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Arbeitszeugnis in der Praxis – Formulierungen, die Streit auslösen

Der Anspruch auf ein Zeugnis steht in § 109 GewO, die Bewertung folgt einer ungeschriebenen Notenskala. Wer „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ schreibt, vergibt eine Zwei; wer das Wort „voll“ weglässt, eine Vier. Dieser Ratgeber zeigt, welche Formulierungen als Abwertung gelten, was nicht ins Zeugnis darf und wie eine Berichtigungsklage abläuft.

Inhalt dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Anspruch folgt aus § 109 GewO; das qualifizierte Zeugnis mit Leistung und Verhalten gibt es nur auf Verlangen.
  • Nach § 109 Abs. 3 GewO ist die elektronische Form ausgeschlossen — ein PDF per E-Mail erfüllt den Anspruch nicht.
  • Für eine bessere Note als „befriedigend“ trägt die Mitarbeiterin die Beweislast, für eine schlechtere Note die Praxis.
  • Versteckte Botschaften und Geheimzeichen verbietet § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO ausdrücklich.
  • In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht gibt es nach § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG keine Kostenerstattung.

Der Anspruch auf ein Zeugnis – einfach, qualifiziert, Zwischenzeugnis

Die Rechtsgrundlage steht in § 109 GewO: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann jede Arbeitnehmerin ein schriftliches Zeugnis verlangen, ohne dafür einen Grund zu nennen. § 630 BGB regelt dasselbe für dauernde Dienstverhältnisse und tritt nach § 630 Satz 4 BGB zurück, soweit § 109 GewO greift.

Das Gesetz kennt zwei Stufen. Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO enthält das einfache Zeugnis Art und Dauer der Tätigkeit. Erst auf Verlangen erweitert sich der Anspruch nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO auf Leistung und Verhalten — das qualifizierte Arbeitszeugnis. Fast jede MFA fordert diese Fassung an, weil ein einfaches Zeugnis in Bewerbungen als Warnsignal gilt.

Einfaches Zeugnis

Nur Art und Dauer der Tätigkeit, § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO, ohne Bewertung. Wer es ausstellt, obwohl das qualifizierte Zeugnis verlangt wurde, erfüllt den Anspruch nicht.

Qualifiziertes Zeugnis

Zusätzlich Leistung und Verhalten, § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO. Regelfall und Streitfall zugleich, weil hier die Bewertung steht.

Zwischenzeugnis

Im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Der Anspruch folgt aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn ein triftiger Grund vorliegt: Wechsel der Praxisleitung, Praxisübergabe, Bewerbung, Beginn der Elternzeit oder längere Freistellung.

Ausbildungszeugnis

Für Auszubildende zur MFA gilt § 16 BBiG. Auf Verlangen sind Verhalten, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

Die Form ist eng geführt. Nach § 109 Abs. 3 GewO ist die elektronische Form ausgeschlossen — eine PDF-Datei per E-Mail erfüllt den Anspruch nicht. Das Zeugnis gehört auf Praxispapier, mit Ort, Datum und eigenhändiger Unterschrift der vertretungsberechtigten Person.

Fälligkeit

Der Anspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ist die MFA freigestellt, kann sie das Zeugnis schon vorher verlangen. Es ist eine Holschuld am Sitz der Praxis; verschickt werden muss es nur, wenn die Abholung unzumutbar ist.

Wahrheit und Wohlwollen – der Grundkonflikt jedes Zeugnisses

Ein Arbeitszeugnis muss zwei Anforderungen erfüllen, die sich widersprechen: Es muss wahr sein und von Wohlwollen getragen. Die Wahrheits- und Klarheitspflicht folgt aus § 109 Abs. 2 GewO. Der Wohlwollensgrundsatz wird aus der Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB abgeleitet — das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen nicht ohne Not erschweren.

