruhe.
Malerbetrieb, 8 Mitarbeitende
Schlussrechnung über 14.000 € offen, der Auftraggeber rügt gleichzeitig Mängel. Zwei Streitpunkte, ein Verfahren, und ein Gutachten, das den Ausschlag gibt.
Elektrobetrieb, 3 Mitarbeitende
Nach einem Kabelbrand läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber. Das ist kein Vertragsfall, sondern einer für den erweiterten Strafrechtsschutz.
Zimmerei, 15 Mitarbeitende
Ein gekündigter Mitarbeiter klagt. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt.
Die Beispielfälle sind typisierte Situationen aus der Beratung, keine Kundenberichte. Ob ein konkreter Fall getragen wird, richtet sich nach deinen Versicherungsbedingungen.
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
Ein paar Fragen beantworten
Betriebsart, Mitarbeitende, Rechtsform. Dauert unter einer Minute, kein Anruf nötig.
Ein Experte sieht sich das an
Wir prüfen, welche Bausteine zu deinem Betrieb passen, und welche du nicht brauchst.
Antwort per WhatsApp
Du bekommst deine Übersicht aufs Handy und entscheidest in Ruhe. Nichts wird automatisch beantragt.
Der Unterschied im Ernstfall
Der Streit kommt so oder so. Die Frage ist nur, wer ihn bezahlt.
Ohne Firmenrechtsschutz
- Anwalt, Gericht und Gutachter zahlst du aus dem Betriebsergebnis. Am Bau ist das Gutachten oft der größte Posten.
- Du rechnest durch, ob sich das Recht lohnt, und lässt eine berechtigte Forderung liegen, weil das Verfahren teurer wird als der Streitwert.
- Verlierst du, trägst du zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
- Im Ernstfall suchst du unter Zeitdruck einen Anwalt, der Baurecht kann.
Mit passendem Schutz
- Anwalt, Gericht und Gutachter laufen über den Vertrag, im Rahmen der vereinbarten Deckung.
- Du entscheidest nach der Sache, nicht nach dem Kontostand. Auch der kleine Streitwert wird verfolgt.
- Die Kosten der Gegenseite sind bei einer Niederlage mitgetragen.
- Du hast einen Ansprechpartner, der den Fall einordnet, bevor du irgendetwas unterschreibst.
Das Fachliche, kurz gefasst
Wenn du tiefer einsteigen willst: die Punkte, an denen Baustreitigkeiten hängen.
Wenn der Kunde nicht zahlt: Werklohn, Abschlag, Sicherheitseinbehalt
Die Durchsetzung offener Werklohnforderungen fällt in den Vertragsrechtsschutz. Er trägt Anwalts- und Gerichtskosten. Die Forderung selbst ersetzt er nicht.
- Abschlagszahlungen nach § 632a BGB. Wer darauf verzichtet, finanziert das Bauvorhaben des Auftraggebers vor.
- Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB. Wird keine Sicherheit gestellt, darfst du die Arbeit einstellen und kündigen. Das schärfste Instrument im Baurecht.
- Sicherheitseinbehalt, meist fünf Prozent bis zum Ende der Gewährleistung. Streit entsteht, wenn er danach nicht ausgezahlt wird.
- Sicherungshypothek nach § 650e BGB am Baugrundstück, wenn du für den Eigentümer gebaut hast.
Ist der Auftraggeber insolvent, hilft auch das beste Urteil nicht. Den Ausfall deckt nur eine Warenkreditversicherung, bei der Insolvenzquote im Baugewerbe eine reale Größe.
Baumangel und Gewährleistung
Streit über Mängelrügen, Nachbesserung und Gewährleistung gehört zum Vertragsrechtsschutz, sofern der Vertrag zum Zeitpunkt des Streits bereits bestand.