Aus diesem Spannungsverhältnis ist die bekannte Zeugnissprache entstanden: nach außen freundlich, nach innen eine Note. § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO verbietet allerdings Merkmale und Formulierungen, die eine andere als die aus Form oder Wortlaut ersichtliche Aussage treffen. Gemeint sind die klassischen Geheimzeichen — ein Ausrufezeichen am Rand oder eine Auslassung dort, wo jeder Leser eine Angabe erwartet.

Beweislast

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt eine durchschnittliche Beurteilung als Ausgangspunkt. Will die MFA eine bessere Note als „befriedigend“, muss sie die Tatsachen darlegen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Leistung belegen. Will die Praxis eine schlechtere Note als durchschnittlich vergeben, trägt sie dafür die Darlegungs- und Beweislast. Diese Verteilung entscheidet fast jeden Zeugnisprozess.

Die Kehrseite wird oft übersehen. Ein bewusst geschöntes Zeugnis, auf das eine andere Praxis vertraut und daraufhin einstellt, kann eine Haftung nach § 826 BGB auslösen. Umgekehrt begründet ein zu spät, gar nicht oder falsch erteiltes Zeugnis Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB, wenn die Bewerberin dadurch eine Stelle verliert.

Die Notenskala hinter den Standardformulierungen

Die Zeugnissprache arbeitet mit Noten, die niemand ausschreibt. Zwei Bausteine tragen die Bewertung: die Zufriedenheitsformel für die Leistung und die Verhaltensformel für das Sozialverhalten.

NoteLeistungsformelVerhaltensformel
Sehr gutSie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Patienten war stets vorbildlich.
GutSie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Patienten war stets einwandfrei.
BefriedigendSie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Patienten war einwandfrei.
AusreichendSie hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Patienten war ohne Beanstandung.
MangelhaftSie hat die ihr übertragenen Aufgaben insgesamt zu unserer Zufriedenheit erledigt.Ihr Verhalten gab zu Beanstandungen keinen wesentlichen Anlass.

Der Unterschied zwischen „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ und „zu unserer vollen Zufriedenheit“ ist ein einziges Wort und eine ganze Note. Wer beide Varianten mischt — im Leistungsteil „gut“, in der Zusammenfassung „befriedigend“ —, produziert einen Widerspruch, den ein Arbeitsgericht als Verstoß gegen die Zeugnisklarheit nach § 109 Abs. 2 Satz 1 GewO wertet.

Wichtig ist auch die Reihenfolge in der Verhaltensformel: Vorgesetzte, Kollegen, Patienten. Fehlt eine Gruppe, liest die nächste Praxis das als gezielte Auslassung — angreifbar nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO.

Der häufigste Streitpunkt

Formulierungen, die als versteckte Abwertung gelten

Ein Satz kann freundlich klingen und trotzdem eine Abwertung transportieren. Die folgenden Wendungen sind der häufigste Anlass für eine Berichtigungsklage.

Bemühen

„Sie war stets bemüht“

Wer sich bemüht, hat es nicht geschafft. Die Formel gilt als Bewertung im Bereich mangelhaft. Dasselbe gilt für „Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden“ und für jede Variante mit „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“.

Fleiß statt Ergebnis

„mit Fleiß und Interesse“

Gelobt wird die Anstrengung, nicht das Resultat. Wer gute Leistung bescheinigen will, beschreibt Ergebnisse: Arbeitsqualität, Arbeitstempo, Belastbarkeit, Fachwissen.

Betriebsklima

„trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“

Eine der ältesten Chiffren. Sie wird als Hinweis auf Geselligkeit und Alkohol gelesen. Auch „war wegen ihrer Geselligkeit geschätzt“ gehört in diese Gruppe und ist als versteckte Aussage nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO unzulässig.

Einschränkung

„im Großen und Ganzen“

Jede relativierende Einschränkung zieht die Note nach unten, ebenso „grundsätzlich“ und „weitgehend“. Verklausulierte Kritik ist rechtlich riskanter als offen formulierte Kritik.

Beendigung

„verließ uns im gegenseitigen Einvernehmen“

Der Hinweis deutet auf einen Aufhebungsvertrag nach Konflikt hin. Neutral ist „Das Arbeitsverhältnis endet zum … auf eigenen Wunsch“. Der Grund der Beendigung gehört nur hinein, wenn die Mitarbeiterin es wünscht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein Anspruch auf eine Schlussformel mit Dank und guten Wünschen; § 109 GewO gibt sie nicht her. Fehlt sie in einem sonst guten Zeugnis, wirkt das trotzdem auffällig.

Zeugnisstreit endet oft vor dem Arbeitsgericht

Eine Berichtigungsklage kostet Zeit und Anwaltshonorar, auch wenn die Praxis am Ende recht behält. Beantworte kurz ein paar Fragen, dann meldet sich ein Experte mit einem Angebot für deine Praxis.

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Was nicht ins Zeugnis darf – Krankheit, Betriebsrat, Kündigungsgrund

Wahr sein heißt nicht, alles hineinschreiben zu dürfen. Diese Angaben sind auch dann unzulässig, wenn sie zutreffen.

  • Krankheitszeiten. Fehlzeiten gehören grundsätzlich nicht ins Zeugnis. Eine Ausnahme greift nur, wenn die Ausfallzeit die Beschäftigungsdauer so stark prägt, dass die Beurteilung sonst unrichtig wäre.
  • Schwerbehinderung. Ohne Zustimmung unzulässig; die Erwähnung verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 164 Abs. 2 SGB IX.
  • Betriebsratstätigkeit. Eine Amtstätigkeit darf nur auf ausdrücklichen Wunsch aufgenommen werden; § 78 Satz 2 BetrVG verbietet die Benachteiligung wegen der Amtsführung.
  • Kündigungsgrund. Warum das Arbeitsverhältnis endet, ist keine Pflichtangabe. Ein Hinweis auf Abmahnung oder Kündigung hat im Zeugnis nichts zu suchen.
  • Elternzeit und lange Freistellungen. Zeiten ohne Arbeitsleistung werden nur genannt, wenn sie einen wesentlichen Teil der Beschäftigungsdauer ausmachen.

Der Fehler, der Praxen am häufigsten unterläuft

Das Zeugnis wird von der Person unterschrieben, die im Alltag am nächsten dran war — der leitenden MFA. Es muss aber von der Arbeitgeberseite oder einer ranghöheren, zur Vertretung befugten Person stammen. Unterschreibt jemand, der nicht vorgesetzt war, ist das Zeugnis fehlerhaft. In der Einzelpraxis unterschreibt die Inhaberin, im MVZ die ärztliche Leitung oder die Geschäftsführung.

Aufbau eines Zeugnisses für MFA und Praxispersonal

Ein Zeugnis für eine MFA folgt demselben Muster wie jedes qualifizierte Arbeitszeugnis. Der Unterschied liegt in der Tätigkeitsbeschreibung: Sie muss delegierte ärztliche Leistungen und Verwaltungsaufgaben abbilden, sonst ist sie angreifbar.

Überschrift und Einleitung

„Arbeitszeugnis“ oder „Zwischenzeugnis“ als Überschrift, danach Name, Eintritts- und Austrittsdatum sowie die genaue Bezeichnung der Position. Ein Zeugnis, das nur „Mitarbeiterin“ nennt, unterschlägt die Qualifikation.

Tätigkeitsbeschreibung

Hier gehört hinein, was tatsächlich gemacht wurde: Patientenannahme und Terminsteuerung, Blutentnahmen und Injektionen nach ärztlicher Delegation, EKG, Labor, Wundversorgung, Aufbereitung von Medizinprodukten nach der MPBetreibV, Hygienemanagement nach § 23 IfSG, Abrechnung nach EBM und GOÄ, Dokumentation nach § 630f BGB.

Leistungsbeurteilung

Arbeitsbereitschaft, Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitsergebnis, dann die zusammenfassende Zufriedenheitsformel. Die Einzelbausteine dürfen der Gesamtnote nicht widersprechen.