Die Fristen
BGB-Werkvertrag: fünf Jahre bei Bauwerken, zwei Jahre bei sonstigen Werkleistungen. VOB/B: vier Jahre bei Bauwerken, sofern wirksam vereinbart. Beide laufen ab Abnahme.
Nachbesserung zuerst
Der Auftraggeber muss dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor er mindert oder ersatzweise beauftragt. Ein Mangelbeseitigungsverlangen ohne Frist ist unwirksam. Daran scheitern viele Forderungen.
Der Baurisiko-Ausschluss
Streitigkeiten rund um Errichtung, Umbau und Planung eigener Gebäude sind regelmäßig ausgeschlossen. Das betrifft nicht deine Arbeit beim Kunden, sondern dein eigenes Bauvorhaben, etwa die neue Werkhalle.
Abnahme verweigert: was dann gilt
Die Abnahme ist der wichtigste Zeitpunkt im Werkvertrag. Mit ihr wird der Werklohn fällig, die Gewährleistung beginnt, die Beweislast kehrt sich um. Ohne sie steht alles still.
- Förmlich: gemeinsame Begehung mit Protokoll. Der saubere Weg.
- Konkludent: der Auftraggeber nutzt das Werk und zahlt. Auch das ist eine Abnahme.
- Fiktiv: nach § 640 Abs. 2 BGB, wenn nach angemessener Frist kein Mangel benannt wird.
- Berechtigt verweigert: nur bei wesentlichen Mängeln. Kleinere berechtigen zum Einbehalt.
Der praktische Hebel liegt in der Fristsetzung: Wer nach Fertigstellung schriftlich zur Abnahme auffordert, bringt die fiktive Abnahme in Gang.
VOB/B oder BGB-Werkvertrag
Die VOB/B gilt nicht automatisch. Sie muss wirksam vereinbart werden, gegenüber Verbrauchern zusätzlich vollständig übergeben. Ist sie einseitig verändert, kann sie im Ganzen unwirksam werden.
BGB-Werkvertrag
Fünf Jahre Gewährleistung bei Bauwerken, Kündigung durch den Besteller jederzeit möglich, Nachträge nur mit Einigung oder nach § 650b BGB. Gilt immer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
VOB/B
Vier Jahre Gewährleistung, detaillierte Regeln zu Behinderung und Bauzeit, einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers, kurze Fristen für Behinderungsanzeigen. Eine verspätete Anzeige kostet den Anspruch auf Bauzeitverlängerung.
Nachträge, Bauzeitverzug und Nachunternehmer
Nachträge scheitern selten daran, dass die Leistung nicht erbracht wurde, sondern daran, dass die Beauftragung nicht nachweisbar ist. Eine mündliche Zusage auf der Baustelle ist wirksam und praktisch wertlos, sobald sie bestritten wird. Ein schriftliches Nachtragsangebot vor Ausführung kostet zehn Minuten und entscheidet später über fünfstellige Beträge.
Nachunternehmer
- Doppelbelastung: liefert der Sub mangelhaft, hält dich dein Auftraggeber trotzdem in der Pflicht. Zwei Verfahren parallel.
- Mindestlohnhaftung nach § 13 MiLoG, wie ein Bürge ohne Einrede der Vorausklage.
- Sozialabgaben: bei Scheinselbständigkeit drohen Nachforderungen und ein Verfahren nach § 266a StGB.
- Bauabzugsteuer: ohne Freistellungsbescheinigung 15 Prozent einbehalten. Wer das versäumt, haftet.
Abgrenzung zu Betriebshaftpflicht und Bauleistungsversicherung
Firmenrechtsschutz
Trägt Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn du dein Recht durchsetzt oder dich verteidigst. Er zahlt das Verfahren, nicht den Schaden.
Betriebshaftpflicht
Zahlt, wenn du bei einem Dritten einen Schaden verursachst. Sie zahlt den Schaden, nicht deine Nachbesserung.
Bauleistungsversicherung
Deckt Schäden am Bauwerk während der Bauzeit. Weder Mängel noch Streit.