Verhaltensbeurteilung

Die Verhaltensformel mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Patienten. In Heilberufen ist der Hinweis auf die Beachtung der Schweigepflicht nach § 203 StGB eine sinnvolle, positiv besetzte Angabe.

Beendigung und Schluss

Neutrale Beendigungsformel, dann gegebenenfalls Dank und Zukunftswünsche, zum Schluss Ort, Datum und Unterschrift. Das Ausstellungsdatum sollte auf den letzten Tag des Arbeitsverhältnisses fallen — ein deutlich späteres Datum deutet auf Streit hin.

Zeugnisberichtigung und Klage – Beweislast und Ablauf vor dem Arbeitsgericht

Ist die MFA mit dem Zeugnis nicht einverstanden, fordert sie zunächst außergerichtlich eine Zeugnisberichtigung. Bleibt das erfolglos, klagt sie vor dem Arbeitsgericht; zuständig ist es nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG.

Der Klageantrag muss nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bestimmt sein. Die Klägerin muss also den Wortlaut angeben, den sie lesen will — es genügt nicht, ein „besseres Zeugnis“ zu verlangen. Der Streit wird dadurch auf einzelne Sätze eingegrenzt und ist verhandelbar. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin nach § 54 ArbGG mit einem Vergleich über die Formulierung.

3 MonateAusschlussfristen

Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft zweistufige Ausschlussfristen. Wird die Berichtigung nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht, ist der Anspruch verfallen.

3 JahreRegelverjährung

Ohne Ausschlussfrist gilt § 195 BGB, Beginn nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Entstehungsjahres. Daneben kann der Anspruch verwirken.

25.000 €Zwangsgeld

Die Erteilung eines Zeugnisses ist eine unvertretbare Handlung. Vollstreckt wird nach § 888 ZPO; das Zwangsgeld beträgt nach § 888 Abs. 1 Satz 2 ZPO bis zu 25.000 Euro je Festsetzung.

Entscheidend ist die Kostenregel des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten der Gegenseite, auch nicht bei vollem Erfolg. Dein eigenes Honorar bleibt bei dir. Deshalb sind Zeugnisstreitigkeiten für kleine Praxen unangenehm, obwohl der Streitwert niedrig ist — er wird üblicherweise mit etwa einem Monatsverdienst bemessen.

Zwei Punkte entschärfen das Risiko. Wer Beurteilungsgespräche und Fehlerprotokolle dokumentiert, kann eine unterdurchschnittliche Note belegen; ohne Dokumentation gewinnt die Klägerin. Und wer die Formulierung schon bei der Trennung abstimmt, nimmt dem Verfahren die Grundlage — siehe MFA kündigen ohne Kündigungsschutzklage.

Was das für den Rechtsschutz deiner Praxis bedeutet

Ein Zeugnisstreit ist eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit einer eigenen Beschäftigten. Versicherbar ist er über den Arbeitsrechtsschutz für Arbeitgeber. Die Betriebshaftpflicht greift nicht — sie zahlt für Schäden bei Dritten, nicht für Streit mit dem eigenen Personal; die Abgrenzung steht unter Firmenrechtsschutz und Betriebshaftpflicht.

Drei Punkte entscheiden darüber, ob der Schutz im Zeugnisfall trägt:

  • Arbeitsrechtsschutz eingeschlossen. Er fehlt in Basispaketen häufig und wird von kleinen Praxen oft weggelassen — obwohl dort jeder Konflikt sofort persönlich wird.
  • Mindeststreitwert prüfen. Zeugnisverfahren haben niedrige Streitwerte. Liegt der vereinbarte Mindeststreitwert darüber, bleibt genau dieser Alltagsfall unversichert.
  • Wartezeit beachten. Im Arbeitsrecht liegt sie meist bei drei Monaten. Ein Konflikt, der bereits läuft, lässt sich nicht mehr versichern — die Details stehen unter Wartezeit im Firmenrechtsschutz.

Die Kostenseite folgt den Tabellen von RVG und GKG. Die Rechnung dazu steht unter Kosten einer Kündigungsschutzklage für Arbeitgeber, der Ablauf des ersten Termins unter Gütetermin am Arbeitsgericht. Welche Verfahren in Heilberufen sonst noch auflaufen, steht gebündelt unter Rechtsschutz für Heilberufe.

Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis in der Praxis

Habe ich als Arbeitgeber die Pflicht, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen?
Nur auf Verlangen. Nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO schuldest du zunächst ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit. Verlangt die Mitarbeiterin eine Beurteilung von Leistung und Verhalten, entsteht der Anspruch nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO. Begründen muss sie das Verlangen nicht.
Was bedeutet „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“?
Das ist die Bestnote der Zeugnissprache und entspricht der Schulnote sehr gut. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ steht für gut, „zu unserer vollen Zufriedenheit“ für befriedigend, „zu unserer Zufriedenheit“ für ausreichend. Die Skala ist ungeschrieben, wird von den Arbeitsgerichten aber als Auslegungsmaßstab herangezogen.
Darf ich Krankheitszeiten einer MFA im Zeugnis erwähnen?
Grundsätzlich nicht. Fehlzeiten wegen Krankheit sind keine zulässige Zeugnisangabe, weil sie das berufliche Fortkommen ohne sachlichen Grund erschweren. Eine Ausnahme greift nur, wenn die Ausfallzeit einen so großen Teil der Beschäftigungsdauer ausmacht, dass die Leistungsbeurteilung sonst unzutreffend wäre.
Wer trägt die Beweislast, wenn über die Note gestritten wird?
Ausgangspunkt ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine durchschnittliche Beurteilung. Für eine bessere Note als befriedigend trägt die Arbeitnehmerin die Darlegungs- und Beweislast, für eine schlechtere Note die Praxis — ohne dokumentierte Beurteilungen ist das kaum zu erfüllen.
Kann ein Arbeitszeugnis per E-Mail als PDF erteilt werden?
Nein. § 109 Abs. 3 GewO schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Das Zeugnis braucht Papier, Ort, Datum und eine eigenhändige Unterschrift der arbeitgeberseitig vertretungsberechtigten Person. Eine gescannte Fassung darf ergänzend verschickt werden, erfüllt den Anspruch aber nicht.
Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Wenn ein triftiger Grund vorliegt. Der Anspruch ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und wird aus der Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB abgeleitet. Anerkannte Gründe sind der Wechsel der Praxisleitung, eine Praxisübergabe, eine bevorstehende Bewerbung, der Beginn von Elternzeit oder eine längere Freistellung.
Wie läuft eine Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht ab?
Zuständig ist das Arbeitsgericht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG. Der Antrag muss nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO den gewünschten Wortlaut nennen. Es folgt der Gütetermin nach § 54 ArbGG, in dem sich die meisten Verfahren durch Vergleich erledigen. Vollstreckt wird nach § 888 ZPO.
Muss ich als Praxis die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen, wenn ich den Zeugnisprozess verliere?
Nein. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt die Erstattung von Anwaltskosten in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht aus. Jede Seite trägt ihr eigenes Honorar, ganz gleich wie das Verfahren ausgeht. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert, der hier meist mit etwa einem Monatsverdienst bemessen wird.
Max Rothfuchs, Leiter der Hauptgeschäftsstelle
Fachlich geprüft von Max Rothfuchs
Geschäftsführer · Leiter der Hauptgeschäftsstelle · Sachkunde nach § 34d GewO

Zeugnisstreitigkeiten haben niedrige Streitwerte und hohe Reibung. In kleinen Praxisteams entscheidet meist nicht die Rechtslage, sondern die Frage, ob Leistungen über die Jahre dokumentiert wurden.

Stand: · Zuletzt geprüft am

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