Die Grenze, die am häufigsten verschwimmt: Der eigene Mangel ist nie ein Haftpflichtfall. Ist deine Leistung mangelhaft, musst du nachbessern. Das ist Erfüllung, kein Schaden. Mehr unter Firmenrechtsschutz und Betriebshaftpflicht.
Worauf es je Gewerk ankommt
Rohbau und Erdbau
Hohe Auftragswerte, VOB/B fast immer vereinbart. Bauzeitverzug und Nachträge dominieren.
Sanitär, Heizung, Klima
Folgeschäden durch Wasser sind der Klassiker. Der Streit über die Ursache läuft über den Rechtsschutz.
Elektro
Normgerechtigkeit und Prüfprotokolle entscheiden. Bei Bränden folgt regelmäßig ein Ermittlungsverfahren.
Dach und Fassade
Lange Gewährleistung, Feuchtigkeitsschäden zeigen sich erst nach Jahren, dann nur über Gutachten lösbar.
Ausbau und Trockenbau
Viele kleine Aufträge, oft Privatkunden. Der Mindeststreitwert im Vertrag ist hier der kritische Punkt.
Garten- und Landschaftsbau
Abgrenzung Werk- und Pflegevertrag, Nachbarschaftsstreit, saisonale Beschäftigung.
Wenn der Streit schon läuft
Ein bereits laufender Streit ist nicht mehr versicherbar. Der Versicherungsfall ist der Verstoß, der den Streit ausgelöst hat, und der liegt dann vor Vertragsbeginn. Kein Anbieter deckt das rückwirkend.
Der laufende Fall bleibt bei dir. Alles, was danach entsteht, ist nach Ablauf der Wartezeit gedeckt: Vertrags- und Arbeitsrechtsschutz üblicherweise drei Monate, Steuerrechtsschutz bis zu sechs. Details unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.
Für den laufenden Fall: Fristen sichern, Dokumentation zusammenstellen, Zeugen benennen, Fotos datieren. Und die Kostenfrage klären, bevor der Anwalt anfängt.
Zum Weiterlesen
Ratgeber für Handwerk und Bau
Acht Fachartikel zu den Vorschriften, an denen Baustreitigkeiten hängen: VOB/B, Abnahme, Gewährleistung, Nachträge und Zahlungssicherheit.
- VOB/B verständlich erklärt
- Gewährleistung im Handwerk
- Der Bauvertrag
- Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB
- Baumangel
- Frist zur Mängelbeseitigung
- Werkvertrag kündigen
- Abnahme der Bauleistung
Häufige Fragen
Was Handwerks- und Baubetriebe fragen
Warum brauchen Handwerksbetriebe besonders oft einen Rechtsschutz?
Der Kunde zahlt die Rechnung nicht. Was deckt der Firmenrechtsschutz?
Ist Streit über Mängel und Nachbesserung mitversichert?
Was gilt bei Streit über Nachträge und Abnahme?
Sind eigene Bauvorhaben des Betriebs versichert?
Was passiert bei einer Prüfung durch den Zoll oder die SOKA-Bau?
Mein Auftraggeber ist insolvent. Hilft der Firmenrechtsschutz?
Wie hoch ist das Insolvenzrisiko im Baugewerbe?
Sind Streitigkeiten mit Subunternehmern abgedeckt?
Ein Mitarbeiter klagt gegen die Kündigung. Wer zahlt den Anwalt?
Ist der Firmenwagen oder der Baustellen-Transporter mitversichert?
Welche Bausteine sind für Handwerksbetriebe am wichtigsten?
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung Baurecht für Handwerksbetriebe?
Bereit, deinen Betrieb abzusichern?
Beantworte kurz ein paar Fragen zu deinem Gewerk, deinem Team und deinen typischen Auftragswerten. Ein erfahrener Experte meldet sich per WhatsApp mit einem Vorschlag, der zu deiner Situation passt.
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